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Azubi ohne Eltern fristlos die wohnung kündigen?
- Ersteller Rokuda
- Erstellt am
Heretic Novalis
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- Registriert
- Jan. 2002
- Beiträge
- 8.048
Raiden42 schrieb:Der Mietvertrag wurde nicht übernommen, da ihre Mutter noch viel mehr schulden auf dem Vertrag hatte.
Der wurde neu vereinbart.
Sie hat mich jetzt nochmal aufgeklärt:
-Die Vollwaisenrente ist immernoch nicht da.
-Um BaB zu bekommen muss der Vermieter einen Teil des Antrages ausfüllen und unterschreiben, worauf sie nun 2 monate wartet.
-Eine Miete konnte sie nicht Zahlen, worauf sie schriftlich eine Ratenzahlung darauf vereinbart hat wovon sie nun 2 Teile wieder nicht zahlen konnte weil eben das BaB fehlt.
jetzt kommt langsam licht in die sache.
1. ist sie mit der miete in verzug - und hier ja auch mit der nachzahlung! - kann der vermieter durchaus kündigen und das zu recht.
2. gleiches gilt bei der nichtzahlung der vereinbarten kaution bzw. der raten
3. wenn sie ihre mutter beerbt hat, hat sie auch die schulden mitgeerbt... das kommt dann auch noch dazu. wobei hier die frage ist, ob sie geerbt hat oder das erbe ausgeschlagen wurde.
4. warum jemand die miete nicht zahlt ist für die kündigung uninteressant
sie soll sich schnellstmöglich um die begleichung der mietforderungen kümmern, denn diese muss sie sowieso bezahlen, egal ob sie auszieht oder nicht. und je länger sie wartet, desto teurer wirds. abgesehen davon wirds schwer ne wohnung zu finden, wenn der vorvermieter gefragt wird und antwortet, dass sie die miete nicht gezahlt und auch die ratenzahlung nicht eingehalten hat. heute vermietet niemand mehr ohne eine selbstauskunft oder den vorvermieter zu fragen