Autoverkauf Privat an Privat - Mängel nach Kauf

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umax1980 schrieb:
Was gibt es da zu einigen?

Diese Frage kannst du auf den ganzen Fall beziehen. War eben mein erster Gedanke, haha.
Gar nichts gibt es da zu einigen. mMn wird irgendwie ständig nur versucht Druck aufzubauen, find ich aber gar nicht schlimm.
Jetzt ist bis Februar erstmal wieder Ruhe.

Droitteur schrieb:
weil sich die mündliche Verhandlung unmittelbar anschließen kann.

Was ganz gut für mich wäre. ;-)
 
Dass in einem Streit zwei Parteien sich streitig gegenüberstehen, ist ja normal^^ Vielleicht lenkt der Kläger ja auch noch vorher ein. Vielleicht lässt das Gericht aber auch erkennen, dass es aufgrund seiner bisherigen Erkenntnisse doch irgendwo eine gewisse Verantwortung des Verkäufers zu sehen meint unr rät zu seinem Vergleich. Die Bereitschaft dazu wird auch gern über die Darlegung potenzieller Gutachterkosten zu erzeugen versucht.

PS:
Offen gesagt finde ich die Überlegung nämlich gar nicht so abwegig: hättet ihr gewusst, dass man zB mit dem Wagen nicht sicher 130 fahren kann, und lag diese Eigenschaft schon vor der Übergabe vor, hättet ihr sicher einen geringeren Preis vereinbart. Fairerweise wüsste ich nicht, warum man von seiner Nichtkenntnis in der Weise profitieren können sollte.
 
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Wenn ein Wagen nicht sicher mit 130km/h bewegt werden kann, dann kommen dafür nur 3 Gründe in Frage:
1.) Die Konstruktion ist ab Werk fehlerhaft und damit kann der Gebrauchtwagen auch nicht besser als ein Neuwagen sein, der Verkäufer also raus.
2.) Ein Wartungsmangel, es ist als mit dem Fahrwerk, den Reifen oder den Bremsen etwas nicht in Ordnung was unter Verschleiß fällt und hier gilt. Gekauft wie gesehen, sofern dies im Vertrag festgehalten wurde. Ein Gebrauchtwagenkäufer hat dies selbst zu prüfen und kann nicht erwarten, dass ein Fahrzeug immer in einem perfekten Wartungszustand ist, schon gar nicht beim Kauf von Privat. Der Verkäufer ist also raus, zumal schwer nachweisbar ist in wieweit der Verschleiß zum Kaufzeitpunkt bemerkbar gewesen sein dürfte.
3.) Ein unsachgemäß reparierter Unfallschaden. Hier wird es schon komplizierter, einem gewerblichen Verkäufer kann man unterstellen das er dies hätte erkennen müssen, einem privaten aber nicht unbedingt, zumal wenn das Fahrzeug nur kurz in seinem Besitz war. Da lauert allerdings die Gefahr, dass ihm dann gewerbliches Handeln unterstellt wird. Andernfalls dürfte es vom Gutachter abhängen ob anzunehmen ist, dass ein privater Verkäufer einen nicht fachgerecht instandgesetzten Unfallschaden hätte bemerken müssen.
 
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Ich bin immer noch der Meinung, dass die jetzige Situation nur entstanden ist, weil du den Käufer Ignoriert hast.
Hättest du ihm klipp und klar gesagt wieso er von dir kein Geld erwarten kann, hätte er das vielleicht verstanden.
 
Wenn man annimmt, dass es sich bei der Nichtmöglichkeit von 130 km/h grundsätzlich um einen Sachmangel handelt, kommt es, wenn man einmal den versuchten Gewährleistungsausschluss weglässt, auf die Kenntnis des Verkäufers nicht an. Ein fairer Preis über die Kaufsache würde diesen Mangel (oder schlicht diese Eigenschaft) mindernd berücksichtigen.

Ich werde auch niemals einsehen, dass ein Käufer größere Prüfpflichten haben soll als ein Verkäufer. Beide sind schließlich an dem Vertrag interessiert. Da erkenne ich kein "Selbstschuld". Das wäre ein Zirkelschluss. Ein "Selbstschuld" gäbe es gar nicht, wenn man die Pauschale wegdenkt, die sich eingeschliffen hat, wonach der Käufer immer der Dumme zu sein hat. Für mich gibt es keinen Grund, dass der Preis nicht im Nachhinein fair "werden" soll, wenn sich später ein Umstand herausstellt, der vorher genauso schon vorlag. Hätte der Käufer seine "Prüfplichten" erfüllt, hätte man schließlich einen fairen Preis verhandelt. Keine Ahnung, warum das nicht auch im Nachgang funktionieren soll.

Es besteht sicher eine gewisse Gefahr, dass nicht hinreichend sicher der Zeitpunkt des Mangels festgestellt werden kann. Es spricht nichts dagegen, diese Beweisproblematik dem Käufer mit voller Last aufzuerlegen. Liegt sie sowieso schon. Meinetwegen sollen die Anforderungen auch besonders streng sein.

Nur um meinen Gedankengang zu erläutern, warum die Güteverhandlung theoretisch sowohl für Kläger als auch Beklagten interessant sein kann. Manchmal sieht es das Gericht eben doch anders und für besonders abwegig halte ich meinen Weg nicht. Ich will dem TE keine Angst machen; ich bin in der Sache vollkommen unparteiisch.
 
Wenn ichs gewusst hätte, hätte ich es wahrscheinlich selbst repariert, weil es mir dann schon vor dem Verkauf sicherlich irgendwann aufgefallen wäre. Ich bin auch nicht daran interessiert eine gemeinsame Lösung zu finden, ich würde ebenfalls nicht den Kaufpreis mindern, bzw. irgendwelche Reperaturen bezahlen.
Es liegt einfach daran das er schon hunderte Kilometer damit zurück gelegt hat und seine Tochter Fahranfängerin ist.
Vielleicht ist Sie ja auch gegen einen Bordstein gefahren? Ich hatte in dem einen Jahr keinen Unfall.

florian. schrieb:
Hättest du ihm klipp und klar gesagt wieso er von dir kein Geld erwarten kann, hätte er das vielleicht verstanden.

Nein, ich wusste von Anfang an das er so weit geht bis er das erreicht was er möchte, merkt man einfach an der Persönlichkeit.

Holt schrieb:
2.) Ein Wartungsmangel, es ist als mit dem Fahrwerk, den Reifen oder den Bremsen etwas nicht in Ordnung was unter Verschleiß fällt und hier gilt. Gekauft wie gesehen, sofern dies im Vertrag festgehalten wurde.

Gewartet wurde das KFZ, Stempel sind ja im Scheckheft - wusste er ja wie es gewartet wurde.
Jetzt noch zu sagen das es nicht in vorgegebenen Abständen gewartet wurde, finde ich ziemlich frech.
Und Verschleiß ist halt Verschleiß.

Ich gehe davon aus das meine Anwältin alleine dort hin geht.
 
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Nur damit ich das alles richtig verstehe... Der Kaufpreis waren 3200€?
Das Vorgehen des guten Mannes ist aber reichlich unverhältnismäßig, vor allem bei der Faktenlage O_o
 
swoptrok schrieb:
Nur damit ich das alles richtig verstehe... Der Kaufpreis waren 3200€?

Ja und das Auto ist 10 Jahre alt, er ist eben jemand der aus Prinzip handelt und dem sein Stolz wichtig ist.
Hat man direkt eine Woche nach dem Verkauf schon gemerkt.
 
Ich glaube weiterhin, dass der Mensch ziemlich auf die Schnauze fallen wird, aber nun gut.

Viel Erfolg weiterhin.
 
Ist gut möglich. Dafür wäre es aber ratsam, nicht zu erzählen, man wäre selbst nie 130 gefahren^^ Wie gesagt besteht ja, neben dem möglichen Gewährleistungsausschluss, auch noch das Beweisproblem; mag ja sein, dass man den Defekt erst später selbst verusacht hat.
 
Davon abgesehen hätte er selbst bei einem gültigen Gewährleistungsanspruch zuerst dem Verkäufer Gelegenheit geben müssen den Mangel zu begutachten und vor allem zu beheben, er kann nicht einfach in eine Werkstatt seiner Wahl fahren um das richten zu lassen und sich dann erst hinterher melden und die Kosten dafür zurück verlangen.
 
Aber bei einem 10 Jahre alten Auto schaue ich als Käufer doch schon unter die Motorhaube oder?
Oder zb. schaue ich nach den Bremsen oder? Er schaute sich nichts an.

Droitteur schrieb:
Ist gut möglich. Dafür wäre es aber ratsam, nicht zu erzählen, man wäre selbst nie 130 gefahren^^

Ja, es war etwas übertrieben geschrieben, aber es fiel mir nicht auf. Bei sowas bin ich selber sehr vorsichtig und würde es sofort reparieren lassen.
 
Kann auch Saebelrasseln sein .Mit Klage drohen und hoffen .Falls ja und keine Rechtschutzversicherung würde ich ihm klarmachen ,dass er im Falle eines Prozesses auch deinen Anwalt zahlen muss . Und wegen 400Euro wird der sicher nicht klagen ?du vor allem wer weiss was er in der Zwischenzeit getrieben hat ? Weisst du es ? Lasse es auf dir zukommen . Mehr kannst du im Moment nicht tun
 
snickii schrieb:
Aber bei einem 10 Jahre alten Auto schaue ich als Käufer doch schon unter die Motorhaube oder?
Oder zb. schaue ich nach den Bremsen oder? Er schaute sich nichts an.

Hast wohl einen vertrauenwürdigen Eindruck auf ihn gemacht.;)
 
Unterm Strich ist die ganze Sache merkwürdig hoch drei.
Über den Ausgang, wie auch immer der sein wird, wird man hier sicherlich lesen.

Mach dich aber drauf gefasst, daß die dich ordentlich in die Mangel nehmen werden.
 
Vor Gericht und auf hoher See [...] wie man so schön sagt. Allerdings wird der Richter wohl auch erstmal den Kläger befragen, warum hier so ein Aufstand gemacht wird ;)
 
Vor allem sollte der Richter ihn fragen, warum er denn nicht vor dem Kauf eine Gebrauchtwagenbewertung hat durchführen lassen, wie sie fast alle Prüforganisationen und Werkstätten anbieten, wenn er denn weder selbst in der Lage war so einen Mangel zu finden (was auch schwer sein kann wenn man den Wagen nicht auf eine Hebebühne stellen kann) und trotzdem von Privat gekauft hat. Autos von Privat sind fast immer billiger als vergleichbare vom Gebrauchtwagenhändler, aber der untersucht sie auch und gibt dann obendrein auch eine Gewährleistung (muss er ja auch von Gesetzeswegen) und verlangt schon von daher eben mehr als ein privater Verkäufer. Der Käufer dieses Wagens wollte beides vereinen, den günstigeren Preis des privaten Verkäufers mit der Sicherheit des Kaufs beim Händler und hoffentlich damit nicht durch, da sonst der Handel von Privat an Privat zum Erliegen können würde, denn wer will dann noch seinen Gebrauchten an Privat verkaufen, wenn er danach das volle Risiko von Verschleißreparaturen von denen er noch nicht einmal wusste das sie anstehen würden, zu tragen hätte?

Damit das klar ist, ich will keinen verteidigen der bewusst Mängel verschweigt und auspolierte Schrottkarren mit zurückgedrehtem Tacho als Opas gepflegten Garagenwagen verkauft, aber irgendwo ist auch eine Grenze.
 
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Holt schrieb:
Vor allem sollte der Richter ihn fragen,

Da könnte man den Verkäufer ebenso fragen, warum er den Wagen vor dem Verkauf nicht hat checken lassen, denn der Verkäufer ist nun einmal verantwortlich für die Beschreibung des Wagens.
 
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