Autoverkauf Privat an Privat - Mängel nach Kauf

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Hat ja tatsächlich genau 1 Jahr gedauert vom Anfang bis zum Urteil. :lol:
 
Ich hab von Beginn an das Thema mitverfolgt und immer wieder mal dran gedacht, und gehofft dass du Recht zugesprochen bekommst. Freut mich dass dann am Ende alles gut ausgegangen ist :)

War in Ermangelung fachilchen Wissens in dem Gebiet aber nur ein stiller Leser:D
 
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Ne habe kein Abo hier.
Rufe jedoch das Forum immer über Wirtschaft auf und da habe ich den Edit gesehen. Der Beitrag rutscht ja dann wieder nach oben ^^
 
Der Thread wird bei jedem Edit nach oben gepusht und steht dann wieder bei Neuigkeiten.
Vielen Dank für eure Glückwünsche und ich wollte mich nochmal bei denen bedanken die mir Mut zugesprochen haben und mir auch rechtlich einige Tipps gegeben haben. Auch wenn dies kein Rechtsforum ist, haben hier einige sehr gute Tipps geben können.

Nun heißt es hoffen dass er keinen Einspruch einlegt, schließlich hat er schon versucht die Entscheidung zu beeinflussen.
Der Anwalt hat direkt nach der Güteverhandlung ein schreiben an das Gericht geschickt.

Er hatte mit dem vorherigen Privatbesitzer des Autos gesprochen und der hatte angeblich keinen Unfall mit dem Auto, er meinte das es eine große Wendung sei und die Verhandlung von Neu beginnen müsste.
Die Richterin hat trotzdem abgewiesen und da sehe ich das es doch noch Gerechtigkeit gibt, denn ich hatte mit diesem Wagen definitiv keinen Unfall.

PS: Es gab nur einen Vorbesitzer+Gebrauchtwagenhändler.
 
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Du kannst dazu ja einen "Feedback-Thread" auf machen und mal nachfragen wie es genau ist.

Ich erfreue mich immer noch an meinem Sieg, auch wenn es immer nebenbei lief und es mich nicht gestört hat aber irgendwo ist man dann doch Stolz darauf das man nicht eingeknickt ist. :-)
Werde wieder informieren falls noch ein Einspruch kommt, schauen wir mal.
 
snickii schrieb:
Nun heißt es hoffen dass er keinen Einspruch einlegt,...
.

in der nächsten Instanz sitzen wieder andere Richter? Neues Spiel, neues Glück..

Möglicherweise zieht der Honk den Schwanz ein und alles wird gut.
( zumindest ist der Tschonn ge-branded...)
 
Bei der nächsten Instanz wirds aber schwierig, weil da dann auch unter Umständen seine Rechtsschutz sagt, dass sie das nicht bezahlt. Dann müsste er aus eigener Tasche das ganze vor finanzieren und das wird er bei dem Streitwert nicht tun.

Glückwunsch auf alle Fälle, hatte ja mal wie weiter vorn erwähnt, einen ähnlichen Fall vor Jahren.
 
Da gibt es keine nächste Instanz, weil in solch einfachen Fällen keine Revision zugelassen wird. Das steht mit Sicherheit so im Urteil drin. Und eine Nichtzulassungsbeschwerde wird der Kläger hier wohl kaum anstreben.
 
kisser schrieb:
Da gibt es keine nächste Instanz, weil in solch einfachen Fällen keine Revision zugelassen wird. Das steht mit Sicherheit so im Urteil drin. Und eine Nichtzulassungsbeschwerde wird der Kläger hier wohl kaum anstreben.

Der Fredersteller schrub oder schrieb doch, dass der Antragsteller einen Wiederspruch einreichen kann und ein neues Verfahren dann
in der nächsten Instanz ausgetragen wird. Erst wenn es auf Oberlandesgerichtsebene geht..wird wohl abgewürgt.

Darum fährt man ein Fahrzeug so lange, bis es reif für einen Exporteur/ nach Afrika reif ist....
 
Achso, das war nur die Güteverhandlung (also "nullte" Instanz :D). Dann ist natürlich noch alles möglich.
 
Technische Bewertung
snickii schrieb:
...Grund für den Besuch war ein Lenkradflackern ab 130 km/h. ....
Dann sollte er die Reifen auswuchten lassen und notfalls, falls es einen Höhenschlag gibt, neue aufziehen. Oder den Bereich von 130km/h meiden und 120 oder 140 fahren. Da will sich vermutlich eine Werkstatt bereichern.

snickii schrieb:
Kann es eigentlich sein das sowas in den 4 Tagen verursacht werden könnte?
Weil er ausdrücklich schrieb das so ein Schaden schleichend und mit der Zeit auftritt.
Klar, typische massive Überlastungen können ganz schnell zu defekten führen. Gelenkwellen sind genau dann empfindlich, wenn man maximal eingeschlagen hat. Dann mit quietschenden Reifen loszufahren ist der "Horror" für Gelenkwelle und vorgeschädigte ältere kann man in Kürze zerlegen.

AnonStar schrieb:
Na ja, ein Schaden am Achsgelenk bzw der Antriebswelle kann bei höheren Geschwindigkeit bzw. bei größerer Beschleunigung und somit Kraftübertragung aufs Rad starke Vibrationen erzeugen. Diese könnten mit einem "flattern" verwechselt werden, liegt sehr nah beieinander.
Homokinetische Gelenke haben gegenüber kardanischen Gelenken der Vorteil der gleichmäßigen Kraftübertragung. Sind sie verschließen, kann es zu ungleichförmiger Kraftübertragung kommen, die im Resonanzfall zu einer Anregung des Rades führen kann, Es gibt mehere Resonanzfälle, je nach Schwingungsrichtung. Aber wenn das der Fall ist, ist eine Antriebwelle so verschlissen, dass sie massive Geräusche macht. Das könnte man nicht überhören.

snickii schrieb:
4 Tage nach dem Kauf schrieb er das er in einer Vertragswerkstatt war und die rechte Gelenkwelle defekt sei.
Die Antriebswelle soll auch beschädigt sein, die Kosten belaufen sich auf ca. 400€ und er möchte das ich diese bezahle. .
Eine Gelenkwelle ich ein Verschleißteil. Darum macht man Probefahrten. Wenn dort nichts klackert, ruckelt oder abfällt, hat man den Zustand der Verschleißteile akzeptiert. Außerdem steht es jedem frei, während der Probefahrt zum Händler zur Kontrolle zu fahren.

Etwas anderes sind verdeckte Schäden, verschwiegenen Unfälle, ausgetauschte Motoren, die nicht im Kaufvertrag angegeben wurden etc, also Dinge, die nicht offensichtlich sind, zum Teil gar arglistig verschwiegen wurden. Ärgerlich ist so eine Nachricht vom Käufer immer, wenn es ein typischer Klagehansel mit viel Zeit ist, wird er seinen Fehler nicht erkennen und dir viel Zeit kosten.

Ich drück Dir die Daumen! (Mist, das Thema ist ja nicht vom 08.03, sondern ein Jahr alt.... :( )

snickii schrieb:
Ums kurz und Knapp zu machen:
Das Gericht hat entschieden:

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten trägt der Kläger.
Und wie man hier sieht, sahen es Richter ähnlich. Trotzdem nerven diese Menschen, die ihr Unvermögen auf andere abwälzen wollen. Leid tut mir der Kläger, der vermutlich einzig einen schlechten Anwalt hatte, denn der lebt vom Streitfall, nicht vom Gewinnen. Manchmal wünsche ich mir ein Recht, indem Anwälte nach Erfolg bezahlt werden, hätte aber auch das Risiko, dass man für unklare Fälle keine Anwälte mehr findet.

Thema geplante Obsoleszenz:
cartridge_case schrieb:
also heute gar keine mehr? :D
Das ist "Humbug", die Fahrzeuge werden immer besser und besser, die internen Prüfvorschriften der Hersteller immer ausgefeilter und realitätsbezogener, parallele Simulation stetig genauer. Während früher Karosserien nach 10 Jahren durchgerostet waren, sind heute 20 Jahre keine Seltenheit, Motoren, etwas gepflegt, halten Ewigkeiten, Lacke und Kunststoffe werden immer sonnenlichtbeständiger.

Einzig, und da kommen wir zum Thema Computerbase, Soft- und Hardware erzeugt immer mehr Defekte, weil Autos heute erheblich mehr Funktionen als gestern beinhalten und funktionierende Software einzelner steuergeräte im Zusammenspiel mit anderen Geräte massive Fehler erzeugen können. Z.B. reicht heute ein falsch montierter Drehwinkelsensor am Lenkrad, um ständige ESP Eingriffe zu provorieren, es gibt Fälle ausfallender Bremsen, weil ein ABS-System Fahrwerksresonanzen als Eisstotterbremse interpetiert, es gibt ausgelöste Airbags durch Sprungimpulssignale nach Spannungsabfall durch gleichzeitige Betätigung mehrerer Großverbraucher, etc. Neudings machen aber auch komplexe Abgasreinigungsverfahren massiven mechanischen Ärger.

Beim VW Phaeton zählten wir über 80 Steuergeräte, die wir in einem Projekt 2003 durch drei Rechner ersetzen wollten. Hardwaretechnisch viel billiger und laufsicherer, Softwaretechnisch ein Milliardengrab, weil jeder Zulieferer jedes Steuergerät selber programmiert und diese Daten niemals einem OEM gäbe. Man müsste alles neu und selber programmieren, z.B. bei ABS Steuergeräten wäre das ein riesiger Aufwand.

Urteilsfindung
Droitteur schrieb:
Wie schon in #140 gesagt: Die Güteverhandlung ist einfach Standard (§ 278 II 1 ZPO). Die streitige Verhandlung kann sich unmittelbar anschließen (§ 279 I 1 ZPO).
Wenn mich nicht alles täuscht, geht es nur um des Richters Arbeit. Bei einem Vergleich ist er fertig, ein Urteil muss er aufwändig begründen. Ein Schelm, wer Böses denkt, warum Richter Vergleiche anstreben. Ich hätte vermutlich ganz am Angang mit dem Käufer eine zweite Probefahrt gemacht, damit fühlt er sich erst genommen und respektiert, und hätte, da ich selber von absolutem Unwissen der Schäden geredet hätte, maximal 100,-€ als Reparaturanteil angeboten, einzig, um meine Ruhe zu haben und um Kompromissbereitschaft zu zeigen.

Ähnlich sind die 200,-€ der Richterin zu bewerten. Dass der Käufer darauf nicht einging, war sein größter Fehler und hätte ihm viel Geld bespart, an Gerichtskosten und dem Anwalt des Beklagten. Solche "Zahnpfahlwinke" der Richter muss man erkennen. Da ist ein Anwalt in der Pflicht, den Mandanten gut zu beraten.

snickii schrieb:
Werde wieder informieren falls noch ein Einspruch kommt, schauen wir mal.
Alles gute und wenig Ärger!
 
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Sein Anwalt geht in Berufung, bin nun wirklich mal gespannt wie das Gericht nun handelt.
Das Berufungsschreiben mit dem Grund habe ich noch nicht. :)
 
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What? Was ist denn das für ein Anwalt, bei einer verantwortungsvollen Beratung müsste er dringend abraten.
Aber was ist schon verantwortungsvoll ....

Ich wünsche dir auch in diesem Berufungs-Verfahren viel Erfolg!!!
 
Weiß einer wie das so abläuft? Laut Google prüft jetzt das Landesgericht die Entscheidung des Amtsgericht unter Berücksichtigung der neuen Hinweise?

Kann ja dann nicht so lang dauern weil hier beides in einem Gebäude sitzt.
 
snickii schrieb:
Kann ja dann nicht so lang dauern weil hier beides in einem Gebäude sitzt.
Das hat leider nicht zwingend was zu sagen :king::freak: Kann "schnell" gehen, kann auch ewig liegen bleiben, kenne das von meiner Mutter, die früher auch beim Gericht gearbeitet hat.
 
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