ronny_kruse
Lt. Junior Grade
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kisser schrieb:In dem Verfahren geht es nicht um Windows-Volumenlizenzen, also ist das Urteil darauf auch nicht übertragbar.
So wie ich das verstanden habe, geht es um Einzelkomponeneten einer Adobe Suite, die als Volumenlizenz von Adobe in Umlauf gebracht werden.
Vergleichbar wäre das dann höchstens mit MS Office, wenn jemand versuchen wollte, dessen Bestandteile Word, Excel, Access, Note, etc einzeln weiter zu verkaufen mit ein und demselben Aktivierungskey.
Das wird dann schon am Aktivierungsserver von MS scheitern.
also in der news steht weder direkt noch indirekt was von einzeljomoinenten.