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Arbeitsvertrag kündigen
- Ersteller Daniela002
- Erstellt am
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Also ich hatte 6 Monate Kündigungsfrist und dennoch ein neuen Job gefunden. Meine Antwort im Vorstellungsgespräch war, ja, 6 Monate sind fies, sie finden ggf in 3 Monaten auch ein Bewerber mit 3 Monaten Kündigungsfrist ...
Somit keine Sorge, die 4 Monate sind wirklich kein Problem!
Somit keine Sorge, die 4 Monate sind wirklich kein Problem!
Äh nein. Ließ bitte den ganzen Text vom TEConfused Johnny schrieb:Ist das überhaupt rechtens, normalerweise hat man wenn man selbst kündigt doch maximal 1 Monat Kündigungsfrist? Wenn der AG kündigt ist es natürlich anders.
E: Ah nvm, jetzt habe ich es richtig gelesen
Bullshit..one schrieb:Die Klausel der Verlängerung ist unwirksam. Sie würde die Rechte des AN aushebeln und das geht gar nicht.
So lange der Arbeitnehmer nicht schlechter gestellt wird als der Arbeitgeber ist SEHR viel möglich. Bei der Regelung sehe ich absolut keine Gründe da ohne Aufhebungsvertrag raus zu kommen.
Sorry, aber ich verstehe echt nicht, wie man nach einem neuen Job schauen kann ohne seine Kündigungsfrist zu checken.
Donjupp2009
Ensign
- Registriert
- Juni 2011
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- 221
Ich habe mit meinem Arbeitgeber die verlängerte gesetzliche Kündigungsfrist für beiden Seiten nach § 622 BGB vereinbart.
Salopp gesagt, meine Frist ist gleich der vom Arbeitgeber und wächst mit Anzahl der Beschäftigungsjahre für beiden Seiten an.
Salopp gesagt, meine Frist ist gleich der vom Arbeitgeber und wächst mit Anzahl der Beschäftigungsjahre für beiden Seiten an.
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
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- 8.265
Hallo
Ich würde einfach mal mit dem Chef reden, kein Chef mit Verstand hält einen auf wenn man sagt das man keine Lust mehr hat und gehen will.
Dann einigt man sich lieber auf einen Aufhebungsvertrag bevor der Mitarbeiter nur noch lustlos die Zeit absitzt oder sich sogar krank meldet.
Grüße Tomi
Ich würde einfach mal mit dem Chef reden, kein Chef mit Verstand hält einen auf wenn man sagt das man keine Lust mehr hat und gehen will.
Dann einigt man sich lieber auf einen Aufhebungsvertrag bevor der Mitarbeiter nur noch lustlos die Zeit absitzt oder sich sogar krank meldet.
Grüße Tomi
ZeT
Vice Admiral
- Registriert
- März 2008
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- 6.851
Kommt immer auf die Tätigkeit an. Wenn man auf die Arbeitskraft nicht verzichten kann, dann muss der Arbeitnehmer seine Zeit eben "absitzen".Tomislav2007 schrieb:Ich würde einfach mal mit dem Chef reden, kein Chef mit Verstand hält einen auf wenn man sagt das man keine Lust mehr hat und gehen will.
Tomislav2007
Admiral
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- Okt. 2007
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- 8.265
Hallo
Dieses Risiko geht kein Chef mit Verstand ein, dafür bekommt man zu leicht eine Krankmeldung und nach 2 Arbeitstagen eine neue Krankmeldung für 6 Wochen.
Wir hatten das letztes Jahr beim Patientenbegleitdienst, dieses Spielchen hat ein Mitarbeiter ein ganzes Jahr lang durchgezogen und bekam dann eine Abfindung.
Grüße Tomi
Und wenn der Arbeitnehmer sich krank meldet muss der Arbeitgeber auf die Arbeitskraft ebenfalls verzichten und Ihn auch noch weiter bezahlen (6 Wochen lang).ZeT schrieb:Wenn man auf die Arbeitskraft nicht verzichten kann, dann muss der Arbeitnehmer seine Zeit eben "absitzen".
Dieses Risiko geht kein Chef mit Verstand ein, dafür bekommt man zu leicht eine Krankmeldung und nach 2 Arbeitstagen eine neue Krankmeldung für 6 Wochen.
Wir hatten das letztes Jahr beim Patientenbegleitdienst, dieses Spielchen hat ein Mitarbeiter ein ganzes Jahr lang durchgezogen und bekam dann eine Abfindung.
Grüße Tomi
oicfar
Commander
- Registriert
- Juni 2020
- Beiträge
- 2.970
Tolle Einstellung. Der TE liest sein Vertrag nicht, sucht sich neuen Job und dann wälzt man den eigenen Fehler auf den Arbeitgeber. Yay!Tomislav2007 schrieb:Dieses Risiko geht kein Chef mit Verstand ein, dafür bekommt man zu leicht eine Krankmeldung und nach 2 Arbeitstagen die nächste Krankmeldung für 6 Wochen.
Selbst schuld. Es gibt so was wie den medizinischen Dienst der Lassen für solche Fälle. Und wenn dann raus kommt, dass das nicht Ok war, dann haben sowohl Arzt als auch Mitarbeiter ein Problem.Tomislav2007 schrieb:Wir hatten das letztes Jahr beim Patientenbegleitdienst, dieses Spielchen hat ein Mitarbeiter ein ganzes Jahr lang durchgezogen und bekam dann eine Abfindung.
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.265
Hallo
Man muss sich doch nicht auf sofortiges Gehen einigen man kann sich auch auf eine 4 wöchige Kündigungsfrist einigen.
Die haben den zum medizinischen Dienst und zum Betriebsarzt geschickt, psychische Erkrankungen lassen sich nur sehr schwer nachweisen, er hatte aber keine.
Grüße Tomi
Meine Einstellung ist das man Reisende nicht mit Gewalt aufhalten sollte, einfach mal miteinander reden kann viele Probleme lösen.oicfar schrieb:Tolle Einstellung.
Man muss sich doch nicht auf sofortiges Gehen einigen man kann sich auch auf eine 4 wöchige Kündigungsfrist einigen.
Ernsthaft, so etwas gibt es ? Ich weiß das, Ich arbeite in einem Krankenhaus.Skysnake schrieb:Selbst schuld. Es gibt so was wie den medizinischen Dienst der Lassen für solche Fälle.
Die haben den zum medizinischen Dienst und zum Betriebsarzt geschickt, psychische Erkrankungen lassen sich nur sehr schwer nachweisen, er hatte aber keine.
Grüße Tomi
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber ich verstehe echt nicht, wie man nach einem neuen Job schauen kann ohne seine Kündigungsfrist zu checken.
Das wäre mal das eine.. Aber wer denkt schon in "guten" Zeiten daran? Und bei uns kam das über die Gewerkschaft durch die Hintertür, nachdem die Mehrheit Blind der Schlichtung zugestimmt hat und wurde verständlicherweise von der Gewerkschaft verschwiegen. Da wurden einige auch böse überrascht als aus 4 Wochen plötzlich 6 Monate wurden.
Das ganze geht ja noch anders rum. Mein Ausbildungsbetrieb hat mich übernommen und am nächsten Tag in der Probezeit zum nächsten gekündigt. 1 Tag Kündigungsfrist in der Probezeit
Ernsthaft, so etwas gibt es ? Ich weiß das, Ich arbeite in einem Krankenhaus.
Ja ist dir ja sicher bekannt:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__275.html
Wenn der AN in der PKV ist geht das natürlich nicht.
Habe ich in meiner Zeit als BR ein paar mal erlebt. Kam auch nix bei raus. Zum einen geben viele eben psychische Erkrankungen an, die man quasi nicht so einfach nachweisen kann, zum einen ist das ganze auch eher Pro AN (was auch gut ist). Ich denke das ist eher für solche Fälle gedacht wenn die KK ständig teuere Sachen bezahlen muss.
Wenn jemand daheim sitzt kostet es ja die Kasse ja erstmal nix bzw. dann nicht so viel.
Keylan
Lt. Commander
- Registriert
- Apr. 2012
- Beiträge
- 1.510
Mal als Einwurf zu den Kommentaren
Wir leben in einem freien Land und niemand außer der Staatsgewalt kann dich am Ende wirklich Zwingen morgen noch zur Arbeit zu kommen.
Es gibt einen Arbeitsvertrag, und dem muss man nachkommen, aber wie mit fast allen Verträgen gibt es verschiedene Wege. Wenn das Gespräch mit dem Chef für eine gütliche Einigung, welches hier aus gutem Grund immer wieder vorgeschlagen ist, so gar nicht in Frage kommt.
Lohnt es sich ggf. mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht anzufragen. Der kann konkret etwas zur Gültigkeit der Kündigungsfrist sagen, aber auch was den für Konsequenzen im Raum stehen, wenn man den Arbeitsvertrag einfach nicht mehr nachkommt.
Das müsste je nach Tätigkeit eingeschätzt werden, da hier ggf. Haftung für entstehende Geschäftsschädigung abgesehen werden muss, für 20Stunden/Woche ist das aber eher unwahrscheinlich.
Auch ohne die (ggf. nicht legale) ausweich-Krankschummelung.Das musst du jetzt absitzen
Wir leben in einem freien Land und niemand außer der Staatsgewalt kann dich am Ende wirklich Zwingen morgen noch zur Arbeit zu kommen.
Es gibt einen Arbeitsvertrag, und dem muss man nachkommen, aber wie mit fast allen Verträgen gibt es verschiedene Wege. Wenn das Gespräch mit dem Chef für eine gütliche Einigung, welches hier aus gutem Grund immer wieder vorgeschlagen ist, so gar nicht in Frage kommt.
Lohnt es sich ggf. mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht anzufragen. Der kann konkret etwas zur Gültigkeit der Kündigungsfrist sagen, aber auch was den für Konsequenzen im Raum stehen, wenn man den Arbeitsvertrag einfach nicht mehr nachkommt.
Das müsste je nach Tätigkeit eingeschätzt werden, da hier ggf. Haftung für entstehende Geschäftsschädigung abgesehen werden muss, für 20Stunden/Woche ist das aber eher unwahrscheinlich.
ZeT
Vice Admiral
- Registriert
- März 2008
- Beiträge
- 6.851
Da steht aber mit Pech sehr schnell das Amt vor der Tür.Tomislav2007 schrieb:Und wenn der Arbeitnehmer sich krank meldet muss der Arbeitgeber auf die Arbeitskraft ebenfalls verzichten und Ihn auch noch weiter bezahlen (6 Wochen lang).
Und wie gesagt, wenn du darauf nicht verzichten kannst, dann wirst du ihn nicht freistellen.
Tomislav2007
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.265
Hallo
Grüße Tomi
Nicht solange der medizinische Dienst und der Betriebsarzt nichts auffälliges finden.ZeT schrieb:Da steht aber mit Pech sehr schnell das Amt vor der Tür.
Das kannst du gerne noch einmal wiederholen, die Realität sieht oft anders aus als die Theorie.ZeT schrieb:Und wie gesagt, wenn du darauf nicht verzichten kannst, dann wirst du ihn nicht freistellen.
Grüße Tomi
Das sehe ich einfach, die ist gültig, da AN und AG die gleichen Fristen haben.Keylan schrieb:Der kann konkret etwas zur Gültigkeit der Kündigungsfrist sagen
Da würde ich mich nicht drauf verlassen. Evtl wird man für den entgangenen Gewinn der Firma Schadenersatzpflichtig, wenn man einfach fernbleibt. Oder die Firma entscheidet sich, dafür einen Natfallmitarbeiter einzustellen. Der dürfte etwas teuer sein, und vom ferngebliebenen AN gezahlt werden.Keylan schrieb:Das müsste je nach Tätigkeit eingeschätzt werden, da hier ggf. Haftung für entstehende Geschäftsschädigung abgesehen werden muss, für 20Stunden/Woche ist das aber eher unwahrscheinlich.
Ich wäre für ein offenes Gespräch über einen Aufhebungsvertrag. Den sollte man dann natürlich vorher auch einem Anwalt zur Durchsicht überlassen, bevor man unterschreibt.
cartridge_case
Fleet Admiral
- Registriert
- Feb. 2009
- Beiträge
- 35.665
Auf welcher Grundlage kommst du zu dieser Annahme?.one schrieb:Weil sie falsch sind?
Natürlich kann, wie es auch im Gesetz steht, die Kündigungsfrist auch für den AN erhöht werden, im gleichen Zug, wie für den AG. Der AN darf nur keine längere Zeit haben, wenn der AG sich nur an Gesetz halten muss. Das wäre eine für den AN unvorteilhafte Bevorteilung des AG, das wäre unzulässig..one schrieb:Die Klausel der Verlängerung ist unwirksam. Sie würde die Rechte des AN aushebeln und das geht gar nicht.
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