Autoverkauf Privat an Privat - Mängel nach Kauf

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snickii

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Hallo,

Ich habe vor einigen Tagen mein alten Citroen C4 BJ 2007 für 3200,- verkauft.
Mit diesem Kaufvertrag haben wir den Verkauf festgehalten - Mobile.de Kaufvertrag

Er machte eine Probefahrt und schaute sich den Wagen sehr oberflächlich an.
Es wurde nichtmal unter die Motorhaube geschaut.

4 Tage nach dem Kauf schrieb er das er in einer Vertragswerkstatt war und die rechte Gelenkwelle defekt sei.
Die Antriebswelle soll auch beschädigt sein, die kosten belaufen sich auf ca. 400€ und er möchte das ich diese bezahle.

Grund für den Besuch war ein Lenkradflackern ab 130 km/h.
Ich selber hatte den Wagen 13 Monate und hatte Lust auf etwas neueres.
Da ich mit dem Auto nur meinen täglichen Arbeitsweg fuhr, war ich nie schneller als 100km/h unterwegs.

Dazu kommt das der Wagen Scheckheftgepflegt ist und ich die letzte große Inspektion im September gemacht habe.
Dies ist nun ca. 10.000km her. Bei dieser hätte sowas doch auffallen müssen?

Da ich von dem Mangel nichts wusste, kann ich meiner Meinung nach nicht haftbar gemacht werden.
Der Käufer hätte den Wagen vorher einfach vernünftig anschauen sollen.

Ich kenne mich mit Autos einfach kaum aus. Bei mir fuhr er, wie er sollte.

Er gab mir 7 Tage Zeit für eine Antwort, bis Freitag quasi.
 
Unter II

"Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft"

Hat er doch unterschrieben?
 
Grundsätzlich gilt: Gekauft wie gesehen und Haftung hast du ausgeschlossen (siehe Punkt II), außer du hast bei Punkt III etwas anderes angegeben? Kannst ihn deine Seite der Story schildern, einfach ignorieren oder einen Teil der Kosten aus Kulanz anbieten (würde ich aber entsprechend schriftlich machen "ohne Schuldanerkennung" etc). Wenn er dich verklagt, ab zum Anwalt (Rechtsschutzversicherung? Am besten schon mal direkt melden)

Meine Meinung: Wenn jemand privat ein Auto kauft ohne selbst vom Fach zu sein oder es vom Fach prüfen zu lassen (z. B. ADAC) -> Selbst schuld! Er wollte sich Geld sparen und nicht von einem Händler kaufen und muss dass jetzt halt bezahlen.
 
Falls Du wirklich _privat_ verkauft hast, bist Du juristisch einwandfrei nicht zu belangen. Evtl. anders aussehen könnte es, falls der Käufer seine "russischen" oder sonstigen "speziellen" Freunde beauftragen sollte; das wäre dann allerdings vom Gesetz nicht mehr gedeckt.

Vermutlich handelt der Käufer nach der Devise: "Frechheit siegt!" - Was sie ja auch leider tatsächlich immer wieder tut ... :-(
 
...lese ich jetzt hier im Forum zum dritten oder vierten male - scheint modern geworden zu sein die eigenen Fehler auf andere abzuwälzen.

Die Sache ist klar, privat zu privat im Vertrag gekauft wie gesehen und gut ist.

Anders wäre es, wenn Du den Tacho manipuliert hättest oder einen Unfallschaden nicht angegeben...........
 
Nein, unter Punkt 3 habe ich nichts weiter angegeben. Unterschrieben ist er natürlich.
Ich werde nichts aus Kulanz machen, er hätte einfach vor Kauf in einer Werkstatt fahren können.

Ja, Frechheit trifft es gut. Er hat mir einen langen Text mit Video usw geschickt.
Unten steht dann:

Mein Vorschlag:

1. Die Reperatur wird in einer Vertragswerkstatt durchgeführt.
2. Die Kosten tragen Sie.

Rechnung ist im Anhang.

BTW, Der Wagen hatte in meinem Besitz keinen Unfall.
 
Hast eine Rechtschutzversicherung?

Wenn ja anrufen beraten lassen das in der Regel kostenlos.
 
meine meinung: auf jeden fall musst du bezahlen. es handelte sich um einen versteckten mangel, von dem du hättest wissen müssen. er existiert. was soll der kunde mit dem defekt? es war dein auto. du hast bestätigt beim kauf, dass alles in ordnung ist. die gestze dazu stehen irgendwo im BGB(bürgerliches gesetzbuch).
my2ct.
 
Ich werde ihm das erstmal selber so schildern. Wenn es nicht klappt, werde ich zur Rechtsschutz.
Danke für eure Tipps.

Woher soll ich von dem Mangel wissen? Dafür macht man Inspektionen.
Und die habe ich immer gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er kann doch nichts von dem Mangel gewusst haben, das soll mal jemand nachweisen.

Die Werkstatt sollte einen Defekt natürlich schon erkennen können.

Und wer ein Auto von privat kauft, sollte sich maximal absichern. Da kann ja sonst was behauptet werden. Woher weiß der Verkäufer denn was mit dem Fahrzeug zwischenzeitlich passiert ist?
 
Aber Dein geschilderter Schaden kann auch problemlos nach der Inspektion passiert sein. Die Inspektion ist da auch keine Absicherung. Eine defekte Antriebswelle und Gelenkwelle / Kugelkopf ist schon etwas, was man auch als Laie merken sollte. Wenn man das Fahrzeug fährt.

Ärgerliche Sache. Versuche es, es als Dir unbekannt zu verkaufen. Aber so ganz einfach wird das nicht sein. Das Argument, dieser Mangel hätte einem auch als aufmerksamer Laie auffallen müssen, das wird kommen.
 
Hm, bei meinem täglich fahren hat nichts geflackert.
Kann es eigentlich sein das sowas in den 4 Tagen verursacht werden könnte?
Weil er ausdrücklich schrieb das so ein Schaden schleichend und mit der Zeit auftritt.
 
mrs.johansson schrieb:
meine meinung: auf jeden fall musst du bezahlen. es handelte sich um einen versteckten mangel, von dem du hättest wissen müssen. er existiert. was soll der kunde mit dem defekt? es war dein auto. du hast bestätigt beim kauf, dass alles in ordnung ist. die gestze dazu stehen irgendwo im BGB(bürgerliches gesetzbuch).
my2ct.

Das ist ja mal interessant. Auf welcher Jurisprudenz beruht denn diese absolute Einschätzung? Nicht auf der in Deutschland, oder?

Grundsätzlich ist es doch völlig in Ordnung Dinge mit Mängeln zu verkaufen - wo kämen wir denn hin, wenn dem nicht so wäre. Dafür gibt es entweder eine Artikelbeschreibung oder aber der Käufer hat die Möglichkeit, sich die Ware vor dem Kauf in einem von ihm gewünschten Detailgrad anzusehen.



Dass nach einem abgeschlossenen Geschäft gerade im PKW-Bereich unter Privat nochmal versucht wird mit realen und fiktiven Problemen nachzuverhandeln ist außerdem nicht neu.

Ich persönlich würde so jemandem durch (umfangreiche) Äußerungen zur Sache nicht auch noch Details geben, mit denen er seine Story (oder Anklage!) ausbauen kann. Es gibt einen Vertrag und auf den würde ich erstmal entsprechend verweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon schrieb:
Ich persönlich würde so jemandem durch (umfangreiche) Äußerungen zur Sache nicht auch noch Details geben, mit denen er seine Story (oder Anklage!) ausbauen kann. Es gibt einen Vertrag und auf den würde ich erstmal entsprechend verweisen.

Das klingt für mich am sinnvollsten. Mit irgendwelchen Infos wird er ggf. wieder gegen mich agieren.
Er ist eben fest der Meinung das kein Sachmangel vorliegt, sondern das es ein Mangel ist der Gesundheit gefährdet.

Allerdings hat dieser Punkt doch etwas mit der groben Fahrlässigkeit oder dem Vorsatz zu tun und nicht mit dem Mangel an sich.
 
Die Gegenseite kann ja auf den Vertragsverweis stichhaltige juristische Argumente vorbringen.
 
Bei sog. versteckten Mängeln greift die Gewährleistung.
Ist ein Gewährleistungsausschluss bei Vertragsabschluss ausgeschlossen worden, wie es bei Privatverkauf üblich ist, müsste der Käufer dem Verkäufer eine arglistige Täuschung beweisen können.

Den Erfolg einer Klage des Käufers schätze ich in diesem Fall als recht unwahrscheinlich ein. Selbst wenn Du mal schneller gefahren sein solltest und es kam zu einem Lenkradflattern, hätte das nicht unbedingt Anstoß für Dich sein müssen, von einem Defekt auszugehen. Einem Händler könnte man das aber natürlich zur Last legen.

- - - Dies ist keine Rechtsberatung - - -

Grüße,

Anon
 
@snickii
Es könnte mir ja eigentlich egal sein, aber ich verweise noch einmal darauf, daß "Dein" Käufer einfach nur versucht, mit juristisch durch Nichts zu rechtfertigender Frechheit noch ein bißchen mehr für sich herauszuschlagen. Vielleicht ja auch noch ein Paar der beim Autokauf öfters erwähnten Fußmatten ...? :D

Würde es mich betreffen, würde ich ihm einfach "verbal" seine Unterschrift unter dem eindeutigen Kaufvertrag vorhalten und gut is'.

Es wäre im Falle des Falles seine Aufgabe, Dir eine böswillige Täuschung(sabsicht) wasserdicht nachzuweisen. Soll er mal ...

Zu einer Klage vor Gericht kann es unter diesen Umständen nahezu 100%ig sicher _nicht_ kommen; wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit ... Jm2c!

Mach' Dich locker und entspann' Dich! :)

---

Nachtrag:
Eine Klage würde nämlich Deinen Käufer auch erst einmal nicht unerheblich (weiteres) Geld kosten, was er nur dann wiedersehen könnte, wenn er den "Fall", den es gar nicht gibt, auch gewänne ...
 
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Citroen C4 BJ 2007 für 3200... Da ich von dem Mangel nichts wusste... Ich kenne mich mit Autos einfach kaum aus. Bei mir fuhr er, wie er sollte. ...
Ein 10 Jahre alter Wagen für gut 3k hat in der Regel diverse versteckte Mängel! Solange du nichts davon wusstest, und es ist nunmal nicht jeder KFZ Fachmann, kann der dir rein garnix. Die genannten Schäden stecken unterm Blech und dein Fahrprofil bringt dich nicht mal in kritische Bereiche. Und selbst wenn, kann man von einem Laien nicht erwarten, dass er jedes Klappern und Rasseln richtig deuten kann. Ich hab das auch schon zweimal hinter mir. Wohlgemerkt habe ich sogar beide Wagen als Unfallwagen verkauft.
Die haben rum getönt sie würden mich mit dem Anwalt fertig machen und bla bla. Ist nie was gekommen. Spätestens wenn die vom Anwalt gesagt bekommen, dass Privatverkäufen i.d.R. keine Gewährleistung für versteckte Mängel greift, der Prozess sehr teuer werden kann und die Chancen zu gewinnen minimal sind ist Ruhe. Und bei miserablen Erfolgsaussichten macht auch die RSV oft nicht mit.

Aber das ist auch der Grund warum ich keinen Bock mehr habe alte gebrauchte an Deutsche zu verkaufen. Die erwarten wirklich für 3k nen Neuwagen.

Weil er ausdrücklich schrieb das so ein Schaden schleichend und mit der Zeit auftritt.
Herzlichen Glückwunsch. Wenn er so ein Experte ist dass er dir erklären kann wie Schäden zustande kommen dann sollte er auch in der Lage sein sie beim Kauf zu erkennen. Wenn er aber so nachlässig ist und nur flüchtig drüber schaut (bzw. erst nach einigen Tagen schaut), sein Problem.
 
1. Du hast einen privaten Kaufvertrag, den er unterschrieben hat, wo die Klausel "Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft"drin steht. Damit kann er dir schon einmal gar keinen Cent mehr abknüpfen, außer es würde sich hierbei um arglistige Täuschung handeln, aber selbst die ist schwer nachzuweisen, das wäre dann sowas wie Bremse ist neu und er fährt in ne Werkstatt und die sind total runter. Ansonsten ist die Chance = 0.

2. Er hat eine Probefahrt gemacht und hat den Mangel dabei selbst auch nicht erkannt, wie also solltest du ihn kennen bzw. erkannt haben? Ergibt 0 Sinn. Der Käufer hat jetzt vielleicht sogar wirklich diesen Schaden, mag sein, aber hey er hat das Auto geprüft, wenn er dazu technisch nicht in der Lage war, dann hätte er zum ADAC, Dekra oder Tüv fahren können und einen Gebrauchtwagencheck machen können. Das alles hat er nicht getan, hat einen Mangel beim Kauf nicht entdeckt und dafür sollst du jetzt bezahlen? Is ja lächerlich. Bei 400 € wird er übrigens auch mit dem Anwalt nicht weit kommen, das läuft maximal auf einen Vergleich raus, denke aber das ein seriöser Anwalt ihn mit dem Kaufvertrag wieder heim schicken wird.

3. Sofern nachgebessert wird hat nicht der Käufer zu entscheiden wann wo und wie nachgebessert wird, sondern der Verkäufer hat ein Recht auf Nachbesserung. Mit anderen Worten könntest du auch ne gebrauchte Welle, die natürlich in Ordnung ist, bei Ebay kaufen, diese von einem KFZ Kollegen einbauen lassen oder eben in einer freien Werkstatt und fertig ist die Laube. Der Käufer hat hier 0 Mitspracherecht. Seinen Vorschlag kannst du also sowieso ablehnen ohne eine rechtliche Konsequenz zu haben.

PS:

Was für ein Spinner, aber das ist inzwischen normal deswegen verkauf ich meine Karre auch fast lieber an den Türken und krieg weniger als mir so ne Scheisse anzutun. Die Leute kaufen Autos für unter 3.000 € und erwarten das der Wagen ohne Mängel perfekt da steht wie einer für 10.000 €. Hab ich leider alles schon erlebt, auch mit Anwalt und da ging es um ein Auto das ich für 500 € verkauft habe, spreche daher aus Erfahrung wie das über die Anwälte läuft.
 
Scheinbar kommt das wirklich immer mehr in Mode, privat Autos zu kaufen, für wenig Geld, den Wagen vor Kauf nicht überprüfen zu lassen, was mit den Gebrauchtwagenchecks problemlos möglich ist (dazu sind sie da) und hinterher Mängel anzuzeigen und den Verkäufer dafür haftbar machen zu wollen. Das größte Problem dabei: Verkäufer, die nachgeben, um vermeintlich keinen Stress zu haben, wie vor kurzem noch in einem anderen Thread: https://www.computerbase.de/forum/t...egen-aerger-nach-verkauf-eines-autos.1626015/
Ähnlicher Fall, nur hat sich der VK damals selbst erpressbar gemacht, da er den Wagen ohne vollständige Bezahlung aber auch ohne Brief rausgegeben hat. Am Ende gab er nach und verzichtete auf einen Teil des Kaufpreises.

3 meiner bisherigen 4 Autos hab ich auch privat verkauft, bei allen mich vorher genau informiert, was die Sachmängelhaftung betrifft. Besser als nebulein kann man es nicht mehr sagen. Dann ist der Käufer hinterher selbst schuld oder hat schlicht Pech, wenn er den Wagen "gekauft wie gesehen und Ausschluss der Sachmängelhaftung" kauft. Nicht bedrohen lassen, nicht erpressen lassen... wegen 400 € geht der ohnehin nicht zum Anwalt oder wird von dort abgewiesen. Also durchatmen, keine Sorgen machen, kurzes klares Statement an den Käufer mit Verweis auf die Sachlage und nicht weiter auf dessen Forderungen eingehen.
 
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