NutzenderNutzer
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Hallo zusammen und nen schönen Sonntag.
Wie wäre es denn wenn ich die Woche zwecks anstehender Ausbildung eine arbeitsmedizinische Untersuchung anstehen habe und die Sehstärke (coronabedingt) zuletzt 4/2020 kontrolliert wurde.
Ist das evtl. ein Argument zum durchfallen/abgelehnt werden?
Kaufmännische Ausbildung angestrebt, wie gesagt 4/2020 beim Augenarzt und dann neue Gläser passender Sehstärke beim Optiker.
(Auch) wegen einem Risikopatienten in der Familie soweit heuer noch keine Kontrolle, die Woche aber eben die arbeitsmedizinische Untersuchung ob der Ausbildung ab Sommer.
Wenn die Sehkraft nun evtl ein Viertel oder halbes Dioptrien wieder erwarten nachgelassen hat endet das in einer Aufforderung/Hinweis/Rat zur Anpassung der Sehhilfe nicht aber in einer Untauglichkeit und Absage Ausbildungsplatz seitens Betrieb nehme ich an?
Grüßle
Wie wäre es denn wenn ich die Woche zwecks anstehender Ausbildung eine arbeitsmedizinische Untersuchung anstehen habe und die Sehstärke (coronabedingt) zuletzt 4/2020 kontrolliert wurde.
Ist das evtl. ein Argument zum durchfallen/abgelehnt werden?
Kaufmännische Ausbildung angestrebt, wie gesagt 4/2020 beim Augenarzt und dann neue Gläser passender Sehstärke beim Optiker.
(Auch) wegen einem Risikopatienten in der Familie soweit heuer noch keine Kontrolle, die Woche aber eben die arbeitsmedizinische Untersuchung ob der Ausbildung ab Sommer.
Wenn die Sehkraft nun evtl ein Viertel oder halbes Dioptrien wieder erwarten nachgelassen hat endet das in einer Aufforderung/Hinweis/Rat zur Anpassung der Sehhilfe nicht aber in einer Untauglichkeit und Absage Ausbildungsplatz seitens Betrieb nehme ich an?
Grüßle