kachiri
Fleet Admiral
- Registriert
- Apr. 2011
- Beiträge
- 18.574
Dürftest du bei Behörden nicht mehr weit mitkommen. Gab da zuletzt Urteile verschiedener Oberverwaltungsgerichte in den Ländern (vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 13. März 2023, 14 B 1351/22 und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 14. Juni 2022, 1 M 43/22 OVG). Ein unterschriebenes eingescanntes per E-Mail versandtes Dokument wahrt laut den Richtern weder die Schriftform noch "elektronische Form".Mabanta schrieb:Anträge und Anschreiben ausgedruckt unterschrieben und als PDF eingescannt sowie mit E-Mail zugestellt.
Es muss also zwingend eine qualifizierte Signatur sein. Ich persönlich kann das sogar sehr gut nachvollziehen. Nicht nur, weil ich bei einer Kommune angestellt bin, sondern allein aus dem Grund, dass mir jeder Otto per E-Mail irgendein unterschriebenes Dokument zusenden kann. Ich habe absolut keinen "Nachweis" wer die E-Mail gesendet hat.