SickSociety
Lt. Junior Grade
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Grundsätzlich bedeutet eine Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers immer eine Sperre. Nur in begründeten Ausnahmefällen wird diese Sperre nicht verhängt. Dies kann bspw bei Mobbing sein (ist aber schwer nachzuweisen), oder wenn der Arbeitgeber sich weigert den Lohn zu zahlen.Es wird eh jede Kündigung durch die Leistungsabteilung geprüft, dabei müssen beide Seiten einen Bogen ausfüllen.
Nicht jede Kündigung von Arbeitgeberseite heißt automatisch Leistungsbezug und nicht jede Selbstkündigung heißt automatisch Sperre.
Wolkenheim schrieb:Das Arbeitsverhältnis besteht gerade einmal seit dem 15.08.2013, also noch keine 6 Wochen und wurde mit einer Frist von 2 Wochen zum 06.10.2013 gekündigt. Man kann wohl davon ausgehen, dass sich der TE noch in der Probezeit befindet. Diese hat er nicht bestanden; sowas passiert. Eine Abfindung wird es da sicher nicht geben.