Bank, Zustimmung bei Änderungen von Bedingungen und Preisen

DHC schrieb:
Was bedeutet das?
Dass das Geldinstitut den Vertrag kündigen sollte, wenn es z. B. bei einer Erhöhung von Kontoführungsgebühren die Zustimmung des Kunden verlangt und das Konto dann nicht mit den erhöhten Kontoführungsgebühre fortführt, wenn der Kunde den erhöhten Kontoführungsgebühren nicht zugestimmt hat. Ansonsten könnte der Kunde später irgendwann die erhöhten Kontoführungsgebühren zurückverlangen, weil er diesen zuvor nicht zugestimmt hat.
Ergänzung ()

DHC schrieb:
Es gibt ja Verträge.
Ja.

Aber Verträgen können einvernehmlich geändert werden.

Sie können aber auch gekündigt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen.

DHC schrieb:
Man kann ja nicht einseitig irgendetwas beschließen, z. B. Kosten erhöhen. Oder was auch immer.
Jein. Betriebskostenvorauszahlungen im Wohnraummietrecht z. B. können unter bestimmten Voraussetzungen vom Vermieter angepasst werden, vgl. § 560 IV BGB. Die Wohnraummiete kann der Vermieter nur mit Zustimmung des Mieters erhöhen.

DHC schrieb:
Gibt es dafür nicht AGBs und Gesetze, die sowas regeln?
Ja.

Um wieder zum topic zurück zu kommen:

Geldinstitute können Kontoführungsgebühren nur mit Zustimmung des Kunden erhöhen. Sie können aber, für den Fall dass der Kunde einer solchen Erhöhung nicht zustimmt, den Vertrag kündigen.

https://www.verbraucherzentrale.de/...egen/was-tun-wenn-das-konto-teurer-wird-13252
 
Zuletzt bearbeitet:
Froki schrieb:
nicht zustimmt, den Vertrag kündigen.
Gibt es hierzu eine Frist?

Man kann ja von heute auf morgen kein Konto kündigen.

Wenn man wechselt, gibt es ja einiges zu erledigen, was Lastschriftmandate, etc. angeht.
Vor allem die Behörden sind da sehr träge.
Oftmals geht das nur schriftlich (Formular) auf dem Postweg.
Und bis man da eine Antwort bekommt kann auch einige Wochen dauern.

Man muss ja die Zeit haben, wechseln zu können, bevor einem die Gebühren wegen nicht erfolgter Abbuchung erschlagen. Übertrieben gesagt.
Und da kann es auch schon mal zwei-stellig werden.
 
DHC schrieb:
Gibt es hierzu eine Frist?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, kann das Geldinstitut mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Der Kunde kann aber auch ordentlich kündigen.
 
Komisch, habe noch keine Post von der Commerzbank erhalten. Habs jedoch nebenbei mitbekommen und direkt nach einer Alternative umgeschaut. Sehe fast nur Vorteile für einen Umzug.
Zum einen gibts meist einen "Startbonus" von 100-200€ bei den meisten Onlinebanken bei Eröffnung eines Girokontos + Tagesgeldkonto mit ca. 3% für 3-4Monate. Aufwand ist halt der Umzug den man vornehmen muss + Verzicht auf Bankfilialen, da die Commerzbank die letzte Filialbank war ohne Gebühren.
 
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