Arbeitsvertrag Kündigung, Absegnung

tryitz

Lt. Junior Grade
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337
Guten Tag:)

da ich zum 01.09.2015 meine Ausbildung zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung nachgehe und ich momentan als Übergangs Jahr an einem bekannten Einzelhandel tätig bin, muss ich die Tätigkeit nun Aufgeben. Da mir die Ausbildung 100%tig vorgeht, möchte ich sicher sein, dass ich die Tätigkeit zum Einzelhandel Ordnungsgemäß und ohne weitere Probleme Kündige bzw. Aufgebe.

Kurz die Daten:
-im Arbeitsvertrag steht, dass Parteien eine Kündigungsfrist von 4 Wochen haben
-Ausbildung beginnt am 01.09.2015
-dh. letzter Arbeitstag wäre dann der 31.08.2015

Hier wäre mein Kündigungsschreiben
hiermit Kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis vom xx. xx 2014 ordentlich und fristgerecht zum 31. August 2015.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt der Kündigung in schriftlicher Form.

Außerdem bitte ich Sie, mir ein wohlhabendes und Qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen.

Die Kündigung soll spätestens am 20.07.2015 dem Arbeitgeber vorlieren. Er würde also ganze 6 Wochen statt 4 Wochen Zeit haben, um einen Ersatz für mich zu finden.

Würdet Ihr ein weiteres Schreiben formulieren, dass bei der Übergabe der Kündigung den Erhalt bestätigt?
Wenn Ja, wie würdet ihr dieses Schreiben formulieren?

Was würde mit dem Resturlaub passieren? Hätte noch 15 Tage, die mir Übrig blieben.

Für eure Hilfe wäre ich euch sehr Dankbar^^
 
ein "wohlhabendes" Arbeitszeugnis? Bitte doch einfach um die Ausstellung eines qualifizierenden Arbeitszeugnisses. Ansonsten reicht das Schreiben so. Es muß kein Roman sein.

Du kannst auch die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein an eure Personalabteilung schicken, auch dies würde ausreichen.

Es hilft übrigens beim Schreiben des Arbeitszeugnisses, wenn Du erwähnst, daß Du zu Ausbildungszwecken das Arbeitsverhältnis beendest, und nicht, weil Du von diesem Sauhaufen die Schnauze voll hast.

Ich würde übrigens zum 28.08.2015 kündigen. Freitag, und all das.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welchen Zweck hat eine Kündigung zum 28.08.?
Dann müsste er sich vom 29.08. bis 31.08. arbeitslos melden, was soll das bringen?
 
Keule90 schrieb:
was soll das bringen?

Er müsste nicht noch am Montag zur Schlüsselübergabe im alten Betrieb antanzen, bevor er am Dienstag im neuen Betrieb anfängt. (Auch, wenn man sich normalerweise für diesen einen Tag freistellen lassen könnte)

Für Teile einer Woche muß er sich nicht arbeitslos melden. Der Beitrag an Sozialkassen, Krankenkassen und Rentenkassen ist bereits für den Monat gezahlt, und der nächste wird vom neuen Arbeitgeber abgedeckt.
 
...warum immer so umständlich?
Zum Chef gehen, eine kurze Kündigung aushändigen, freundlich den Grund besprechen, gleich nach dem Resturlaub fragen, ob die letzten Tage als Urlaub genommen werden können und alles ist erledigt!

Immer diese Heimlichkeiten, seit doch einfach mal ehrlich und freundlich und besprecht alles miteinander - die schriftliche Kündigung nur, weil eben notwendig.............
 
Nein auf keinen Fall zu einem 28. oder ähnlichen kündigen. Das bringt nur Probleme. Einmal für die Gehaltsrechnung , dann das ganze Versicherungsgedöhns und zum anderen macht es sich im Lebenslauf nicht gut. Ein Datum nicht zum Monatsletzten lässt immer vermuten das die Kündigung nicht ganz freiwillig war.
 
Twostone schrieb:
Er müsste nicht noch am Montag zur Schlüsselübergabe im alten Betrieb antanzen, bevor er am Dienstag im neuen Betrieb anfängt. (Auch, wenn man sich normalerweise für diesen einen Tag freistellen lassen könnte)

Für Teile einer Woche muß er sich nicht arbeitslos melden. Der Beitrag an Sozialkassen, Krankenkassen und Rentenkassen ist bereits für den Monat gezahlt, und der nächste wird vom neuen Arbeitgeber abgedeckt.

Schon klar, aber warum sollte er auf das Gehalt für 3 Tage verzichten, von denen er nur 1 oder 2 überhaupt arbeiten müsste? Ist ja ein Wochenende zwischen. Und an dem Montag passiert doch nix mehr außer Tschüss sagen.
Gerade wenn man zukünftig nur noch Azubi-Gehalt bekommt, würde ich mir die 3 Tage doch bezahlen lassen.
 
Vielen Dank für eure Ratschläge^^

Ich werde vermutlich bis zum 31.08.2015 im Unternehmen bleiben. Mir machen jetzt die paar Tage nix aus. Außerdem gehe ich davon aus, dass ich die letzten Tag freigestellt werde, bzw. meinen Resturlaub nutze.

Also wenn ich schreibe "zum 31. August 2015" wäre auch dieser Tag mein letzter Arbeitstag?

Tut mir leid, dass ich diese Frage stelle xD möchte nur sicher gehen, dass alles klappt^^

Wäre auch die erste Kündigung, die ich Verfasst habe.
 
Ja.

Urlaub wuerde ich aber langsam mal abklaeren. 15 Tage sind 3 Wochen und das in der Ferienzeit... ich weiss ja nicht, welches Pensum du da arbeitest pro Woche, aber wenn andere Kollegen schon Urlaub genehmigt bekommen haben fuer die Zeit, stehste nachher doof da. Schliesslich sinds dann nur noch 4 Wochen bis du deinen letzten Arbeitstag hast.

EDIT: Zumal die allerwenigsten auf den Tag genau im Lebenslauf ihre frueheren Anstellung angeben, oder? Monat reicht doch eigentlich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Gucky10 schrieb:
und zum anderen macht es sich im Lebenslauf nicht gut. Ein Datum nicht zum Monatsletzten lässt immer vermuten das die Kündigung nicht ganz freiwillig war.
Auf welchen Erfahrungen fußt das denn? Ich habe jetzt seit 4 Jahren regelmäßig mit Einstellungen zu tun, teilweise für mein eigenes Team und habe weder selbst jemals so genau auf die Daten geachtet noch bei Kollegen oder Vorgesetzten ähnliches beobachtet.

Ob eine Kündigung freiwillig war, ergibt sich für mich aus dem Arbeitszeugnis und ggf. einem Referenzgespräch mit dem ehemaligen Vorgesetzten. Zwei Tage mehr oder weniger am Monatsende sind doch wurscht, bei 90% aller Kündigungen wird am Ende noch Urlaub abgefeiert, da ergeben sich deutlich größere Unschärfen.
 
Bist du Personaler? Das du nicht auf solche Sachen achtest heisst nicht das niemand tut. Urlaub am Ende hat nichts mit einem Kündigungstermin zu tun. Aus einem Arbeitszeugniss lässt sich sowas nicht unbedingt rauslesen zumal das sehr oft erst sehr viel später kommt. Die Chance das Leute mit ungeraden Endedaten gar nicht erst eingeladen werden bzw. es kein Referenzgespräch gibt ist sehr gross.
 
Vielen Dank euch allen:)

habe meine Kündigung heute persönlich meinen zuständigen Filialleiter abgegeben.

Er hatte Verständnis für meine Situation gehabt und wird sich in den nächsten Tagen mit meinen Resturlaub auseinandersetzen.

Steht mir eigentlich der komplette Jahresurlaub zu oder wird diese nur Anteilig berechnet?
 
Jahresanspruch durch 12 mal gearbeitete Monate.

@gucky10

Du hast Fidelz Frage noch nicht beantwortet. Worauf basiert deine Annahme mit dem "krummen" Enddatum?
 
Aus enger Zusammnenarbeit mit Personalern aus grossen Firmen. Viele haben eine Checkliste die bewusst oder unbewusst abgearbeitet wird bevor man sich mit den Inhalt der Akte beschäftigt. Ein Datum ausserhalb des Monatsende oder Monatsmitte ist oder kann ein Indiz sein das die Kündigung eben nicht ganz freiwillig war. Es ist natürlich kein Beweis das es wirklich so ist. Der Grund ist banal. Ein "krummes" Datum kann heissen es ist was vorgefallen und man hat nicht abgewartet sondern reagiert sofort mit dem Rausschmiss desjenigen.
 
Ich sehe die Aussagekraft dieses Indizes nicht. Eine außerordentliche Kündigung wird sich schwer verheimlichen lassen. Eine ordentliche Kündigung folgt den vertraglich vereinbarten Fristen und wann die enden ist für die Bewertung der Kompetenz und Zuverlässigkeit des Mitarbeiters doch vollkommen irrelevant. Wenn etwas unklar ist sollte ein guter Personaler übrigens mit den betreffenden Leuten sprechen - wenn meine Personalreferentin nur Profile in die Rundablage schubsen, aber nie das Telefon in die Hand nehmen und mit den Leuten sprechen würde, dann würde ich aber ganz schnell um ein klärendes Gespräch mit der Geschäftsführung bitten.

Ich komme übrigens aus der Projekt- und Teamleitung, bin also nicht Personaler sondern dessen Kunde.
 
Ich habe nur gesagt was ich mitbekommen habe und kann es ein Stück weit nachvollziehen. Alles andere ist jedem selbst überlassen und hat auch nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun.
 
in deinen Unterlagen (Papier oder pdf) schreibst du aber eher selten bis gar nicht das genaue Datum
 
tryitz schrieb:
Steht mir eigentlich der komplette Jahresurlaub zu oder wird diese nur Anteilig berechnet?

Solange Du noch nicht mehr genommen hast, als Dir anteilig zusteht, wirst Du den Rest des Dir rechtlich zustehenden Jahresurlaubes im entsprechenden Anteil zu deinem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Voraussetzung wäre hier eigentlich ein Bescheid Deines alten Arbeitgebers über bereits in Anspruch genommenen Jahresurlaub, meist wird hier aber der neue Arbeitgeber erst einmal nur pauschal annehmen, daß Dir eine entsprechende Anzahl Tage gemäß der verbleibenden Zeit des Jahres zusteht.

Da Du in der zweiten Jahreshälfte kündigst, hättest Du jedoch auch genauso gut Deinen gesamten Jahresurlaub schon verbraten können, ohne daß Dir Dein alter Arbeitgeber die "zuviel in Anspruch genommenen" Tage hätte nachträglich vom Lohn ziehen dürfen. Hättest dann nur eben keinen weiteren Anspruch auf Urlaub bei Deinem neuen Arbeitgeber und hättest ihm dies dann mitteilen sollen.

Gucky10 schrieb:
Ein Datum ausserhalb des Monatsende oder Monatsmitte ist oder kann ein Indiz sein das die Kündigung eben nicht ganz freiwillig war.

So bescheuert können auch nur deutsche Personaler sein. Wenn jemand direkt danach eine Ausbildung anfängt, wird wohl eher dies der Grund für die Kündigung gewesen sein. Das sollte so eindeutig sein, daß dies sogar ein Personaler erkennen kann. Und nötigenfalls kann man immer noch einmal nachfragen. Aber auch das scheint so eine Schwäche zu sein...
 
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