Bekomme ich mit dieser Kündigung Probleme beim Arbeitsamt?

SickSociety

Lt. Junior Grade
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Hallo,

heute hat mir mein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gekündigt.
Ich finde das schreiben allerdings ein wenig merkwürdig.

Bekomme ich mit dieser Kündigung Probleme beim Arbeitsamt?

 
Naja das "wir sind uns darüber einig" klingt fast wie ein Aufhebungsvertrag aber es ist ja keiner.

Es wird eh jede Kündigung durch die Leistungsabteilung geprüft, dabei müssen beide Seiten einen Bogen ausfüllen.
Nicht jede Kündigung von Arbeitgeberseite heißt automatisch Leistungsbezug und nicht jede Selbstkündigung heißt automatisch Sperre.

Es wird geprüft werden und man erhält dann einen Bescheid.
 
Danke für die info.
Könnte ich verlangen das die Kündigung anders formuliert wird?
 
ich könnt mich irren, meine aber das normale Arbeitsverhältnisse (monatliche Abrechnung) seitens des AG nur bis spätestens zum 15. dieses Monatsmit Wirkung für Ende dieses Monats gekündigt werden können.
d. h. zwischen 16.9. bis 15.10. geht nur mit Wirkung für 31.10
 
Zuletzt bearbeitet:
@spacepilot , aber bezieht sich das "wir sind uns darüber einig"nicht auf den Satz danach mit der Beendigung zum 06.10.2013 ?
 
Also ich denke nicht das es da Probleme mit dem Amt geben dürfte. Es geht klar hervor das dir gekündigt wird.
Ihr seid euch lediglich darüber einig, dass mit der Kündigung das Arbeitsverhältnis zum 6.10. endet.
Da man aber nie weiß wie der Sachbearbeiter das interpretiert, solltest du zur Sicherheit freundlich fragen ob man dir das nicht anders formulieren könnte.

Es wird eh jede Kündigung durch die Leistungsabteilung geprüft, dabei müssen beide Seiten einen Bogen ausfüllen.
Nicht jede Kündigung von Arbeitgeberseite heißt automatisch Leistungsbezug und nicht jede Selbstkündigung heißt automatisch Sperre.
Grundsätzlich bedeutet eine Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers immer eine Sperre. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird diese Sperre nicht verhängt. Dies kann bspw bei Mobbing sein (ist aber schwer nachzuweisen), oder wenn der Arbeitgeber sich weigert den Lohn zu zahlen.
Es ist aber immer schwierig bei einer Selbstkündigung die Sperre zu vermeiden.
Wer natürlich aufgrund Eigenverschulden (Diebstahl, häufiges Nichterscheinen/Verspätungen, usw) gekündigt wird, dem werden die Leistungen sehr wahrscheinlich ebenfalls verweigert.
 
na da dürfte es doch keine Gründe für geben....steht doch betriebsbedingt gekündigt! Also nix von Gründen die auf Dich zu beziehen sind. Wie lang warst Du da beschäftigt? Da sich Dein Arbeitgeber mit dem Vertrag aller Verpflichtungen wie Abfindungszahlungen ect. entledigt hat.

Gruß
 
Bist du denn mit der Kündigung als solche einverstanden? Das wäre erstmal wichtiger als das Arbeitsamt. Unterschreiben würde ich die so nicht wenn du nicht 100% sicher bist das alle gegenseitigen Ansprüche wirklich abgeolten sind z.b. Urlaub
 
Wurde denn die betriebliche Kündigung auch in allen Punkten geprüft, dh Sozialauswahl, Stelle wird komplett gestrichen und nicht nachbesetzt, Prüfung auf Weiterbeschäftigung auf vergleichbarer Stelle, Klärung mit Betriebsrat etc.
Bist du mit der Kündigung so einverstanden, denn du könntest auch eine Kündigungsschutzklage einreichen (Frist einhalten!), meist wird dann eine außergerichtliche Einigung durch eine Abfindung erzielt.
Bei so einer Kündigung würde ich immer einen Arbeitsrechtanwalt zu rate ziehen!
 
Das Arbeitsverhältnis besteht gerade einmal seit dem 15.08.2013, also noch keine 6 Wochen und wurde mit einer Frist von 2 Wochen zum 06.10.2013 gekündigt. Man kann wohl davon ausgehen, dass sich der TE noch in der Probezeit befindet. Diese hat er nicht bestanden; sowas passiert. Eine Abfindung wird es da sicher nicht geben.

Hermann26, du kannst um andere Formulierungen ggf. bitten, aber diese kaum verlangen - allerdings wirst du dann sicher bereit sein müssen, ein Schreiben zu akzeptieren, das dann auf den 23.09.2013 (rück)datiert wird. Mit einem neuen anderen Datum würde sich ja dein Arbeitsverhältnis verlängern, womit dein Arbeitgeber nicht einverstanden sein dürfte ;).
 
Wolkenheim schrieb:
Das Arbeitsverhältnis besteht gerade einmal seit dem 15.08.2013, also noch keine 6 Wochen und wurde mit einer Frist von 2 Wochen zum 06.10.2013 gekündigt. Man kann wohl davon ausgehen, dass sich der TE noch in der Probezeit befindet. Diese hat er nicht bestanden; sowas passiert. Eine Abfindung wird es da sicher nicht geben.


Genau.

Was mich etwas verwirrt, ist die "Wir" Formulierung und das beide Partein Unterschreiben.
Eine Kündigung ist einseitig, sie muss nicht zugestimmt werden um wirksam zu werden.
Das ganze Schreiben sieht aber eher nach einem Aufhebungsvertrag aus, nicht nach einer Kündigung.

Ob das Probleme beim Amt macht, keine Ahnung.
 
Völlig richtig, dass eine reine Kündigung einseitig ist und wirksam wird, sobald sie dem Arbeitnehmer zugeht. Häufig lassen sich Arbeitgeber auf der Kündigung den Empfang quittieren, um den Zugang zu beweisen ("zur Kenntnis genommen: Unterschrift des Arbeitnehmers").

Hier geht es aber über eine reine Kenntnisnahme hinaus. Immerhin wird sich mit der Beendigung einverstanden erklärt und auf die Geltendmachung weiterer, über die "Abrechnung" hinaus gehender Ansprüche verzichtet. Das sind standardmäßige Formulierungen in Abwicklungsverträgen, wenngleich solche typischerweise weitaus umfangreichere Regelungen enthalten (insb. Abfindung, Freistellung, Urlaub, Zeugnis).

Abwicklungsverträge können insofern problematisch sein, als dass sie eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld auslösen können. Es zeigt sich aber, dass Dein Arbeitgeber Dir keine unnötigen Steine in den Weg legen will, weil die Kombination aus "betriebsbedingter Kündigung" und den sonstigen Abwicklungsmodalitäten früher quasi nie eine Sperrzeit auslösen konnte. Das gilt zumindest für Dich im Großen und Ganzen immer noch, zumal Du keine Abfindung erhalten hast, die es annehmen ließe, Du hättest Dich freiwillig gelöst.

Warum der Arbeitgeber bei einer Probezeitkündigung überhaupt zu einem solchen Vertragskonstrukt griff, anstatt einfach (einseitig) zu kündigen, verstehe ich nicht wirklich. Falls er Dir damit einen Gefallen tat (in Wirklichkeit nämlich verhaltensbedingte Gründe ausschlaggebend für die Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses waren), dann würde diese Kenntnis beim Arbeitsamt durchaus zu einer Sperrfrist iSd. § 159 SGB III führen. Allerdings würdest Du dann sicherlich kein Fass aufmachen wollen...

Eine letzte Anmerkung: ich würde zukünftig IMMER erst Rat einholen und danach (!!!) unterschreiben. Das gilt auch wenn Du das Dokument noch nicht abschicken/abgeben wolltest. Es kommt immer wieder vor, dass sowas dann doch in der Post landet (s. Steinbrück-Erpresser).
 
Zuletzt bearbeitet:
Instinkt, Daumen hoch für diese Antwort. :)
 
Instinkt richtig aber das wichtigste ist - Eine Kündigung nie , wirklich niemals unterschreiben. Auch nicht unter "Zur Kenntnis genommen". Erst Recht nicht wenn es irgendwelche Zweifel gibt.
 
Vielen Dank für eure durchaus informativen hilfen.....
Das Thema scheint komplexer zu sein als mann denkt.

Danke
 
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