Hallo zusammen,
mal eine Frage, ich habe jetzt schon von mehreren Stellen gehört, dass für den Arbeitnehmer nur die gesetzliche Kündigungsfrist wirksam ist. Auch wenn im Arbeitsvertrag was anderes drin steht. Im Netz finde ich aber nur Aussagen, dass die Kündigsfrist wirksam ist ( außer in utopisch langen - 3 Jahre )
Hat da jemand andere Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße und danke
Haunt
mal eine Frage, ich habe jetzt schon von mehreren Stellen gehört, dass für den Arbeitnehmer nur die gesetzliche Kündigungsfrist wirksam ist. Auch wenn im Arbeitsvertrag was anderes drin steht. Im Netz finde ich aber nur Aussagen, dass die Kündigsfrist wirksam ist ( außer in utopisch langen - 3 Jahre )
Hat da jemand andere Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße und danke
Haunt