Arbeitslosen Geld 1 - Eine Frage

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Lt. Commander
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Hallo Leute, mein Arbeitsvertrag läuft jetzt ende Dezember aus und wollte wissen wie das mit dem Arbeitslosengelt 1 ist. Ob ich überhaupt einen Anspruch habe. Ich hätte dann in der Firma 6 Monate gearbeitet.

Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte mich nur vergewissern, falls ich im Januar noch keine Zusage habe. Habe noch 6 offene Bewerbungen am laufen. Lg
 
du musst in den letzten 3 Jahren 365 Tage gearbeitet haben.
Hast du dich wenigstens schon arbeitssuchend gemeldet?
 
Danke für deine Antwort. In den letzten 3 Jahren habe ich weit aus mehr als 365 Tage gearbeitet. Nur sind in meinem Beruf Zeitverträge üblich.

Das Problem ist immer, das ich dann zb. im Jahr ein bis zwei Monate Arbeitslos bin. Vor allem Januar und Februar.

Und jetzt eben nur 6 Monate. Habe das natürlich schon gemeldet. Lg
 
das ist so eine komische Regel, wenn du in den letzten Jahren übern Daumen gepeilt immer 10 von 12 Monaten gearbeitet hast steht dir auch ALG1 zu.
 
Gleipnir schrieb:
das ist so eine komische Regel, wenn du in den letzten Jahren übern Daumen gepeilt immer 10 von 12 Monaten gearbeitet hast steht dir auch ALG1 zu.

Das stimmt so nicht ganz, über den Daumen peilt das Arbeitsamt nichts.

Gleipnir schrieb:
du musst in den letzten 3 Jahren 365 Tage gearbeitet haben..

Richtig! Du musst in den letzten 3 Jahren insgesamt mindestens 365 Tage ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen gehabt haben
 
Zuletzt bearbeitet:
doch schon, du musst in den letzten 3 Jahren insgesamt mindestens 365 Tage ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen gehabt haben, bekommst aber nie 365 Tage ALG1, da fehlen immer 2-4 Tage
 
war es nicht so das man 1 Jahr durchgängig (am stück) gearbeitet haben muss um Anspruch auf ALG1 zu haben? oder ist diese Regelung überholt? Denn diese 3 Jahres regelung lese ich heute zum ersten Mal ;)
 
theblade schrieb:
Denn diese 3 Jahres regelung lese ich heute zum ersten Mal ;)

diese gab es schon in den 90ern, wenn man das nicht erfüllt hat und keinen Restanspruch hatte musste man ALH beantragen, laut Link von werkan wurde das wohl etwas aufgeweicht. Bis zur Rot-Grünen "Arbeitsmarktreform" gab es aber auch nicht die Masse an Zeitarbeitern und befristeten Arbeitsverträgen.
 
@werkam

Thx für die Info; wußte nicht, dass es auch eine kurze Anwartschaft gibt:p hat man denn auch einen Anspruch, bzw verlängert sich dieser bei einer Umschulung mit sechsmonatigem, unentgeltlichem Praktikum?
 
Bei einer Umschulung bekommst Du doch Geld vom Arbeitsamt oder Rentenkasse, damit werden wohl keine Ansprüche erworben, wenn noch Zeiten vorhanden sind, ruhen sie während der Ausbildung/Umschulung. Genaueres sollte aber auch auf den Seiten der Arbeitsagentur zu finden sein.
 
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