snickii
- Registriert
- Aug. 2014
- Beiträge
- 15.338
Hallo,
Ich habe vor einigen Tagen mein alten Citroen C4 BJ 2007 für 3200,- verkauft.
Mit diesem Kaufvertrag haben wir den Verkauf festgehalten - Mobile.de Kaufvertrag
Er machte eine Probefahrt und schaute sich den Wagen sehr oberflächlich an.
Es wurde nichtmal unter die Motorhaube geschaut.
4 Tage nach dem Kauf schrieb er das er in einer Vertragswerkstatt war und die rechte Gelenkwelle defekt sei.
Die Antriebswelle soll auch beschädigt sein, die kosten belaufen sich auf ca. 400€ und er möchte das ich diese bezahle.
Grund für den Besuch war ein Lenkradflackern ab 130 km/h.
Ich selber hatte den Wagen 13 Monate und hatte Lust auf etwas neueres.
Da ich mit dem Auto nur meinen täglichen Arbeitsweg fuhr, war ich nie schneller als 100km/h unterwegs.
Dazu kommt das der Wagen Scheckheftgepflegt ist und ich die letzte große Inspektion im September gemacht habe.
Dies ist nun ca. 10.000km her. Bei dieser hätte sowas doch auffallen müssen?
Da ich von dem Mangel nichts wusste, kann ich meiner Meinung nach nicht haftbar gemacht werden.
Der Käufer hätte den Wagen vorher einfach vernünftig anschauen sollen.
Ich kenne mich mit Autos einfach kaum aus. Bei mir fuhr er, wie er sollte.
Er gab mir 7 Tage Zeit für eine Antwort, bis Freitag quasi.
Ich habe vor einigen Tagen mein alten Citroen C4 BJ 2007 für 3200,- verkauft.
Mit diesem Kaufvertrag haben wir den Verkauf festgehalten - Mobile.de Kaufvertrag
Er machte eine Probefahrt und schaute sich den Wagen sehr oberflächlich an.
Es wurde nichtmal unter die Motorhaube geschaut.
4 Tage nach dem Kauf schrieb er das er in einer Vertragswerkstatt war und die rechte Gelenkwelle defekt sei.
Die Antriebswelle soll auch beschädigt sein, die kosten belaufen sich auf ca. 400€ und er möchte das ich diese bezahle.
Grund für den Besuch war ein Lenkradflackern ab 130 km/h.
Ich selber hatte den Wagen 13 Monate und hatte Lust auf etwas neueres.
Da ich mit dem Auto nur meinen täglichen Arbeitsweg fuhr, war ich nie schneller als 100km/h unterwegs.
Dazu kommt das der Wagen Scheckheftgepflegt ist und ich die letzte große Inspektion im September gemacht habe.
Dies ist nun ca. 10.000km her. Bei dieser hätte sowas doch auffallen müssen?
Da ich von dem Mangel nichts wusste, kann ich meiner Meinung nach nicht haftbar gemacht werden.
Der Käufer hätte den Wagen vorher einfach vernünftig anschauen sollen.
Ich kenne mich mit Autos einfach kaum aus. Bei mir fuhr er, wie er sollte.
Er gab mir 7 Tage Zeit für eine Antwort, bis Freitag quasi.