hallo
bin leider kein fachmann auf dem gebiet.
habe mir im oktober letzten jahres einen bürostuhl gekauft. bei diesem ist im februar die rechte lehne gebrochen. es gab lufteinschlüsse im plastik was wohl zu einer materialschwächung an den aufnahmepunkten und letztendlich zum bruch geführt hat.
der händler hat mir anstandslos die armlehne ersetzt.
jetzt ist mir im 7ten monat die linke lehne genauso gebrochen, an der selben stelle. habe angefragt ob ich ersatz bekommen könnte und man hat sich auf die beweislastumkehr berufen und das Ersatz nur gegen bezahlung versandt wird.
Ich hätte damit im Prinzip kein Problem wenn ich den Stuhl durch eigenes Verschulden beschädigt hätte aber das liegt klar an mangelnder Qualität da die Lehne im Plastik an der Bruchstelle auch wieder diese Lufteinschlüsse aufwies und dadurch einfach durch normle benutztung gebrochen ist.
Wie muss ich jetzt vorgehen bzw wie beweise ich das der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.
Habe den Begriff Beweislastumkehr bereits gegoogelt aber bin trotzdem nicht schlau daraus geworden. Vor allem wie ich sowas einleite.
Danke
bin leider kein fachmann auf dem gebiet.
habe mir im oktober letzten jahres einen bürostuhl gekauft. bei diesem ist im februar die rechte lehne gebrochen. es gab lufteinschlüsse im plastik was wohl zu einer materialschwächung an den aufnahmepunkten und letztendlich zum bruch geführt hat.
der händler hat mir anstandslos die armlehne ersetzt.
jetzt ist mir im 7ten monat die linke lehne genauso gebrochen, an der selben stelle. habe angefragt ob ich ersatz bekommen könnte und man hat sich auf die beweislastumkehr berufen und das Ersatz nur gegen bezahlung versandt wird.
Ich hätte damit im Prinzip kein Problem wenn ich den Stuhl durch eigenes Verschulden beschädigt hätte aber das liegt klar an mangelnder Qualität da die Lehne im Plastik an der Bruchstelle auch wieder diese Lufteinschlüsse aufwies und dadurch einfach durch normle benutztung gebrochen ist.
Wie muss ich jetzt vorgehen bzw wie beweise ich das der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag.
Habe den Begriff Beweislastumkehr bereits gegoogelt aber bin trotzdem nicht schlau daraus geworden. Vor allem wie ich sowas einleite.
Danke