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[Aufklärungsrunde] Was ist Gewährleistung Garantie Umtauschrecht & Fernabsatzrecht
Wenn ich vom Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, und dies innerhalb der 14 Tage beim Händler per Mail anzeige, den Artikel allerdings erst am 15. Tag (ist es überhaupt der 15. Tag, wenn an einem Freitag geliefert wurde und am Freitag 2 Wochen später zurückgeschickt wird?) verschicken kann, müsste das doch noch in Ordnung sein, oder?
Bezihe mich dabei auf:
(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.