Blublah schrieb:
Ich brauch hier den
Rechtsanspruch von Wohnungseigentümern gegenüber der Eigentümergemeinschaft.
Einer hat Angst, dass das Haus abbrennt, weil er mal elektrische Probleme mit nem Akku hatte (die Balkonanlage hat nicht mal nen Akku, aber den Unterschied blickt der nicht). Dem Naechsten gefaellt nicht wie das an der Fassade aussieht. Ansonsten noch jede Menge Gruen Waehler die regelmaessig in den Urlaub fliegen aber auch nicht ueberzeugt sind bei sich Solarstrom auf dem Suedbalkon zu erzeugen
hmmm, seltsam, ich bin auch Wohnungseigentümer.
Genau die beiden Punkte
"Brandschutz" und "Optik der Fassade" sind Standard-Vorschriften bei wie auch immer gearteten Änderungen in der Fassade, größeren Elektrogeräten (Außenklimaanlagen) und Neu-Installation von Leitungen, Steckdosen, natürlich erst recht auch für Starkstrom-Leitungen.
Es ist natürlich legitim, eine Trendbewegung wie die "Balkonkraftwerke" mit der
harten Realität zu konfrontieren.
Natürlich sollen und dürfen Balkonkraftwerke nur betrieben werden, wenn sie GS oder CE geprüft sind.
Natürlich müssen zusätzliche Leitungen und Anschlüssen
absolut fachmännisch von Elektroinstallateuren verlegt werden.
Wenn das Gesetz diese Mindeststandards, die für andere Elektromaßnahmen Standard sind, nicht umfasst, wird es ein schlechtes Gesetz.
Das ist das Mindeste was ich als Wohnungseigentümer und Teil einer Eigentümer Gemeinschaft von dem Gesetz erwarte, dass "Brandschutz" und "fachmännische Elektroinstallation" vorgeschrieben werden.
Zum Abschluss noch eine kleine "Trigger-Pointe" ( 😉 ):
Wenn
Deine Hütte wegen eines Elektrofehlers beim Nachbar-Balkonkraftwerk anfängt zu brennen...
bist Du der Erste der schreit:
"Scheiss Gesetz, was ist mit Brandschutz!"