News BGH bestätigt Autokauf für einen Euro bei eBay

Jan

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Kauf eines Autos für einen Euro über das Onlineauktionshaus eBay für rechtens erklärt. Der Anbieter, der das Fahrzeug abseits der Plattform für 4.250 Euro verkauft und die Auktion daraufhin abgebrochen hatte, muss dem Bieter Schadenersatz leisten.

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Über 5000€ "Schadenersatz", obwohl überhaupt kein Schaden entstanden ist. Bananenrepublik Deutschland!
 
Das ist mieß :D
Aber finde ich vollkommen in Ordnung :D
Werde mich in nächster Zeit mal umschauen und genauer schauen wenn es nochmal so eine Auktion geben sollte :D
Hammerhart :D
 
Wieso kein "Schadenersatz"? Er hat ja das Auto nicht erhalten, dadurch alles Korrekt durchgeführt!
 
Sollte man hier im Forum auch machen bei den ganzen Leuten die plötzlich wieder abspringen ....
 
Mieß ist nur die Masche dahinter; viele bieten nur bewusst einen EUR bei abertausend Autkionen - um zu hoffen das der Anbieter abbricht und dann wird verklagt; das Geld wird sicher nicht für die Beschaffung des eingeklagten Produktes verwendet ;)

Aber wenn man ehrlich bietet würde ich auch nichts anderes machen wenn die Kaufabsicht ohne Zweifel dahinterstehen würde.
 
:confused_alt:
Zitat: Der Streit um den Passat ist nicht der erste Fall dieser Art. Im Jahr 2008 hatte ein Bieter die Auktion eines Porsche mit 5.800 Kilometern Laufleistung zum Startgebot von einem Euro nach nur acht Minuten abgebrochen. Der Bieter berief sich auf einen Fehler bei der Angebotserstellung. Der erste Bieter, der bis dahin bereits ein Maximalgebot von 1.100 Euro gesetzt hatte, forderte daraufhin ebenfalls die Herausgabe des Fahrzeugs.
:confused_alt:
Was????
 
Morrich schrieb:
Über 5000€ "Schadenersatz", obwohl überhaupt kein Schaden entstanden ist. Bananenrepublik Deutschland!

Selbstverständlich ist ein Schaden entstanden - da das Auto anderweitig veräußert und übereignet worden ist kann es nicht mehr an den Bieter herausgegeben werden. Also ist der Zeitwert des Fahrzeugs sein Schaden. Selbstverständlich ist hiervon der vereinbarte Kaufpreis abzuziehen, eben die 1 €. Sein Schaden in dem Sinne, wenn Du so willst, ist die Vereitelung des für den Bieter günstigen Geschäfts - der eben für den vereinbarten Kaufpreis einen Gegenwert von über 5000 € erhalten hätte.
 
§138 Abs. 2 BGB zieht hier wohl nicht...

Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
 
Sehr gut für beide seiten, der eine bietet nicht aus spaß, der andere denkt vorher nach was er anbietet.
Schade nur wenn es sich dann um ein echtes missverständniss handelt, tipfehler, oder das eigene kind bietet das haus für spass für 1 euro an :lol: aber kinder sind ja versichert :rolleyes:
 
Was für ein Depp. Mit Recht zahlt er den Schadensersatz.
 
Wenn der Verkäufer auf Erfüllung des Kaufvertrages nach Abgabe eines Gebots pochen kann, kann es der Käufer auch.
 
Diese Gesetzeslücke nutzen sehr viele Leute auf Ebay aus. Sie schauen nach iPhone Auktionen und bieten dann soviel damit sie die Auktion nicht gewinnen. Bricht der Einsteller die Auktion jetzt hab, wollen die Leute das iPhone dann natürlich für 1 € usw.

Allerdings haben da Gerichte schon anders entschieden und die Leute haben das iPhone nicht bekommen.
 
fUXX77 schrieb:
Selbstverständlich ist ein Schaden entstanden - da das Auto anderweitig veräußert und übereignet worden ist kann es nicht mehr an den Bieter herausgegeben werden. Also ist der Zeitwert des Fahrzeugs sein Schaden. Selbstverständlich ist hiervon der vereinbarte Kaufpreis abzuziehen, eben die 1 €. Sein Schaden in dem Sinne, wenn Du so willst, ist die Vereitelung des für den Bieter günstigen Geschäfts - der eben für den vereinbarten Kaufpreis einen Gegenwert von über 5000 € erhalten hätte.

Das ist der juristische Kauderwelsch, mit dem unser Justizsystem solcherlei Bullshit erklärt und legitimiert. Der gesunde Menschenverstand aber sagt, dass das Fahrzeug bis zum Ende der Auktion noch nicht dem Bieter gehört. Ihm wurde also nichts weggenommen und er steht mit den gleichen Geldmitteln da, die er auch vor der Aktion hatte.

Somit ist meiner Meinung nach keinerlei Schaden entstanden und es gibt demnach nichts zu zahlen. Aber, dass sich die Juristerei sowas natürlich anders zurechtfantasiert, ist klar. Die müssen ja mit sowas ihr Geld verdienen.
 
Eigentlich ist es doch ganz einfach. Da entscheidet sich ein Verkäufer freiwillig, etwas zu verkaufen und zwar im Rahmen einer Auktion bei Ebay. Und es entscheidet sich ein Käufer freiwillig dafür, diesen Gegenstand bei dieser Auktion zu erstehen bzw. dafür zu bieten. Beiden muss klar sein, dass sie an das (letzte) Angebot gebunden sind, egal wie hoch es ausfällt. Das letzte Angebot ist in diesem Fall eben nicht wie normalerweise durch den Zeitablauf der Auktion - sondern durch das (gem. der Ebay-AGBs - auktionswidrige) Abbrechen selbiger zustande gekommen. Damit liegt nach deutschem Zivilrecht ein rechtsgültiger Kaufvertrag vor (ob einem das jetzt gefällt oder nicht). Der Kaufvertrag verpflichtet den Käufer dazu, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und den Verkäufer, die Sache herauszugeben bzw. das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Leider kann der Verkäufer aber die Sache nicht mehr übergeben, da er sie schon einem Dritten übergeben hat. Also muss er dem Käufer einen Ersatz beschaffen bzw. den Schaden ersetzen. Und dieser Schaden bemisst sich nunmal danach, welchen Wert die verkaufte Sache hat. Ende der Geschichte.
 
Warum darf die Auktion nicht abgebrochen werden? Ein Kaufvertrag kommt doch erst am Ende der Auktion zustande, oder? Vor Allem im Beispiel mit dem Porsche nach 8 Minuten - da ist dem Verkäufer sicher der Fehler selber auf gefallen. Wenn ich in einen Laden gehe und da ist ein Artikel für 1 Euro statt 100 Euro ausgeschrieben dann muss der Verkäufer mir diesen ja auch nicht für einen Euro verkaufen.
 
Riplex schrieb:
Diese Gesetzeslücke nutzen sehr viele Leute auf Ebay aus. Sie schauen nach iPhone Auktionen und bieten dann soviel damit sie die Auktion nicht gewinnen. Bricht der Einsteller die Auktion jetzt hab, wollen die Leute das iPhone dann natürlich für 1 € usw.

Allerdings haben da Gerichte schon anders entschieden und die Leute haben das iPhone nicht bekommen.



Das ist aber keine Gesetzeslücke, sondern geltendes Zivilrecht. Es geht einfach darum, dass sich Menschen darauf verlassen können müssen, dass geltende Verträge eingehalten werden. Wer mehr Kaufpreissicherheit möchte, der kauft/verkauft eben nicht in Auktionen.
 
Morrich schrieb:
Der gesunde Menschenverstand aber sagt, dass das Fahrzeug bis zum Ende der Auktion noch nicht dem Bieter gehört.

Richtig. Und die Auktion endete in dem Moment, als der Verkäufer das Angebot beendet hat. Das Höchstgebot war zu dem Zeitpunkt nun mal 1€.
 
Falc410 schrieb:
Warum darf die Auktion nicht abgebrochen werden? Ein Kaufvertrag kommt doch erst am Ende der Auktion zustande, oder? Vor Allem im Beispiel mit dem Porsche nach 8 Minuten - da ist dem Verkäufer sicher der Fehler selber auf gefallen. Wenn ich in einen Laden gehe und da ist ein Artikel für 1 Euro statt 100 Euro ausgeschrieben dann muss der Verkäufer mir diesen ja auch nicht für einen Euro verkaufen.

Wenn das Einstellen für 1€ ein fehler war kann man es abbrechen, aber nicht, wenn er es bewusst für 1€ eingestellt hat, mit dem Vertrauen darauf, dass es schon hochgeboten wird.
 
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