Holt schrieb:... dass es die Sache eher zu seinen Gunsten zu sehen scheint: !
Der Richter entscheidet aber nicht nach dem Konjunktiv. Vermutlich wird der Kläger/Antragsteller vom Richter ein Angebot erhalten,
wie ...." sind Sie mit 200 euro zufrieden " ? ... oder so
Egal, was der TE am Ende akzeptiert, er wird fast immer drauf zahlen, weil es zu einer Kostenteilung kommen wird. Meine Vermutung.
Ob der Klagende die Verschleissteile selber noch kurz getauscht hatte, ist nach einem 3/4-tel Jahr kaum noch nach-
vollziehbar, ausser der Antragsteller hat ein Gefälligkeitsgutachten in der Hand? Er hat aber unverzüglich den Schaden
beim Verkäufer angemeldet.
ps.
mich wundert eh, wie Einer für einen 10 Jahre alten C4 noch 3.500 Scheine hin legt, wenn es bereits Jahreswagen ab
10.000 euro gibt. Da kauft man sich doch keine Euro4-Schrottkarre mehr um das Geld...?