ARLT weigert sich Grafikkarte zu ersetzen trotz Garantie

DanielLarin

Cadet 1st Year
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Hallo Leute,

Ich habe am 15.09.2016 meine GTX 980 Ti (400€) bei dem Arlt in meiner Stadt (Augsburg) gekauft. Jedoch verweigerte folgende Grafikkarte am 20.08.2018 seinen Dienst (Grafikkarte ohne Funktion, kein Lüfterdrehen). Somit ging ich dann zum Laden um die Grafikkarte zur Reparatur einzuschicken, da ich mich noch innerhalb der Garantie befand. Es stellte sich jedoch heraus, dass ich keine Garantie mehr vom Hersteller hatte, da die Herstellergarantie ab dem Moment läuft wo der Händler die Karte vom Hersteller bezogen hat und nicht der Kunde beim Händler. Da die Karte schon ca. ein halbes Jahr im Laden lag bevor ich die kaufte ist die Herstellergarantie seit ca. März abgelaufen. Laut dem Mitarbeiter von Arlt sollte dies vermerkt sein auf der Rechnung, was jedoch nicht der Fall war. Somit weigerte sich der Hersteller die Karte zu reparieren. So blieben nur noch zwei Optionen. Der Händler sucht im Sortiment nach einer GTX 980 Ti oder ich erhalte einen sogenannten Zeitwertbetrag in Höhe von 150€. Da ich jedoch zur Zeit absolut Pleite bin (Student) kommt zweite Option nicht in Frage, da ich mir mit 150€ keine gleichwertige Karte kaufen kann. Ebenfalls ist mir aufgefallen dass laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen Arlt dazu verpflichtet ist mir eine gleichwertige oder bessere Grafikkarte anzubieten, falls der Hersteller (Palit in diesem Fall) die Reparatur verweigert, was auch der Fall war. Der Mitarbeiter bei Arlt meinte er versucht diese Auszahlung zu vermeiden, jedoch bekam ich heute eine Mail in der stand dass ich 150€ bekommen würde. Ich hab dann bei dem Laden angerufen und eben die 150€ verweigert und gesagt sie sollen mir eine gleichwertige Karte besorgen (z. B. GTX 1070). Der Mitarbeiter sagte er meldet der Zentrale dass ich die 150€ nicht akzeptiere und meinte er schaut was sich machen lässt. Jedoch bekam ich ca. eine Stunde später eine Mail in der plötzlich die Rede von einer GTX 1050 Ti, welche nicht mal ansatzweise einer GTX 980 Ti entspräche. Somit hab ich wieder dort angerufen und die meinten die schicken dass der Zentrale weiter.
Da ich leider wenig Kenntnisse in Richtung Recht und so habe suche ich hier verzweifelt nach Rat, was ich machen könnte wenn die mir keine gleichwertige Karte geben wollen.
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel L.
 
Garantie hattest Du keine mehr. Und bei der Gewährleistung tritt theoretisch nach 6 Monaten die Beweislastumkehr in kraft. Rechtlich sieht es schwierig aus für Dich.
 
Ja und wie soll ich beweisen dass das kein Eigenverschulden war. Ich weiß nicht mal warum die Karte seinen Geist aufgegeben hat und was genau bei der Karte defekt ist. Arlt oder Palit haben sich ja nicht mal die Karte angeschaut.
 
Bedenke, dass es keine Funktionsgarantie über 2 Jahre gibt.
die Karte muss bei Übergabe Mangelfrei sein.
War sie das, dann ist das Thema Gewährleistung am Tag 1 nach dem Kauf bereits erledigt.

Theorie und Praxis sind natürlich zwei paar schuhe, ich wünsch dir glück.
 
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Hast du dich mal genau informiert, ob das mit der Garantie bei dem Hersteller so ist? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das diese schon vor deinem Kauf anfing zu laufen. Das macht mich ein wenig misstrauisch. Normalerweise beginnt auch die Herstellergarantie, erst mit dem Kauf der Ware. Ich selbst habe es bei einem Händler schon erlebt, das ich nach dem Ende der Gewährleistung, meine Garantie in Anspruch nehmen wollte. Lange Rede kurzer Sinn. Es kam heraus, dass der Händler mich mit einem Zeitwert abspeisen wollte und meine Garantie für sich selbst in Anspruch nehmen wollte.

Welcher Hersteller und Modell ist es genau?
 
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Die Grafikkarte ist die Nvidia GTX980 Ti 6GB Palit Super Jetstream. Laut dem Verkäufer gilt die Herstellergarantie nicht ab dem Moment wo ich als Kunde die Karte gekauft habe sondern ab dem Moment wo Arlt die Karte von Palit bezogen hat. Der Mitarbeiter mit dem ich gesprochen hatte meinte dass der Mitarbeiter bei dem ich die Karte damals bezogen hatte es eigentlich mir mitteilen musste und auf die Rechnung schreiben musste dass die Herstellergarantie früher begonnen hat aber weder noch war der Fall. Aus diesem Grund weigerte sich Palit die Grafikkarte erst überhaupt anzunehmen.
Ob das was die jetzt gesagt haben stimmt kann ich ja leider nicht überprüfen aber die ganze Geschichte hier find ich auch alles andere als OK.
 
du kannst dich mal testweise an palit direkt wenden
 
Garantie beginnt regelmäßig erst mit Verkauf an einen Endkunden.
Ich denke, der ARLT Mitarbeiter lügt.
Lies doch einmal in den deutschen Garantiebedingungen von Palit nach!
Da steht auch drinnen, was für Garantieleistungen von Palit zu erwarten sind. Unter Umständen vielleicht nur der Restwert.
 
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Das mit dem Beginn der Garantie zweifle ich sehr stark an. Wenn ein Artikel mit einer Garantie von z.B 2/3 Jahren beworben wird, gilt diese auch erst ab Kauf. Andernfalls würde es ja bedeuten, dass mit einer Garantie geworben wird, die vielleicht ein wichtiges Kaufargument für dich wäre, so garnicht eingehalten werden kann. Da es vom Händler abhängig ist, wie lange die Karte eine Garantie hat. Das wiederum du ja nicht einsehen kannst, dich somit vor dem Kauf einer Karte immer vorher informieren müsstest, wie lange noch die Restgarantie gilt.

Ich würde ARLT Druck machen und darauf bestehen das du die von Palit zugesprochene Garantie in Anspruch nimmst.


Edit:

XpertVision/Palit liefert ausschließlich an Importeure und Großkunden in Europa, nicht an Endkunden, deshalb können Garantieansprüche jeweils nur bei dem Erstkäufer geltend gemacht werden.

Sollten Sie ein defektes Produkt haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Produkt bezogen haben. Vergessen Sie nicht die Originalrechnung! Ohne Kaufbeleg ist Ihr Fachhändler nicht verpflichtet Garantieleistungen zu gewähren.

http://eu.palit.com/palit/rma.php?lang=de
 
Nunja, eine Garantie ab Produktionsdatum/Lieferdatum an den Händler kann durchaus sein - ob das bei Palit der Fall ist weiß ich nicht.

Fraglos aber hat doch nach Schilderung des TE der Händler das Problem mit der Garantie erst heraufbeschworen, indem er vergessen hat irgendein Datum zu vermerken? Warum soll das nun zu Lasten des TE gehen? Vielleicht hätte Palit ja aus Kulanz auch etwas außerhalb der (angenommenen) Garantiezeit gehandelt?
 
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Ich hatte vor einigen Monaten eine defekte GTX 1070 von Palit und mich mit den Garantiebedingungen von Palit beschäftigt.

Grundsätzlich hast du selbst als Käufer keine Garantie auf die Grafikkarten von Palit. Allerdings erhält der Händler eine Garantie und diese wird regelmäßig natürlich an die Endkunden durch die Händler weitergegeben.

Die 150 Euro sind offenbar genau das was auch der Händler vom Hersteller oder Distributor für deine defekte Graka erhält.
 
Bei manchen Herstellern, von MSI weiß ich es definitiv, ist die Garantie "ab Produktionsdatum", heißt die Garantiezeit läuft auch schon wenn die Karte noch 1 Jahr beim Händler versauert. Steht bei geizhals normalerweise immer dabei. Aber das ist eher die Ausnahme, die Regel ist Garantie ab Kaufdatum, sprich wenn die 2 Jahre noch nicht abgelaufen ist hast du noch die versprochene Garantie.
Eine hilfreiche Quelle habe ich noch gefunden.
https://www.computerbase.de/artikel/grafikkarten/grafikkarten-garantie-vergleich.55816/

Aus dieser Quelle ist ersichtlich, dass Palit 2 Jahre Funktionsgarantie gibt:
Alle im Artikel genannten Hersteller haben gegenüber ComputerBase im Juli 2018 bestätigt, dass die gemachten Angaben auch weiterhin ihre Gültigkeit haben.
Insgesamt sechs der hier aufgelisteten fünfzehn Hersteller garantieren Anwendern den problemlosen Betrieb ihrer Grafikkarten in einem Zeitraum von zwei Jahren, die restlichen neun geben drei Jahre Garantie

Also nicht aufgeben! :)
 
Habe mal kurz bei ARLT recherchiert.
ARLT bietet gar keine Garantie für Palit -Grafikkarten an.
PALIT selber bietet auch keine Garantie für Endkunden an. (=keine Garantiebedingungen verfügbar)

Deine gekaufte Grafikkarte hatte somit für Dich rechtlich wohl niemals ein Garantieversprechen inkludiert.
Gebe Dich mit den 150 Euro zufrieden und meide fortan diesen Hersteller, wenn Du Garantie möchtest und lies bei anderen Herstellern genau deren Garantiebedingungen.
 
MrMorgan schrieb:
[...]

Er soll also akzeptieren, das er für eine defekte Grafikkarte im Leistungsbereich eine Entschädigung von 150€ bekommt? Dafür bekommst ja nicht mal eine gebrauchte GTX1060... Da würde ich mich auch aufregen.

Die Frage ist halt, ob Aufregen etwas bringt. Zeitwertersatz ist grundsätzlich anerkannt. Es geht also nur um die Höhe, und die kann man ja sicher verhandeln - zumindest kann ich den Aussagen des TE nicht entnehmen, dass er das bereits versucht hat.

Ist man mit allen angebotenen Varianten unzufrieden kann man die Sache natürlich gerichtlich klären lassen. Ich persönlich würde dann aber eher die 150€ nehmen und zukünftig EVGA-Grafikkarten mit Garantieerweiterungen oder ZOTAC kaufen. Und zwar wohl nicht mehr bei ARLT, sondern bei z. B. Amazon, welches für unkomplizierte Lösungen bei derartigen Fällen einen besseren Ruf genießt.
 
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MrMorgan schrieb:
also sorry, was ist das denn für ein Überheblich-Großkotziger Spruch?

Er soll also akzeptieren, das er für eine defekte Grafikkarte im Leistungsbereich eine Entschädigung von 150€ bekommt? Dafür bekommst ja nicht mal eine gebrauchte GTX1060... Da würde ich mich auch aufregen.

Edith:

Wenn ich JETZT auf die ARLT HP gehe und mir die Palit GTX1080 GameRock anschaue steht da unter technische Daten ganz klar "Herstellergarantie: 2 Jahre - (Die Hersteller-/Garantieinformationen finden Sie HIER <- Link)"

Klickt man auf den Link und geht zu Palit, gibt es keine Weiterleitung zu den XPertVision/Palit Garantiebedingungen....
wenn es im rahmen der gewährleistung ist, dann sind die 150€ ein gutes Angebot. Viele denken auch, dass sie hier etwas kaufen und dann 2 jahr das all inc. Paket gebucht haben......Vielleicht sollte man sich durchlesen was die Gewährleistung beinhaltet und welchen Sinn es hier hat. Oben wurde schon geschrieben, dass sich das Thema in der Theorie an Tag 1 schon erledigt haben kann, der Gesetzgeber aber kundenfreundlich wie er ist ein 6 Monate all inc. Paket ins Gesetzbuch geschrieben hat (Beweislastumkehr).

Die Garantieabwicklung ist bei Palit beschrieben und wenn da steht " 2 Jahre Garantie ab Herstelldatum", dann ist das so. Wenn bei ARLT mit 2 Jahren Garantie(!) geworben wurde und dieses nachweisbar ist, dann würde ich Arlt in der Pflicht sehen. Stand es nicht da: freu dich doch über die 150€......Du hättest auch ohne etwas dastehen können, wie es Mindfactory gerne nach 6 Monaten macht "Bitte beweisen Sie uns, dass der Defekt von Anfang an da war" --> bei einer 400€ Karte wirtschaftlicher Unsinn.
 
MrMorgan schrieb:
Er soll also akzeptieren, das er für eine defekte Grafikkarte im Leistungsbereich eine Entschädigung von 150€ bekommt?

Vom Zeitwert hast du aber schon mal was gehört? Oder dachtest du allen Ernstes, er würde nach zwei Jahren den vollen Kaufpreis zurück bekommen?
 
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Nein dachte ich nicht, aber da steht halt erstmal die Abwägung im Raum ob wir von Garantie oder Gewährleistung sprechen...


Und wenn ARLT (vermutlich auch bei der 980Ti) mit 2 Jahren Garantie geworben hat, würde ich mich erstmal nicht mit der Zeitwert Erstattung von 150€ zufrieden geben, ganz einfach weil ich dafür nicht mal annähernd einen ähnlichen Artikel bekomme.
 
Trenne dich einfach mal von dem Gedanken, dass du nach zwei Jahren das Geld bekommst, um eine leistungsmäßig vergleichbare Karte zu bekommen. So ein Wunschdenken gibt es nur und ausschließlich bei Computerhardware, sonst nirgends
 
Leistungsmäßig vergleichbar ist schon ok. Ist das bei der 980Ti nicht sogar die 1050Ti? Oder muss man da wirklich auf eine 1070 gehen?
 
MrMorgan schrieb:
Nein dachte ich nicht, aber da steht halt erstmal die Abwägung im Raum ob wir von Garantie oder Gewährleistung sprechen...

Ganz kurz zur Rechtslage, mit der Gewährleistung kann man in aller Regel nach den ersten 6 Monaten (-> Beweislastumkehr) nichts mehr anfangen.

Gewährleistung bedeutet nur, dass zum Zeitpunkt der Übergabe (der Jurist sagt: Gefahrübergang) kein Mangel vorliegen darf, somit auch kein versteckter Mangel (der sich also erst später zeigt). Mal angenommen, bereits einen Tag nach dem Kauf würde sich ein Mangel zeigen, der aber bei Übergabe definitiv noch nicht vorlag (rein hypothetisch), hätte man KEINEN ANSPRUCH auf Gewährleistung (richtig: Sachmängelhaftung).

In der Praxis sind die zwei Jahre Gewährleistung im Grunde Makulatur. Tatsächlich muss der Käufer vom ersten Tag an das Vorhandensein eines Mangels bereits bei Übergabe beweisen. Bei Verbrauchern kennt das Gesetz aber eine Ausnahme in § 476 BGB:
Innerhalb der ersten 6 Monate gilt bei Auftreten eines Mangels die gesetzliche Vermutung, dass dieser auch schon bei Übergabe vorlag.

Einen Beweis zu liefern, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag, ist selten möglich. Dies gilt innerhalb der ersten 6 Monate für den Händler (der braucht es erst gar nicht zu versuchen), danach gilt dies für den Verbraucher.


Garantien sind dem Käufer gewährte Sonderrechte, die über das Maß der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehen, diese jedoch nicht einschränken dürfen.
Gerade Garantien enthalten oftmals Bestimmungen über eine Zeitwerterstattung.


Und jetzt zur Zeitwerterstattung, denn diese ist nicht willkürlich:
Der Zeitwert von Computerkomponenten orientiert sich an den Richtlinien für Abschreibungen in diesem Segment.
Computerhardware wird über den Zeitraum von 3 Jahren (36 Monaten) abgeschrieben. Nach 36 Monaten ist ihr (Buch-) Wert Null.
Jeder kann sich also selbst ausrechnen, welche Zeitwertgutschrift ihm zusteht. In jedem Monat verliert die Komponente 1/36 an Wert.


Und solange die Gewährleistung nicht greift (so wohl nach 6 Monaten ab Kauf), hat man KEINEN ANSPRUCH darauf, ein gleichwertiges Gerät für das Geld erhalten zu können, was man bei der Zeitwertgutschrift erhält.

Für Studenten und Schüler ist das übrigens bitter. Ich erinnere mich gut an die Zeiten, in denen ich das auch nicht einsehen wollte :D.
Aber so ist die Rechtslage.
 
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