Streichholzmann
Lt. Junior Grade
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Was sind bei dir "Neuigkeiten"?snickii schrieb:Der Thread wird bei jedem Edit nach oben gepusht und steht dann wieder bei Neuigkeiten.
snickii schrieb:Nun heißt es hoffen dass er keinen Einspruch einlegt,...
.
kisser schrieb:Da gibt es keine nächste Instanz, weil in solch einfachen Fällen keine Revision zugelassen wird. Das steht mit Sicherheit so im Urteil drin. Und eine Nichtzulassungsbeschwerde wird der Kläger hier wohl kaum anstreben.
Dann sollte er die Reifen auswuchten lassen und notfalls, falls es einen Höhenschlag gibt, neue aufziehen. Oder den Bereich von 130km/h meiden und 120 oder 140 fahren. Da will sich vermutlich eine Werkstatt bereichern.snickii schrieb:...Grund für den Besuch war ein Lenkradflackern ab 130 km/h. ....
Klar, typische massive Überlastungen können ganz schnell zu defekten führen. Gelenkwellen sind genau dann empfindlich, wenn man maximal eingeschlagen hat. Dann mit quietschenden Reifen loszufahren ist der "Horror" für Gelenkwelle und vorgeschädigte ältere kann man in Kürze zerlegen.snickii schrieb:Kann es eigentlich sein das sowas in den 4 Tagen verursacht werden könnte?
Weil er ausdrücklich schrieb das so ein Schaden schleichend und mit der Zeit auftritt.
Homokinetische Gelenke haben gegenüber kardanischen Gelenken der Vorteil der gleichmäßigen Kraftübertragung. Sind sie verschließen, kann es zu ungleichförmiger Kraftübertragung kommen, die im Resonanzfall zu einer Anregung des Rades führen kann, Es gibt mehere Resonanzfälle, je nach Schwingungsrichtung. Aber wenn das der Fall ist, ist eine Antriebwelle so verschlissen, dass sie massive Geräusche macht. Das könnte man nicht überhören.AnonStar schrieb:Na ja, ein Schaden am Achsgelenk bzw der Antriebswelle kann bei höheren Geschwindigkeit bzw. bei größerer Beschleunigung und somit Kraftübertragung aufs Rad starke Vibrationen erzeugen. Diese könnten mit einem "flattern" verwechselt werden, liegt sehr nah beieinander.
Eine Gelenkwelle ich ein Verschleißteil. Darum macht man Probefahrten. Wenn dort nichts klackert, ruckelt oder abfällt, hat man den Zustand der Verschleißteile akzeptiert. Außerdem steht es jedem frei, während der Probefahrt zum Händler zur Kontrolle zu fahren.snickii schrieb:4 Tage nach dem Kauf schrieb er das er in einer Vertragswerkstatt war und die rechte Gelenkwelle defekt sei.
Die Antriebswelle soll auch beschädigt sein, die Kosten belaufen sich auf ca. 400€ und er möchte das ich diese bezahle. .
Und wie man hier sieht, sahen es Richter ähnlich. Trotzdem nerven diese Menschen, die ihr Unvermögen auf andere abwälzen wollen. Leid tut mir der Kläger, der vermutlich einzig einen schlechten Anwalt hatte, denn der lebt vom Streitfall, nicht vom Gewinnen. Manchmal wünsche ich mir ein Recht, indem Anwälte nach Erfolg bezahlt werden, hätte aber auch das Risiko, dass man für unklare Fälle keine Anwälte mehr findet.snickii schrieb:Ums kurz und Knapp zu machen:
Das Gericht hat entschieden:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten trägt der Kläger.
Das ist "Humbug", die Fahrzeuge werden immer besser und besser, die internen Prüfvorschriften der Hersteller immer ausgefeilter und realitätsbezogener, parallele Simulation stetig genauer. Während früher Karosserien nach 10 Jahren durchgerostet waren, sind heute 20 Jahre keine Seltenheit, Motoren, etwas gepflegt, halten Ewigkeiten, Lacke und Kunststoffe werden immer sonnenlichtbeständiger.cartridge_case schrieb:also heute gar keine mehr?
Wenn mich nicht alles täuscht, geht es nur um des Richters Arbeit. Bei einem Vergleich ist er fertig, ein Urteil muss er aufwändig begründen. Ein Schelm, wer Böses denkt, warum Richter Vergleiche anstreben. Ich hätte vermutlich ganz am Angang mit dem Käufer eine zweite Probefahrt gemacht, damit fühlt er sich erst genommen und respektiert, und hätte, da ich selber von absolutem Unwissen der Schäden geredet hätte, maximal 100,-€ als Reparaturanteil angeboten, einzig, um meine Ruhe zu haben und um Kompromissbereitschaft zu zeigen.Droitteur schrieb:Wie schon in #140 gesagt: Die Güteverhandlung ist einfach Standard (§ 278 II 1 ZPO). Die streitige Verhandlung kann sich unmittelbar anschließen (§ 279 I 1 ZPO).
Alles gute und wenig Ärger!snickii schrieb:Werde wieder informieren falls noch ein Einspruch kommt, schauen wir mal.
Das hat leider nicht zwingend was zu sagen Kann "schnell" gehen, kann auch ewig liegen bleiben, kenne das von meiner Mutter, die früher auch beim Gericht gearbeitet hat.snickii schrieb:Kann ja dann nicht so lang dauern weil hier beides in einem Gebäude sitzt.