News BGH: Adobe scheitert mit Klage gegen Usedsoft

Andy

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Der Bundesgerichtshof hat heute bestätigt, dass es legal ist, Volumenlizenzen aufzusplitten und diese dann einzeln weiterzuverkaufen, meldet der Gebraucht-Software-Händler UsedSoft. Dem Urteil ist eine Klage von Adobe vorausgegangen.

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eine andere Entscheidung wäre auch ziemlich gaga gewesen

warum schnallen Software Hersteller nicht, dass ihre :erwertungsrechte nach dem Verkauf nunmal erschöpft sind, neee wollen nochmal bei gebrauchten mit verdienen
 
Zuletzt bearbeitet:
Das bedeutet, dass Second-Hand-Händler eine zuvor online erworbene Software herunterladen, auf einen Datenträger brennen und diesen dann weiterverkaufen darf.
Heißt das, wenn ich einen Windows Aufkleber ohne alles auf einem Gehäuse kleben habe, darf ich diese in gleicher Weise weiterverkaufen?
 
Da in der EU Software nicht an eine bestimmte Hardware gebunden sein darf würde ich sagen, ja.

Da ich aber Laie in Sachen Rechtsfragen bin würde ich nicht meine Hand dafür ins Feuer legen.
 
Finde die Entscheidung nicht gut. Man stelle sich mal vor, es werden Windows Volumenlizenzen an Endkunden verkauft. Zum einen wär da der unfaire Preis im Vergleich zu einem Händler der Einzelplatzversionen verkauft, zum anderen würden viele Personen den Selben Key erhalten, was wenn dort jemand den Lizenzschlüssel häufiger verwendet oder sogar Publik macht und der dann gesperrt wird? dann leiden alle anderen Käufer genauso darunter... kann doch nicht Sinn der Sache sein
 
Hmm das hinterlässt einen faden Beigeschmack...

Wie schon erwähnt, wenn man z.B. eine 100er Lizenz kauft und diese dann einzeln weiterverkauft, wenn der Endkunde die dann auf mehr als einem PC installiert, wie will der Händler wissen, was tatsächlich noch da ist? Am besten nimmt dann einfach der erste Kunde diese Lizenz und verschenkt allen Kollegen und Freunden die Seriennummer und installiert es natürlich auch selber noch auf all seinen PC. Sagen wir er braucht 20 Lizenzen, wenn das 5 Leute machen ist aus die Maus aber: Der Händler wird die Lizenz wohl doch 100x verkaufen... Wer ist hier am Schluss der Leidtragende?

Zum anderen, wieso wird ein Wiederverkaufsverbot von Spielen auf Steam vor dem Gericht als gültig erklärt, dies hier jedoch nicht? Macht für mich schlussendlich noch weniger Sinn.
 
„Es ist nicht Sache der Gerichte, die Wirtschaftlichkeit der Preispolitik der Klägerin [Anm.d.R.: Adobe] zu überprüfen“ ... und Gerichte sollen auch in Zukunft nicht für die zum Teil mießen Preißpolitiken von Großkonzernen her halten!

RedXon schrieb:
Zum anderen, wieso wird ein Wiederverkaufsverbot von Spielen auf Steam vor dem Gericht als gültig erklärt, dies hier jedoch nicht? Macht für mich schlussendlich noch weniger Sinn.

Es hat glaube ich bisher noch keiner die Aufwendungen gemacht bis zum BGH zu kämpfen, ist ja recht kostspielig zu seinem recht zu kommen ;-(
 
Zuletzt bearbeitet:
Seid ich meinen Rechner verkauft hab und die SSD mit dem Windows in den neuen gewandert ist, kann ich meine Windows nur noch telefonisch und nicht mehr online aktivieren lassen. Und das ist nicht verboten. Das dürfen die. Telefonisch kann ich ja "jederzeit" aktiviren... Das ist aber mit Arbeit verbunden. Ich finde das lächerlich.
 
Xtra987 schrieb:
Seid ich meinen Rechner verkauft hab und die SSD mit dem Windows in den neuen gewandert ist, kann ich meine Windows nur noch telefonisch und nicht mehr online aktivieren lassen. Und das ist nicht verboten. Das dürfen die. Telefonisch kann ich ja "jederzeit" aktiviren... Das ist aber mit Arbeit verbunden. Ich finde das lächerlich.

Du wirst wieder online Aktivieren können, die Onlineaktivierung geht aber immer nur einmal für einen gewissen Zeitraum (kenne Ihn zwar nicht aber gefühlt würde ich 6 Monate sagen).
 
Das mit der Telefonaktivierung ist aber nur ein halbes oder 3/4 Jahr so (Windows 8.1). Dann schaltet sich der Code wieder auf den neuen Rechner frei. Habe das jetzt auch schon 2mal durch.

/zu langsam. :(
 
Oh, das hört sich gut an, vielen Dank :)
 
RedXon schrieb:
Zum anderen, wieso wird ein Wiederverkaufsverbot von Spielen auf Steam vor dem Gericht als gültig erklärt, dies hier jedoch nicht? Macht für mich schlussendlich noch weniger Sinn.

Wurde es nicht wirklich. Steam bietet dir einfach keine Möglichkeit zum verkaufen und diese Möglichkeit hat noch niemand erfolgreich eingeklagt.
Accountsperren usw. die Steam gegen Accountverkäufer ausübt sind wohl rechtlich gedeckt, ist wie wenn du in eine Disco gehst, Eintritt zahlst und dann (grundlos) rausgeworfen wirst. Kannst auch nichts machen^^
 
^Dodo.bW schrieb:
Finde die Entscheidung nicht gut. Man stelle sich mal vor, es werden Windows Volumenlizenzen an Endkunden verkauft.

In dem Verfahren geht es nicht um Windows-Volumenlizenzen, also ist das Urteil darauf auch nicht übertragbar.

So wie ich das verstanden habe, geht es um Einzelkomponeneten einer Adobe Suite, die als Volumenlizenz von Adobe in Umlauf gebracht werden.

Vergleichbar wäre das dann höchstens mit MS Office, wenn jemand versuchen wollte, dessen Bestandteile Word, Excel, Access, Note, etc einzeln weiter zu verkaufen mit ein und demselben Aktivierungskey.
Das wird dann schon am Aktivierungsserver von MS scheitern.
 
Tja, und somit wäre dann eigentlich geklärt, dass ein Win7 Enterprise oder ein Office professional plus DURCHAUS ein legales Angebot sein kann, selbst wenn es für "nur" 80€ angeboten wird.
Natürlich wird Microsoft da jederzeit etwas anderes sagen, sie wollen ja schließlich NEUE Produkte verkaufen. Vielleicht sollte MS da dann ein USED-Licence markt aufmachen, sprich alte Lizenzen aufkaufen und als "refurbished" nochmal verkaufen. (Autohändler machen das ja schon seit Ewigkeiten, kauf ein neues, gib dein altes in Zahlung wir verkaufens als gebraucht an wen anderes).

Aber es ist ja auch kein Wunder, dass sich das Geschäftsmodell von MS, der Autodesk oder Adobe in Richtung Mietsoftware bewegt, die darf schließlich nicht weiter verkauft werden (höchstens untervermietet), da ich die Lizenz eben NICHT erwerbe sondern gegen einen monatlichen Obulus nutzen darf....

Für mich unterm Strich wird das so wahrscheinlich teurer als User, wenn ich keine Lizenz mehr kaufen und bis Anno Ultimo nutzen darf (Es gibt immer noch Leute, die mit Office 97/2000/2003 unterwegs und glücklich sind).
 
@kisser
Es geht um das Aufsplitten von Volumenlizenzen, nicht um das Aufteilen der Suite (unbundling). Die Suite ist das Produkt(paket). Die Volumenlizenz kann mehrere Einheiten dieses Produkts bzw. des Produkpakets beinhalten. Bisher war es nur zulässig den gesamten Volumenlizenzvertrag zu verkaufen. Das habe ich selbst schon mit einem Microsoft Open Vertrag gemacht und Microsoft musste zustimmen, wenn auch unfreiwillig. Hätte ich die einzelnen Lizenzen aus dem Volumenlizenzvertrag verkaufen wollen, wäre das vor diesem Urteil nicht möglich gewesen.
Microsoft, Adobe und der ganze Rest können ja gerne behauptet dass vieles nicht möglich ist. Da heißt es dann "gemäß unserer EULA...blabla", was ja auch aus deren Sicht "richtig" ist. Nur darf man eins nicht vergessen: Die können in ihre EULA schreiben was sie wollen, aber wenn es gegen geltendes Recht verstößt sind die jeweiligen Bestandteile der EULA unwirksam.

Es ist aber nach wie vor nicht zulässig die einzelnen Bestandteile einer Suite auf unterschiedliche Rechner zu verteilen, sowohl bei der Adobe CS als auch bei MS Office. Hier ist nach wie vor die EULA entscheidend, da sie keinem gängigen Recht wiederspricht.
Ein Grund warum die Hersteller so auf Abonnements abfahren dürfte auch klar sein: Hier ist die Lizenz an einen Account gebunden und der darf nicht verkauft oder Dritten überlassen werden. Die zeitliche Begrenzung der Nutzung beim Abo mal ganz außen vor.

(Wegen der Bindung an den Account ist auch bei Steam nach wie vor kein Verkauf der Spiele möglich.)
Sorry, Ergänzung: Bei Steam ist das dann doch noch etwas komplizierter: https://www.computerbase.de/2014-03/urteilsbegruendung-gegen-steam-account-verkauf/
 
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Guest83 schrieb:
Doch, genau das wurde gemacht und der BGH hat festgestellt, dass es eben nicht das Recht des Nutzers ist, Steam-Spiele weiterverkaufen zu können: http://www.hlportal.de/?site=news&do=shownews&news_id=8119
Eine Einzelmeinung eines unbedeutenden Gerichts welches im Zuge der EU nix mehr zu melden hat. ;) EU-Recht bricht Landesrecht. Und das EuGH hat entschieden, dass Gebrauchtverkäufe legal sind ( Das Urteil des EuGH wurde am 3. Juli 2012 verkündet (AZ C-128/11) )

Also auch neuer als das falsche Steamurteil vom Jahr 2010. Man müsste natürlich wieder vor den BGH ziehen und dann eine weitere Grundsatzentscheidung des EuGH anstreben um das Allgemeingültig auch für Valve durchzussetzen.

BGH: 2010
allerdings hat der Käufer kein Recht, dass er das Spiel darauf auch spielen darf, da der Vertrag zur Nutzung des Spiels zwischen demjenigen, der als erstes das Spiel aktiviert hat und Valve besteht. Und eine Änderung dieses Vertrags (die notwendig wäre, um einer anderen Person die Nutzung zu ermöglichen) könne nicht einseitig getroffen werden.

EU: 2012
Wenn alle Rechte und Pflichten vom Erstkäufer auf den Zweitkäufer übergehen, dann ist der Verkauf legal.
Folglich ist das BGH Urteil ungültig, sprich veraltet.
 
Vorsicht: hier wird einmal vom Verkauf des Accounts geredet und einmal vom Verkauf einzelner Spiele.
Kann mich irren, aber wenn ich mich richtig erinnere war der Unterschied bei Steam einfach, dass es hier von Anfang an (für den Käufer) technisch nicht möglich war die spiele von einem Account zum anderen zu übertragen und das auch so kommuniziert wurde. Bei Adobe und MS sind die Lizenzen ja (noch) nicht Accountgebunden, weshalb keinerlei technische Gründe gegen einen Weiterverkauf sprechen.
 
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