Artikel gekauft, nach dem Aufbau festgestellt, dass er nicht passt

Wenn der Verkäufer sich irrt, bleibt mir als Käufer immer noch die Möglichkeit die Beschreibung zu lesen, bevor ich zur Kasse gehe.
Oder auch noch zu Hause, wenn ich den Kassenzettel dann noch habe, kann ich mit dem unbearbeiteten Produkt, eventuell ausgpackt wäre Ok, immer noch zurück ins Geschäft.
Aber einmal das Produkt geändert, also hier zurecht geschnitten, dann ist nichts mehr möglich.
Kein anderer Kunde würde das noch so kaufen.
 
Wenn du im Aldi eine Wurst kaufst und die sich beim ersten Bissen als gammelig herausstellt, bekommst du auch eine neue und der Rest landet im Müll. Das ist nunmal das einkalkulierte unternehmerische Risiko. Wer soll denn bitte sonst die Kosten dafür tragen, wenn nicht der Verkäufer?
 
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Ach Quatsch. Wozu auch mal die Beschreibung lesen um sicher zu gehen bevor man etwas zurecht schneidet. Wenn man etwas (online) kauft dann hat man Narrenfreiheit, der deutsche Gesetzgeber schützt uns Bürger doch alle, Kopf einschalten ist heute nicht mehr nötig.

Wozu kurz in 30 Sekunden absichern wenn man doch so einfach so viel Spaß haben kann. Schön 1 Stunde mit dem Händler auseinander setzen, CB Thread aufmachen und noch mal mit dem Leuten diskutieren, das falsche Gitter abhacken und am besten dann noch einen Anwalt einspannen.

Aber sich dann in der nächsten Preisanpassungs-News drüber echauffieren wie unfair die Preise sind und man sich nix leisten kann, weil man seine Zeit für so einen absurden Mist verschwendet anstatt mal weiterzubilden oder seine zeit für sinnvolle Sachen einzusetzen.

Mag ja rechtlich alles im Rahmen sein aber das war's dann auch schon. Naja wenn's glücklich macht.

Das sind die guten deutschen Erfolgsgeschichten, RTL 2 lässt grüßen :daumen:

Und nein das bedeutet nicht das man ALLES so hinnehmen sollte aber ein gesundes Abwegen scheint nicht jedermanns stärke zu sein.
 
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Oder man bückt sich vor allem und lässt es mit sich machen. Aber hey jedem wie es ihm gefällt :) Es wäre halt nicht verkehrt wenn sich @smuji zu wort melden würde.
 
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Eldok schrieb:
Ach Quatsch. Wozu auch mal die Beschreibung lesen um sicher zu gehen bevor man etwas zurecht schneidet.
In der Beschreibung steht 11 mm und nicht 13 mm. Kann es sein, dass du das Problem etwas fehlinterpretiert hast?
 
Sry meinte natürlich absichern bevor man etwas zurecht schneidet. Mein Fehler :freak:

Aber nochmal, wie gesagt, jeder kann das handhaben wie er möchte und es scheint ja in dem Fall auch gesetzlich absolut ok zu sein. Jeder muss selber wissen wie er seine kostbare Zeit und Lebensqualität gestaltet :D
 
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knoxxi schrieb:
Oder man bückt sich vor allem und lässt es mit sich machen. Aber hey jedem wie es ihm gefällt :) Es wäre halt nicht verkehrt wenn sich @smuji zu wort melden würde.
Da ist wieder das Problem:
mit meinem Statement wird mir vorgeworfen ich wäre ein Bückling.

Das ist wieder dieses: „nur ich habe recht“ von den Usern.
nehmen wir mal an, dass Teil ist wirklich 11mm. Der User hat wahrscheinlich einen Messschieber für 10€ oder so genutzt, da kann es mit Sicherheit relativ große Toleranzen geben.
Der User hat sich ja nicht mehr gemeldet hier, es wäre ja noch ein bißchen Info von Nöten, wie ich Finde.
 
Also wenn man hier so mitliest sollte man froh sein das einige von euch keine Händler sind :D

Schaut euch mal alte Interviews von Jeff Bezos an, dort kommt eine phrase immer und immer wieder 'customer obsession' und das der Kunde von Kauf bis Lieferung über Reklamation eine gute Zeit hat
Und er hatte recht damit ;)

Ich bin selber im Einzelhandel tätig und hab schon einige Schulungen hinter mir bzgl dem Umgang mit Reklamation.

Ein Kunde bei dem alles gut lief ohne Probleme erzählt das vielleicht ein zwei Leuten. Wenn jemand aber ein Problem hab welches gut gelöst wird, erzählt er dies in der Regel eher so fünf bis sechs Leuten und habe eventuell einen Kunden gewonnen der wiederkommt aufgrunddessen

Man kann auch wie minihändler XY arbeiten und sich wundern warum es kein Wachstum gibt ;)
 
h00bi schrieb:
OT: Das Ding heißt Messschieber. Mit einer Lehre kann man nichts messen.
Das ist falsch, denn beides ist verwendbar und richtig.
Vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Messschieber

Zum Fall:
Die Abweichung ist alles andere als geringfügig.
Zum ordnungsgemäßen Aufbau gehört allerdings auch - sofern man ohne Fahrlässigkeit arbeitet - die Prüfung, ob das Produkt passt, bevor man es zerstört (Zerstörung ist hier gegeben, da das Produkt angepasst wurde).
Ob es passt hätte vor dem Zuschneiden geprüft werden müssen.

Andererseits ist eine Abweichung von 2,5 mm bei der Genauigkeit keineswegs hinnehmbar und auch nicht geringfügig. Sie kam jedoch nicht durch die Verwendung von Klebestreifen o.ä. zustande, oder?
Denn dann wären die Herstellerangaben korrekt, da sie sich nur auf die Leiste und nicht auf etwaiges Befestigungsmaterial beziehen (selbst wenn dies dem Bausatz beiliegt).

Wäre das Produkt nicht zerstört worden, hätte ich sofort ein Rückgaberecht eingeräumt.
So ist die juristische Lage tatsächlich vom Befinden eines Einzelrichters abhängig.

Zur Klarstellung: Wenn das Zuschneiden erforderlich war, um überhaupt prüfen zu können, ob es passt, und dann auch noch die Herstellerangaben falsch waren, liegt der Fall klar:
Trotz Zerstörung kann das Produkt zurückgegeben und der volle Kaufpreis zurückverlangt werden.

Wenn ohne Zerstörung des Produktes problemlos eine Prüfung möglich gewesen wäre, ob das Produkt passt, so ist es fahrlässig, eine solche Prüfung zu unterlassen. Auch Unebenheiten am Gebäude selbst können Abweichungen verursachen, und hier besteht eine Sorgfaltspflicht. Es könnten die Kosten evtl. anteilig verteilt werden.

Wenn irrig angenommen wurde, das Befestigungfsmaterial zähle zu der Angabe des Herstellers dazu, besteht keine Erstattungsmöglichkeit.
 
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Dominion schrieb:
Unebenheiten am Gebäude
haben keinen Einfluss auf die Rahmenstärke eines Balkon- oder Fensterrahmens.

Wir haben mal Watte verkauft (Rollenware) die 1mm zu stark war. Mussten wir dann dem Kunden schenken, denn Rücksendekosten aus China sind mehr als utopisch.

Alleine der 7D-Report wäre zu viel Aufwand gewesen.

Will sagen: man muss da als Verkäufer mit Kulanz reagieren, sonst macht man sich selbst kaputt.
 
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@--//--

Oh doch.
Fensterrahmen können sich biegen, die Glasscheibe jedoch durch die Dichtung trotzdem nicht signifikant auf Spannung stehen. Ein vorgelagerter Rollladen, der die Biegung des Rahmens eben nicht mitvollzieht, könnte hier zB kratzen oder gar sperren.

Mörtelreste, andere Verschmutzungen können auch ganz schnell 2mm überbrücken.


EDIT @--//--
Ich glaube Dir Deinen Fall, kann ihn aber nicht (rechtlich) beurteilen. Wenn die gelieferte Wolle ungeeignet war aufgrund ihrer Abweichung, war der Ersatz richtig. Wenn nicht (Dehnbahrkeit von Wolle) habt ihr es wohl nicht auf eine rechtliche Konfrontation ankommen lassen).

Worauf ich hinaus wollte ist, dass ein gewissenhafter Bürger zunächst prüfen wird, ob das von ihm verbaute Produkt auch passt, bevor er es zuschneidet. Sofern dies denn möglich ist.
 
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Nein, war unser Fehler.

Und nein, die Rahmenstärke ändert sich nicht. Auch wenn das ganze Haus Turm von Pisa spielt, bleibt die gleich.


Mörtel und ähnliches befindet sich eher nicht in einem Fensterrahmen. Fensterrahmen. Da wo das Fenster drin ist. Nicht die Einfassung. Der ändert vielleicht sein Seitenverhältnis, aber ganz sicher nicht seine Stärke.

Die mm-Angabe ist hier also signifikant. Egal, wie verzogen der Rahmen ist.
 
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Die Rahmenstärke ändert sich natürlich nicht, die Biegung des Rahmens aber sehr wohl.

Wenn hier also externe, nicht verbundene Produkte (wie zB ein Rollladen) installiert werden, kann es zu Schwierigkeiten kommen.

Aber das Fachliche ist im Prinzip für die juristische Betrachtung egal. Wichtig ist nur, ob jemandem zugemutet werden kann, das unmodifizierte Produkt einem Funktionalitätstest zu unterziehen, bevor es modifiziert ist.

Ist es zumutbar und unterlässt der Jemand das, liegen wir im Bereich der Fahrlässigkeit.
 
Das Produkt wird als Zuschnitt verkauft, der massliche Zuschnitt erfolgte korrekt. Die angegebene Stärke des Produkts wurde nicht verändert. Funktionstest funktioniert erst nach Zuschnitt.

Fahrlässig? Ja. Auf der Seite des Verkäufers. Der preist seine Waren falsch an.


Oder soll man den Fensterrahmen ausbauen, zerlegen und neben dem Produkt platzieren? Zumutbar?
 
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vor dem Zuschnitt kann man die Passung ja auch garnicht überprüfen.
1,2m Alu schiene an einem 1,0m Fenster Testen klappt halt schlecht.
 
Sofern man als Käufer Verbraucher ist, sind die Hürden natürlich auch etwas andere, auch vor Gericht, als wenn es um B2B geht.
 
Also klingt schon deutlich nach Verbraucher. Ein Business würde das idr. eher von Fachmännern installieren lassen.

Und ganz ehrlich. Ich (persönlich) als Verbraucher habe zbs. gar keinen Messschieber und viele andere vermutlich auch nicht.
Vielleicht leiht man sich sowas mal kurz aus um zu schauen welche Stärke man braucht und gibt es dann zurück. Hier zu erwarten, dass jeder immer nen Messschieber hat, halte ich für fragwürdig. Das ist finde ich eher die Frage.
 
Installieren lassen? Ein Fliegengitter? Are you sure what you are talking about?
 
Es gibt ja nicht nur Fliegengitter vom Discounter und billige Klebedinger aus dem Onlinehandeln, sondern auch hochwertige und professionelle Festeinbaulösungen.

So wie man seine Wände normalerweise nicht selbst mauert, so vermisst und installiert man diese Lösungen natürlich auch regelmäßig nicht selbst.


Mir geht's eher darum, dass es leider üblich ist, möglichst viel unternehmerisches Risiko auf die andere Partei abzuladen. Was im B2B noch in etwa okay sein mag, weil theoretische Waffengleichheit herrscht (lol, in der Praxis natürlich nicht), ist gegenüber Verbrauchern einfach nur fahrlässige oder vorsätzliche Verarsche.



Sind wir doch mal ehrlich:
Wenn ich ein Produkt bestelle, welches laut Produktbeschreibung 20mm misst und beim Auspacken nicht ganz offensichtlich zu dick oder zu dünn ist, dann verbastel ich das einfach. Ich verlasse mich nämlich darauf, dass der, dem ich mein Geld gebe, seinen Teil der Vereinbarung ebenso erfüllt: Nämlich das Produkt liefern, welches er angepriesen und an mich verkauft hat.

Deshalb habe ich direkt und in meinem allerersten Beitrag hier die einzig entscheidende Frage gestellt:
Wer hat falsch gemessen bzw. behauptet.


Ist ja super, dass dann hier noch drei Seiten über irgendwelchen Kram diskutiert wird. Aber selbst wenn das dogmatisch korrekt und sinnvoll wäre (lol, ist es zu 90% nicht), ist das doch völlig egal.


Als Verbraucher braucht man einen Hebel gegenüber dem Händler, eine Atombombe. Ob das nun der passende Paragraph, die Möglichkeit zur Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters mit zweifelhaftem Rechtsverständnis, negative Bewertungen etc. sind ist doch völlig irrelevant, es kommt rein auf das Ergebnis an.
 
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