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FocBob
Gast
Du kannst Deine Freundin beruhigen!! Als Verwandte ersten Grades (Mutter-Tochter) kann Sie das Mietverhältniss der Mutter übernehmen. Das heißt: der vorhandene Vertrag wird von Ihr übernommen. Es entsteht kein neuer!! Somit werden keine neuen Genossenschaftsanteile, oder Kaution fällig! Sie muss nur die bisherige Miete weiter überweisen, den Vermieter über den Tod der Mutter in Kenntnis setzten und die Übernahme des Mietvertrages anmelden.
Der Vermieter hat nur die Möglichkeit der Übernahme zu wiedersprechen wenn es in der Person Deiner Freundin einen triftigen Grund gibt. Z.B. Gewalt gegenüber Nachbarn o.ä.
Der Vermieter hat nur die Möglichkeit der Übernahme zu wiedersprechen wenn es in der Person Deiner Freundin einen triftigen Grund gibt. Z.B. Gewalt gegenüber Nachbarn o.ä.