hanox
Lieutenant
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Also weil es mich langsam aber sicher nervt, das alle immer von einer Garantie ausgehen und sich scheinbar Null mit Fristen auskennen habe ich mir einfach mal gedacht, alle die aufzuklären, die es noch nicht genau wissen, aber doch wissen sollten.
Garantie
Für die Garantie ist niemand gesetzlich verpflichtet diese anzubieten. Sie ist meist ein Bonus des Herstellers um die Qualität oder Langlebigkeit seiner Ware zu untermalen. Manche geben Garantie manche nicht, wichtig ist hier auf die Bedingungen zu schauen. Meist entfällt die Garantie bei gewerblicher Nutzung und in 95% der Fälle bei unsachgemäßer Nutzung.
Man kann auch bei "Ich bin doch nicht blöd", oder "Geiz ist Geil" gegen verhältnismäßig geringes Entgelt eine Garantie sogennante Plusgarantie dazukaufen. Diese gilt in der Regel 5 Jahre und verlängert die bestehende Garantie um (+) 5 Jahre welche dann zu Lasten des Marktes gehen und nicht zu dem des Herstellers.
Die Garantiebedingungen werden außschließlich durch Hersteller, bzw. Markt bei Zusatzgarantie geregelt und unterliegen keiner besonderen Gesetze.
Dennoch lohnt es sich nach der Garantie noch zu nerven, Apple z. B. tauscht Teile mit bekannten Problemen auch noch bis weit nach die eigentliche Garantiezeit.
Gewährleistung
Ist das, wofür jeder Händler auf 2 Jahre vom Gesetz aus verknackt wird, wichtig hierbei ist zu wissen, wann hier welche Fristen in Kraft treten. Die Gewährleistung tritt mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages in Kraft, sie garantiert die Mangelfreiheit eines Produktes über einen bestimmten Zeitraum.
In den ersten 6 Monaten nach kauf, liegt die Beweislast beim Händler, das heist, er muss euch beweisen, das dieser Fehler durch unsachgemäße Nutzung bzw. nicht von Anfang an bestand. Dies ist nahezu unmöglich, deshalb werdet ihr da immer "Glück" haben. Dies gilt bei einem Paar Schuhe sowie bei einer Rolex. Die Gewährleistung besteht IMMER bei einem Kauf bei einem Händler egal ob neu oder gebraucht. Ein Händler kann die Gewährleistung von vorne rein auch auf 1 Jahr runtersetzen, dies muss explizit bezeichnet sein, dass ist oft der Fall bei Gebrauchtwaren.
Aber was für Rechte hat man nun bei einem Mangel. Ist die Ware kaputt sollte man sich nicht unnötig Zeit lassen, also geht man schnell zum Händler des Vertrauens bessergesagt des Kaufs. Ist jedoch nicht überall notwendig, bei Ketten ist es meist egal wo man hingeht H&M, Deichmann usw.
Dort zeigt man den Fehler und sagt wie es weitergehen soll. Als Käufer hat man normalerweise die Wahl ob man den Artikel neu möchte oder es nachgebessert (repariert) werden soll, es sei denn durch eine Art entstehen unnötig hohe Kosten. (Bsp: Der Blinker eines nagelneuen R8 ist defekt, so hat man nicht das Recht auf ein neues Auto zu bestehen, sondern nur auf die Repartur.) Verweigert der Händler euch, eure Wahl, bzw. kommt es zu mehr als 3 Nachbesserungen, so könnt ihr vom Vertrag zurück treten, also ihr bekommt euer Geld zurück. Lasst euch da nicht mit Gutscheinen oder ähnlichen abfertigen, denn vom Vertrag zurücktreten heist nicht, einen anderen Gegenstand zu nehmen (Gutschein)! Da muss man jedoch hartnäckig bleiben, da es viele versuchen und noch mehr nicht mal wissen was Ihre Pflichten sind, zur not -> Geschäftsführung oä.
Nach den ersten 6 Monaten ist die Beweislast beim Kunde, das bedeutet dann Handfeste Beweise zu finden, das es ein echter Produktmangel ist. z. B. ich habe die Hose nur wenig getragen, 20 mal gewaschen, dennoch ist sie nicht mehr schwarz sondern weiss.
Bei der Gewährleisung ist es egal ob die Originalverpackung da ist oder nicht, es bezieht sich nur auf das Produkt. Hygieneartikel sind hier nicht ausgenommen.
Denkt nicht, dass Verschleissteile generell von der Gewährleistung ausgeschlossen sind - im Gegenteil, kauft man sich einen Reifen und dieser zeigt nach 2 Monaten Ermüdungserscheinungen (Risse), dann ist er wohl oder über Überlagert und entspricht nicht der Mangelfreiheit. Wenn er natürlich vom Kunde abgenutzt wird ist das etwas anderes. Also hier kann man seine Rechte geltend machen.
IKEA übrigens juckt die Beweislastumkehr nicht, kann aber nicht immer das Geld auszahlen und speist dort bei 2 Jahre alten Sofas die Kunden mit dem vollen Betrag ab. Auch nicht schlecht, so hat man immer neue Möbel und immer was zu basteln.
Umtauschrecht
Ist auch wieder eine Freiwillige Leistung der Händler, so hat man das Recht bei manchen innerhalb von 14 Tagen die Kleidung zurück zu geben. Wichtig hierbei ist zu wissen, das man kein Recht auf sein Geld hat, sondern auch einen Gutschein bekommen kann, viele jedoch rücken die Kohle bei ungetragener Ware raus. Ikea nimmt seine Möbel bis 3 Monate nach kauf zurück, jedoch müssen sie noch verpackt sein. Die Verpackung darf nicht übermäßig beschädigt sein, genausowenig das Produkt, sonst droht Erstattungsminderung. Hygieneartikel selbsverständlich ausgeschlossen.
Fernabsatzrecht
Bestellt man sich etwas im Intenet oder Katalog, so hat man nicht die Möglichkeit es zu testen, anzufassen und anzuprobieren, deshalb hat der Gesetzgeber das Fernabsatzrecht eingeführt, um Kunden die Möglichkeit zu geben trotzdem anzuprobieren etc.
Man hat lt. Gesetz die Möglichkeit, seine Bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen, hier beginnt die Frist mit der Lieferung ins Haus und endet mit rechtzeitiger Angabe zum Rücktritt (Mail, Brief etc.) Hier jedoch bekommt man sein Geld wieder, wichtig ist wieder zu wissen wie das Mit den Versandkosten läuft. Bestellt man sich eine Ware fallen in der Regel Versandkosten an, manchmal auch nicht, und manche packen sogar noch einen Retoure Schein dazu. Die Versandkosten müssen vom Händler nur getragen werden, wenn der Warenwert die 40€ Grenze übersteigt.
Die Verpackung darf nicht übermäßig beschädigt sein, genausowenig das Produkt, sonst droht Erstattungsminderung. Hygieneartikel selbsverständlich ausgeschlossen.
Ebayauktionen
Wer noch was wissen will, Hilfe braucht, oder die Paragrafen wissen will, kann dies gerne Äußern, ich hoffe jetzt nur mal die richtigen Begriffe zu hören, weil wenn jemand mit Garantie und Batterien anfängt, stellen sich alle Krallen bei mir auf.
Garantie
Für die Garantie ist niemand gesetzlich verpflichtet diese anzubieten. Sie ist meist ein Bonus des Herstellers um die Qualität oder Langlebigkeit seiner Ware zu untermalen. Manche geben Garantie manche nicht, wichtig ist hier auf die Bedingungen zu schauen. Meist entfällt die Garantie bei gewerblicher Nutzung und in 95% der Fälle bei unsachgemäßer Nutzung.
Man kann auch bei "Ich bin doch nicht blöd", oder "Geiz ist Geil" gegen verhältnismäßig geringes Entgelt eine Garantie sogennante Plusgarantie dazukaufen. Diese gilt in der Regel 5 Jahre und verlängert die bestehende Garantie um (+) 5 Jahre welche dann zu Lasten des Marktes gehen und nicht zu dem des Herstellers.
Die Garantiebedingungen werden außschließlich durch Hersteller, bzw. Markt bei Zusatzgarantie geregelt und unterliegen keiner besonderen Gesetze.
Dennoch lohnt es sich nach der Garantie noch zu nerven, Apple z. B. tauscht Teile mit bekannten Problemen auch noch bis weit nach die eigentliche Garantiezeit.
Gewährleistung
Ist das, wofür jeder Händler auf 2 Jahre vom Gesetz aus verknackt wird, wichtig hierbei ist zu wissen, wann hier welche Fristen in Kraft treten. Die Gewährleistung tritt mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages in Kraft, sie garantiert die Mangelfreiheit eines Produktes über einen bestimmten Zeitraum.
In den ersten 6 Monaten nach kauf, liegt die Beweislast beim Händler, das heist, er muss euch beweisen, das dieser Fehler durch unsachgemäße Nutzung bzw. nicht von Anfang an bestand. Dies ist nahezu unmöglich, deshalb werdet ihr da immer "Glück" haben. Dies gilt bei einem Paar Schuhe sowie bei einer Rolex. Die Gewährleistung besteht IMMER bei einem Kauf bei einem Händler egal ob neu oder gebraucht. Ein Händler kann die Gewährleistung von vorne rein auch auf 1 Jahr runtersetzen, dies muss explizit bezeichnet sein, dass ist oft der Fall bei Gebrauchtwaren.
Aber was für Rechte hat man nun bei einem Mangel. Ist die Ware kaputt sollte man sich nicht unnötig Zeit lassen, also geht man schnell zum Händler des Vertrauens bessergesagt des Kaufs. Ist jedoch nicht überall notwendig, bei Ketten ist es meist egal wo man hingeht H&M, Deichmann usw.
Dort zeigt man den Fehler und sagt wie es weitergehen soll. Als Käufer hat man normalerweise die Wahl ob man den Artikel neu möchte oder es nachgebessert (repariert) werden soll, es sei denn durch eine Art entstehen unnötig hohe Kosten. (Bsp: Der Blinker eines nagelneuen R8 ist defekt, so hat man nicht das Recht auf ein neues Auto zu bestehen, sondern nur auf die Repartur.) Verweigert der Händler euch, eure Wahl, bzw. kommt es zu mehr als 3 Nachbesserungen, so könnt ihr vom Vertrag zurück treten, also ihr bekommt euer Geld zurück. Lasst euch da nicht mit Gutscheinen oder ähnlichen abfertigen, denn vom Vertrag zurücktreten heist nicht, einen anderen Gegenstand zu nehmen (Gutschein)! Da muss man jedoch hartnäckig bleiben, da es viele versuchen und noch mehr nicht mal wissen was Ihre Pflichten sind, zur not -> Geschäftsführung oä.
Nach den ersten 6 Monaten ist die Beweislast beim Kunde, das bedeutet dann Handfeste Beweise zu finden, das es ein echter Produktmangel ist. z. B. ich habe die Hose nur wenig getragen, 20 mal gewaschen, dennoch ist sie nicht mehr schwarz sondern weiss.
Bei der Gewährleisung ist es egal ob die Originalverpackung da ist oder nicht, es bezieht sich nur auf das Produkt. Hygieneartikel sind hier nicht ausgenommen.
Denkt nicht, dass Verschleissteile generell von der Gewährleistung ausgeschlossen sind - im Gegenteil, kauft man sich einen Reifen und dieser zeigt nach 2 Monaten Ermüdungserscheinungen (Risse), dann ist er wohl oder über Überlagert und entspricht nicht der Mangelfreiheit. Wenn er natürlich vom Kunde abgenutzt wird ist das etwas anderes. Also hier kann man seine Rechte geltend machen.
IKEA übrigens juckt die Beweislastumkehr nicht, kann aber nicht immer das Geld auszahlen und speist dort bei 2 Jahre alten Sofas die Kunden mit dem vollen Betrag ab. Auch nicht schlecht, so hat man immer neue Möbel und immer was zu basteln.
Umtauschrecht
Ist auch wieder eine Freiwillige Leistung der Händler, so hat man das Recht bei manchen innerhalb von 14 Tagen die Kleidung zurück zu geben. Wichtig hierbei ist zu wissen, das man kein Recht auf sein Geld hat, sondern auch einen Gutschein bekommen kann, viele jedoch rücken die Kohle bei ungetragener Ware raus. Ikea nimmt seine Möbel bis 3 Monate nach kauf zurück, jedoch müssen sie noch verpackt sein. Die Verpackung darf nicht übermäßig beschädigt sein, genausowenig das Produkt, sonst droht Erstattungsminderung. Hygieneartikel selbsverständlich ausgeschlossen.
Fernabsatzrecht
Bestellt man sich etwas im Intenet oder Katalog, so hat man nicht die Möglichkeit es zu testen, anzufassen und anzuprobieren, deshalb hat der Gesetzgeber das Fernabsatzrecht eingeführt, um Kunden die Möglichkeit zu geben trotzdem anzuprobieren etc.
Man hat lt. Gesetz die Möglichkeit, seine Bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen, hier beginnt die Frist mit der Lieferung ins Haus und endet mit rechtzeitiger Angabe zum Rücktritt (Mail, Brief etc.) Hier jedoch bekommt man sein Geld wieder, wichtig ist wieder zu wissen wie das Mit den Versandkosten läuft. Bestellt man sich eine Ware fallen in der Regel Versandkosten an, manchmal auch nicht, und manche packen sogar noch einen Retoure Schein dazu. Die Versandkosten müssen vom Händler nur getragen werden, wenn der Warenwert die 40€ Grenze übersteigt.
Die Verpackung darf nicht übermäßig beschädigt sein, genausowenig das Produkt, sonst droht Erstattungsminderung. Hygieneartikel selbsverständlich ausgeschlossen.
Ebayauktionen
FidelZastro; schrieb:Diese Floskel "nach neuem EU-Recht" will eigentlich nur auf die banale Tatsache hinaus, dass grundsätzlich jeder Verkäufer die gesetzliche Sachmängelhaftung (siehe Gewährleistung) gegen sich gelten lassen muss. Auch Verbraucher ("Privatverkäufer" im alltäglichen Sprachgebrauch) sind davon prinzipiell betroffen, im Gegensatz zu Unternehmern können sie diese jedoch vertraglich ausschließen.
Genau das wird mit dieser Klausel bezweckt, auch wenn es dieses ominöse EU-Recht eigentlich nicht gibt. Die Folge dieser Formulierung ist natürlich nicht, dass sich der Verkäufer rausreden kann, wenn er defekte Ware liefert etc., wohl aber, dass man ihn nicht belangen kann, wenn die Ware nach einem Monat kaputt geht.
Die Gefahr, dass beim Versand etwas passiert, trägt bei Geschäften zwischen zwei Verbrauchern übrigens (bis auf wenige Ausnahmen) immer der Käufer, egal, was der Verkäufer in sein Angebot schreibt.
Wer noch was wissen will, Hilfe braucht, oder die Paragrafen wissen will, kann dies gerne Äußern, ich hoffe jetzt nur mal die richtigen Begriffe zu hören, weil wenn jemand mit Garantie und Batterien anfängt, stellen sich alle Krallen bei mir auf.
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