Befristeter Mietvertrag (Zeitvertrag)

nukin

Lt. Commander
Registriert
Aug. 2007
Beiträge
1.138
Hallo,

suche zZ eine Wohnung und habe endlich eine schicke gefunden, die mir gefällt und die ich bekommen könnte. Einziger Haken ist, dass der Vermieter Wert auf Langfristigkeit legt, sprich nicht jedes Jahr einen neuen Mieter suchen möchte.

Daher will er im Mietvertrag die beidseitige Kündigung ausschließen und eine Mietdauer von 4 Jahren festlegen. Hat jemand Erfahrung damit? Unter welchen Bedingungen kann ich vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen? Ich möchte zwar langfristig dort wohnen, da ich aber noch jung bin mich nicht für ganze 4 Jahre festlegen (ich weiß nicht ob ich in der Zeit meine Stelle wechseln oder mit meiner Freundin zusammenziehen werde etc).
 
Eine Befristung ist m.W nur möglich wenn überhaupt ein wirksamer Grund vorliegt (die Nachhaltigkeit dürfte kein Grund dafür sein). Eine 4-jährige Befristung dürfte sowieso nicht rechtsgültig sein.

Problem wird jedoch sein: "Friss oder Stirb". Er ist ja nicht gezwungen dir die Wohnung zu vermieten.
 
Zeitmietverträge für bis zu 4 Jahren dürfen rechtsgültig abgeschlossen werden.
Rauskommen kann man nur mit einem Arbeitsplatzwechsel und Fahrtzeiten >1 Stunde zur neuen Arbeitsstelle.

Familienvergrößerung/Erkrankung usw. zählen nicht zu den anerkannten Kündigungsgründen.
Du kannst mit dem Vermieter versuchen statt Mietlaufzeit eine längere Kündigungsfrist zu vereinbaren (6 oder 9 Monate). Dies zeigt ein langfristiges Interesse an der Wohnung und lässt dem Vermieter im Falle einer Kündigung genügend Zeit für eine neue Mietersuche. Die Vermieter befürchten nämlich neben Vorrichtungskosten (Angebot zum Vorrichten bei Auszug machen!) hauptsächlich Leerstandszeiten, wenn der Mieter am 3. Werktag eines Monats kündigt und alle anderen seriösen Mietinteressenten mind. 3 Monate Kündigungsfrist haben und deswegen mind. 1 Monat Leerstand eintreten wird.
 
BGH-Urteil zum Schutz der Mieter.
 
S!lent Death schrieb:
Problem wird jedoch sein: "Friss oder Stirb". Er ist ja nicht gezwungen dir die Wohnung zu vermieten.


Stimmt so nicht. In München z.B. gibt es Wohnraumzweckentfremdung und diese wird bestraft. Wenn natürlich die Betonung auf Dir liegt, sieht die Sache wieder anders aus. Generell muss Wohnraum dem Wohnungsmarkt zugeführt werden , ansonsten kann es teuer werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben