News Apple wegen unklarer Kundeninformation abgemahnt

Patrick

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Bereits Ende 2011 wurde Apple in Italien zur Zahlung einer Strafe in Höhe von fast einer Million Euro aufgrund unklarer Formulierungen in Bezug auf Garantie und Gewährleistung verurteilt. Nun haben zehn europäische Verbraucherschutzbehörden die gleichen Missstände angeprangert und das Unternehmen abgemahnt.

Zur News: Apple wegen unklarer Kundeninformation abgemahnt
 
Apple würde gut daran tun, seine Herstellergarantie auszuweiten, denn gerade mit diesen aktuellen enormen Geldüberschuss könnte man doch gut weiter an den Image arbeiten, dass man mit einen "Apple-Gerät" ein absolut hochwertiges Produkt erhält.
 
Ein sehr wichtiger Schritt!
Wie viele Freunde und Bekannte wollten ihre Applegeräte nach Ablauf der einjährigen Garantie schon entsorgen oder kostenpflichtig ersetzen lassen, obwohl noch ein Jahr Gewährleistung bestand.
Die Hinweise sind für Laien einfach irreführend und meiner Meinung nach durchaus absichtlich genau so formuliert, um den Schein zu erwecken, nach 365 Tagen keinen "Anspruch" auf jegliche Unterstützung des Händlers (Meist ja Appla selber) mehr zu haben.
 
So kostet die Verlängerung des Schutzes um zwei auf drei Jahre je nach Gerät zwischen 39 (iPod Nano) und 349 Euro (MacBook Pro).
Das ist falsch.
Alle Mac's und Displays von 1 auf 3 Jahre Garantie und alle iPods, iPads und iPhones auf 2 Jahre.

http://store.apple.com/de/browse/home/applecare

Btw:
Die Gewährleistung ist in Deutschland doch eh fürn Arsch. Wie soll man nach 1,5 Jahren beweißen, dass das Gerät schon von Anfang an den Fehler hatte...
 
Kritisiert werden gleichzeitig auch die aus Sicht der Verbraucherschützer zu hohen Preise für die Garantieerweiterungen. So kostet die Verlängerung des Schutzes um zwei auf drei Jahre je nach Gerät zwischen 39 (iPod Nano) und 349 Euro (MacBook Pro).
Das ist krass. Man beschwert sich über nicht eindeutige Formulierungen und lässt an der Stelle dann unter den Tisch fallen, dass der Telefonsupport (und zwar solcher wo man für jeden Blödsinn anrufen kann) von 90 Tagen auf drei Jahre erweitert wird und es sich um eine Garantie handelt, bei der die Umkehr der Beweislast entfällt.
Bringen die ihren Kindern auch bei, dass man mit Essen nicht spielen soll, indem sie ihnen Knödel an den Kopf werfen?
 
ja, diese Formulierung ist mir letztens auch aufgefallen bei Apple.de im Sinne von "fehlt da nicht etwas?"
Gut das wäre ja damit geklärt.
 
Also ganz ehrlich, das kommt wirklich so rüber als ob man nach einem Jahr blöd darstehen würde.
Von daher finde ich das schon ganz gut.
Aber die Garantieverlängerung ist ja schon unverschämt. Man zahlt teilweise einen Haufen Geld und bekommt aber so gesehen nur 1 Jahr Verlängerung, bezahlt aber für 2 Jahre Verlängerung.
Das ist bei Dell wirklich besser geregelt =D
 
Obwohl das Erwähnen der gesetzlichen Gewährleistung Pflicht ist, finde ich dies nicht abmahnungswürdig. Denn es gibt einfach so wenige Leute, welche nicht über die Gewährleistung bescheid wissen, zumal sich dort die Beweispflicht eines herstellerseitigen Fehlers vom Hersteller zum Kunden verlagert, was sich durchaus sehr schwierig gestalten kann.
Die Garantieerweiterungen kosten schon ordentlich Geld, aber nicht nur bei Apple. Auch andere Firmen wie Dell verlangen eine Menge Geld für die Erweiterung ihrer Garantie, wenn auch nicht so krass wie Apple in diesem Fall.
 
Die mahnen immer die falschen an. Habe noch nie einen netteren und besseren Support erlebt als in Apple Fillialen.
Kulanzfälle werden auch großzügig behandelt. Einer der wenigen Hersteller der sich noch um seinen Ruf NACH dem Verkauf Gedanken macht.
 
@Rob83
Die Apple Stores und deren Support ist ja von unten; die Information kommt ja von oben und die müssen das auch zahlen. Daher werden in meinen Augen die Richtigen abgemahnt.
 
Der angeprangerte Umstand ist ein ziemlicher Witz oO was hat Apple ihre Garantie mit der Gesetzlichen Gewehrleistung zutun?
 
Auch wenn ich den Apple Support für den Besten im gesamten IT-Bereich halte, das muss natürlich deutlich dort stehen. Ist es nicht so, dass Apple und Sony ps3 nur 1 Jahr Garantie/Gewährleistung geben, danach muss der Händler einspringen?

Aber warum kritisieren die Verbraucherschutzorganisierungen Apple wegen derer Meinung zu hohe Preise. Die kann jedes Unternehmen selbst bestimmen, denn rein rechtlich gibt es ohne diese Verlängerung im Schadensfall keine Probleme.
 
Rob83 schrieb:
Die mahnen immer die falschen an. Habe noch nie einen netteren und besseren Support erlebt als in Apple Fillialen.
Kulanzfälle werden auch großzügig behandelt. Einer der wenigen Hersteller der sich noch um seinen Ruf NACH dem Verkauf Gedanken macht.

Aber warum dann nur 1 Jahr Garantie ? Natürlich damit die Leute blöd genug sind, um den AppleCare Protection Plan für viel Geld abzuschließen.

Der gute Support hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack, wenn man dafür nach einem Jahr sehr sehr viel Geld für zahlen muss. ;)

Für den Apple TV z.B. 30€. Das sind fast 30% des Neupreises....
 
Vielleicht Irre ich mich ja bitte um Verbesserung auch wenn Apple es Selbst nicht sagt aber ist es nocht so nehmen wir an das mit dem Produkt nach ca. 16 Monaten etwas nicht in Ordnung ist Apple dann eventuell eh von der Beweislastumkehr gebraucht macht ??? die wie wir wissen nach 6 Monaten eintritt.

Gibt es nicht auch andere Notebook Hertseller die nur 1 Jahr Garantie bieten wie z.b. Dell diese bieten auch nur 1 Jahr Garantie aber dann fehlt das 2te Jahr ohne erwähnung als Gewehrleistung aus.

Zum Support ist zu Sagen eben Grade der Telefonsupport der 7/24h die Woche geboten wird und dafür glaube ich 0,14cent die Minute kostet Aktzeptabel grade für die Einsteiger/Umsteiger oder den Weltweiten Support.

Auserehalb diesem Telefonsupport beträgt wie ich meine 1 Frag 49€ pauschal.
 
TheGTI schrieb:
Wie viele Freunde und Bekannte wollten ihre Applegeräte nach Ablauf der einjährigen Garantie schon entsorgen oder kostenpflichtig ersetzen lassen, obwohl noch ein Jahr Gewährleistung bestand.

Effektiv hat man doch sowieso nur 6 Monate Gewährleistung. Danach kann der Hersteller auf Beweislastumkehr plädieren, und dir ist es quasi unmöglich da dann zu beweisen das der Mangel von Anfang an Bestand.
 
Finde es eine Unverschämtheit ein Unternehmen deswegen abzumahnen. Jeder muss sich über seine Rechte selber informieren, dazu gehört auch sich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung zu verinnerlichen. So informiert einen auch niemand darüber, was ist, wenn man z.B. verdorbene Lebensmittel kauft (oder allgemein irgendwelche Rechte)... Da muss jeder sich selbst informieren (meiner Meinung nach). So kontaktiert man ja bei Rechtsfragen nicht Umsonst einen Anwalt, wenn man keinen Plan hat. (Rechtsschutz und so)
Und die hohen Gebühren für eine Garantieerweiterung finde ich keines Wegs übertrieben. Denn die Apple Garantie ist perfekt, ohne wenn und aber. Wäre meiner Ansicht nach wirtschaftlich nicht machbar, wenn die Preise der Garantieerweiterung gesenkt werden würden...
 
TheGTI schrieb:
Ein sehr wichtiger Schritt!
Wie viele Freunde und Bekannte wollten ihre Applegeräte nach Ablauf der einjährigen Garantie schon entsorgen oder kostenpflichtig ersetzen lassen, obwohl noch ein Jahr Gewährleistung bestand.
Die Hinweise sind für Laien einfach irreführend und meiner Meinung nach durchaus absichtlich genau so formuliert, um den Schein zu erwecken, nach 365 Tagen keinen "Anspruch" auf jegliche Unterstützung des Händlers (Meist ja Appla selber) mehr zu haben.

Leider ist und bleibt diese gesetzliche Gewährleistung bei elektrischen Geräten nichts weiteres als ein modernes Märchen.

Die Gewährleistung kennzeichnet in Ihrem Unterschied zur Garantie hauptsächlich darin, dass eine umgekehrte Beweislast angewandt wird. Respektive tritt die umgekehrte Beweislast nach 6 Monaten ab Kaufdatum in Kraft.
(Wo aber im Falle Apple noch die Garantie greift)
Dies bedeutet, dass ich im Falle eines defektes beweisen muss das der Fehler schon bei Herausgabe des Gerätes bestand. Das kann ich natürlich nur wenn ich es öffnen würde. Durch das öffnen aber wiederum verletze ich die Gewährleistung. Und beweisen das ein Fehler X schon vorher bestand, kann eh nur ein unabhängiger Sachverständiger. Und der kostet i.d.R. schon mehr als die Geräte selbst.

Der einzige andere Grund wie ich die Gewährleistung in Anspruch nehmen könnte wäre wenn Apple selbst einräumt das Fehler X bereits bei Auslieferung bestand.

Und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, das letzteres Eintritt, kann sich jeder selbst ausmalen.
 
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