Ausgangssperre Bayern und bereits gebuchte Flüge nach London

Alphadude

Lt. Commander
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Hallo zusammen,

ich wohne in Bayern, wo wir ja aktuell die Ausgangsbeschränkungen haben. Vor längerer Zeit habe ich bei easyjet Flüge nach London gebucht, Hinflug 27.3., also während der Ausgangssperre. easyjet bietet keine kostenlose Stornierung an, sondern nur kostenlose Umbuchung. Laut Flughafen München findet der Flug noch wie geplant statt.

Habe ich jetzt tatsächlich keine Möglichkeit, den Flug kostenlos zu stornieren? Ich darf doch sicherlich nicht während der Ausgangssperre zu Vergnügungszwecken verreisen?! Ich habe jetzt im Wesentlichen 2 Möglichkeiten:

1. Flug umbuchen (z.B. auf nächstes Jahr), aber dann kann ich den garantiert nicht mehr kostenlos stornieren.

2. Auf Zeit spielen, hoffen, dass easyjet die Flüge noch cancelt, und dann Geld zurück bekommen. Risiko: Wenn die Flüge tatsächlich stattfinden, kriege ich mein Geld evtl. nicht mehr zurück.

Kennt sich hierzu jemand aus?

Danke im Voraus
 
Was sagt das für dich zuständige Gesundheitsministerium o. ä. dazu?
 
Danke für deinen Tipp. Ich habe mal das bayerische Gesundheitsministerium angeschrieben.
 
Sofern man dir dort die Reise untersagen möchte, z. B. schon den Weg zum Flughafen, könntest du dir das ja schriftlich geben lassen. Und damit dann womöglich zu EasyJet gehen.
 
Das wäre auch noch eine Möglichkeit, danke. Leider ist das Geld schon überwiesen und ich habe keine Rechtschutzversicherung, ich hoffe noch auf die Kulanz von easyjet.
 
Mit einem Dokument, welches mir die staatliche Versagung mitteilt, würde ich nicht auf eine "Kulanz" hoffen müssen, sondern würde meinen, ich hätte triftige Argumente auf meiner Seite.
 
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nur so ne idee, aber gilt nicht aktuell eine reisewarnung in alle länder durch das auswärtige amt?

vll. hilft dir das?
 
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Die Frage ist aber auch, was England sagt, wenn man dort jetzt als Kontinentaleuropäer einfach einreist.
Unabhängig von einer Ausgangssperre gibt es diverse Länder, die ihre Grenzen dicht gemacht haben.

Ich würde mich da schon (täglich) entsprechend über die Lage informieren.

Ich persönlich habe meinen Sommerurlaub für Schleswig Holstein gerade storniert.
Es ist ja nicht nur die Tatsache, dass man jetzt nicht weiß, wie die Situation in 3 Monaten aussieht.
Bei uns ist es so, dass von drei Bewohnern der Bude nur noch einer Arbeit hat, eine ist in Kurzarbeit und einer arbeitslos.
Bei solch einer wirtschaftlichen Belastung ist dann Urlaub das Letzte, an das man denkt.
 
https://travel-dealz.de/news/kostenfreie-stornierung-coronavirus/#easyjet

Easyjet
Easyjet verzichtet bei Neu- und Bestandsbuchungen auf die Umbuchungsgebühr. Es ist auch möglich die Strecke oder das Reiseziel zu ändern. Nur die Differenz zum neuen Flugpreis muss ggf. gezahlt werden.

Weitere Informationen

Die Umbuchung ist über Online über Buchung verwalten möglich. Eine kostenfreie Rückerstattung wird nur angeboten, wenn der gebuchte Flug von Easyjet gecancelt wird.
So lange der Flug nicht gecancelled wird, sieht es vermutlich eher schlecht aus mit Rückerstattung ...
 
Warum? Eventuell haben wir hier einen Wegfall der Geschäftsgrundlage, Ausschluss der Leistungspflicht o. ä.
 
@Idon
So lange Flüge möglich sind - wie willst Du da den Wegfall einer Geschäftsgrundlage begründen (Vermutlich meinst Du Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB)? So lange Reisen nicht untersagt sind, gibt es auch keinen Ausschluss der Leistungspflicht nach § 275 BGB.

Solange also weder Deutschland noch England die Grenzen dicht machen und deswegen der Flug gecancelled wird, oder Easyjet aus anderen Gründen cancelled sieht es schlecht aus mit einer Rückerstattung. Derzeit rät das Auswärtige Amt jedoch nur ab ... bzw. es gibt eine allgemeine Warnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb soll der TE ja sein Gesundheitsamt oder was auch immer anschreiben. Mit der Antwort kann man der TE dann die nächsten Schritte planen.
 
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Andreas_ schrieb:
@Idon
So lange Flüge möglich sind - wie willst Du da den Wegfall einer Geschäftsgrundlage begründen (Vermutlich meinst Du Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB)? So lange Reisen nicht untersagt sind, gibt es auch keinen Ausschluss der Leistungspflicht nach § 275 BGB.

Solange also weder Deutschland noch England die Grenzen dicht machen und deswegen der Flug gecancelled wird, oder Easyjet aus anderen Gründen cancelled sieht es schlecht aus mit einer Rückerstattung. Derzeit rät das Auswärtige Amt jedoch nur ab ... bzw. es gibt eine allgemeine Warnung.

Reisen sind praktisch indirekt untersagt wegen der Ausgangssperre, sofern es keine dienstlichen Reisen sind. Aber ich habe langsam auch so meine Bedenken, ob ich das Geld dann wirklich zurückkriege...
 
Also ich habe mein Geld von den Hotels und Fluggesellschaften wieder und komme mit BaWü aus einem Land ohne Ausgangssperre.

Da hier aber Rechtsberatung im Einzelfall untersagt ist, habe ich recht allgemein geschildert was meine Hebel waren. Kann ja jeder für sich umsetzen oder auch nicht. :)
 
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Nur weil du dein Geld wieder bekommen hast, muss das nicht auf für seinen Flug gelten.

Wie man ja allein auf der Seite von Easy Jet sieht, werden hier viele Faktoren herangezogen, wer was kostenlos machen darf.
 
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Ich bezweifle, dass sich irgendjemand Verantwortliches bei der EasyJet-Homepage
a) mit den Bestimmungen des Bundeslandes Bayern
b) mit der kundenfreundlichsten Auslegung
beschäftigt hat.

Aber ist ja nicht mein Geld.
 
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UPDATE: Soeben habe ich eine Mail bekommen ,dass der Hinflug storniert wurde. Damit ist der Rückflug doch automatisch auch erledigt, allein schon aus Gründen des gesunden Menschenverstands, oder?
 
Welcher Rückflug?
Das ist das erste mal, dass Du von einem Rückflug hier erzählst!

Automatisch ist da überhaupt nichts storniert, könntest ja auch mit der Bahn hinfahren und zurück mit dem Flugzeug kommen wollen.
Ich würde mit der neuen Information bei easyJet noch einmal nett anfragen, ob sie den Rückflug unter diesen Bedingungen kostenlos stornieren.
 
Hin- und Rückflug gleichzeitig (im Paket) gebucht oder extra?

Wobei es ohnehin unwahrscheinlich ist, dass der Flug überhaupt stattfindet.
 
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Nein der Rückflug wird nicht automatisch mitstorniert, der ist unabhängig vom Hinflug.
 
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