Beschädigung durch Händler?; keine Reklamation möglich

Also ich sehe nicht wo der Händler hier beschädigt haben sollte. Der hat das Mainboard ja nur weiter geleitet.
Wenn hat es wohl eher der Hersteller beschädigt.

Anzeige wird nichts bringen. Betrug kann man nicht nachweisen.
 
Da sind oft viele Personen dran beteiligt. Wer in den Sockel gegriffen hat wird man wohl kaum nachweisen....
 
Immerhin ein positives Zeichen. Trotzdem hat es den bitteren Beigeschmack von ungelernten Arbeitskräften, wenn ganz simple Arbeitsschritte zu solchen Problemen bei der Umsetzung eines Gewährleistungsanspruchs führen.

Dabei gleichzeitig zur möglichen Kundenunzufriedenheit führen, was jeder bessere Händler vermeiden sollte und kann. An der Ladentheke lassen sich viele Unstimmigkeiten erst recht einfach klären und wenn man gut ausgelernte Elektroniker oder Radio-, und Fernsehtechniker mit abgeschlossener Kaufmannsausbildung beschäftigt, dann sinken Reklamationsfehler gegen Null.

Ein solcher Händler kann sogar gegenüber seinem Zulieferer oder Werkstattpartner angehen, wenn er sich seiner Arbeit bewusst ist.

Gute Qualifikation bedeutet sichere Handgriffe und Umsetzung der Ausbildungskenntnisse, wenn die mal reichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Nachbar schrieb:
Immerhin ein positives Zeichen. Trotzdem hat es den bitteren Beigeschmack von ungelernten Arbeitskräften, wenn ganz simple Arbeitsschritte zu solchen Problemen bei der Umsetzung eines Gewährleistungsanspruchs führen.
Ein Missgeschick kann jedem passieren, das ist nicht weiters tragisch. Das schlimme daran ist, dass der Mitarbeiter seinen Fehler nicht zugibt und es auf den Nutzer schiebt.

Aber es gibt auch Kunden die ihr Missgeschickt auf den Hersteller/Händler abwälzen wollen. Davor versuchen sich Händler/Hersteller zu schützen. Der Händler liest den Bericht vom Hersteller und teilt das dem Kunden mit.
Völlig legitimes Vorgehen des Händlers. Gut der Bearbeiter hätte auch sehen können das vorm Einschicken die Unversehrtheit bestätigt wurde.
Das dies übersehen wurde, wurde jetzt dem Händler mitgeteilt und der Händler handelt jetzt erstmal kundengerecht und nimmt sich der Sache nochmal an.

Natürlich muss er sich rechtlich absichern, also teilt er mit das dies auf Kulanz geschieht.

Was der Händler macht klingt also völlig in Ordnung und kundenfreundlich.
 
Der Blick auf den Sockel ist unausgeschrieben vorgeschrieben. Mit der ganzen LGA Problematik kann man das nicht vergessen, außer man hat einen schlechten Tag, ist krank oder ist in der Ausbildung. Bei reklamierten Prozessoren schaut man auch auf die Kontaktseite. Bei RAM ist eine leicht eingedrückte Unterseite und Kontaktierungsversatz, weil die Nut aufgrund eines anderen DDR Standards nicht passte auch ein Grund die Reklamation anzuzweifeln. Bei Reklamationen geht man geordnet wie beim TÜV vor.

Da müssen die Arbeitsschritte einfach sitzen. Erst recht wenn man als Kunde die Mitarbeiter aufmerksam macht.

Missgeschicke können passieren, aber die sind bei gut geschulten Personal nun wirklich selten.
 
Wovon redest du? Es wurde nie gesagt das der Händler sich den Sockel nicht angesehen hat?

Das einzige Missgeschick ist, dass der Sockel beschädigt wurde.
 
Was ja bei der ersten Begutachtung nicht der Fall war, wie es im Beitrag 11 steht. Daraus resultiert ja der zeitliche Mehraufwand für alle Beteiligten.

Bei Reklamationen gilt eine gründliche optische Überprüfung, soweit möglich direkt bei der Annahme durch das Fachpersonal. Was danach so passiert hat mich als Kunden nicht zu interessieren. Für den Kunden muss am Anfang klar sein, ob die Reklamation im Bereich der Erfassung berechtigt ist oder nicht. Ein guter Händler kann das entscheiden und hätte es hier auch tun können.

Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß bei eingehender Untersuchung vom Kunden manipuliert wurde. Das ist dann aber ein anderes Thema.
 
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