Du gehst von einer falschen Prämisse aus.
In deinem Beispiel wurde der Mietvertrag direkt zwischen Flüchtling und Vermieter geschlossen. In diesem Fall greift das Wohnraummietrecht vollumfassend.
In der aktuellen Situation wurde der Vertrag jedoch zwischen Vermieter und Kommune (Stadt) geschlossen.
Und auch darf man nicht vergessen das beide Vertragsseiten Rechte und Pflichten haben. So auch der Vermieter.
In deinem Beispiel wurde der Mietvertrag direkt zwischen Flüchtling und Vermieter geschlossen. In diesem Fall greift das Wohnraummietrecht vollumfassend.
In der aktuellen Situation wurde der Vertrag jedoch zwischen Vermieter und Kommune (Stadt) geschlossen.
Und auch darf man nicht vergessen das beide Vertragsseiten Rechte und Pflichten haben. So auch der Vermieter.