News BGH nimmt Preissuchmaschinen in die Pflicht

Jan

Chefredakteur
Teammitglied
Registriert
Apr. 2001
Beiträge
15.832
Mit der Zurückweisung einer Revision hat der Bundesgerichtshof (BGH) Betreiber von Online-Preissuchmaschinen in die Pflicht genommen. Die Anbieter haben nach dem Urteil faktisch zu gewährleisten, dass Preisinformationen in der Suchmaschinen tatsächlich auch die aktuellen Preise widerspiegeln. Bisher erfolgten Aktualisierungen überwiegend in Stunden-Rhythmen.

Zur News: BGH nimmt Preissuchmaschinen in die Pflicht
 
Ist ja schön für den Kunden (solche falschen Preisangaben hat bestimmt jeder schon mal erlebt), aber wieder ein Urteil das ein wenig gegen den Lauf des Internets spricht. Natürlich könnte man den Kram jede Sekunde oder auch nur Minute aktualisieren, was dass andererseits für Folgen hätte scheint da niemand zu beachten.
 
Ist mir auch 1-2 mal bisher passiert, aber dennoch habe ich den Preis nochmals auf der Händlerseite kontrolliert. Aber das ist für die Suchmaschinen natürlich ein riesen Aufwand, zig tausend Artikel dauernd, quasi sekündlich aktualisieren.

Und was ist, wenn dem nicht so ist - dass der Preis dann abweicht? Kann ich dann auf die Differenz den Suchmaschinenanbieter verklagen?
 
OMG, was für ein dummes Urteil!
Und was für ein dummer Kläger. Ich hätt halt einfach bei einem anderen Shop gekauft!
Jeder mit einem gesunden Menschenverstand kann nachvollziehen, dass wenn der Shop die Preise ändert, es eine Weile dauern kann, bis die Preisvergleichsportale nachziehen.

Ich habe selbst 3 Jahre bei einem Preisvergleichsportal gearbeitet. Dort wurden die Preise maximal 2x am Tag aktualisiert. Bei manchen Kunden sogar nur 1x pro Woche oder noch seltener! Dennoch war der technische Aufwand, der dahinter steckte, enorm.
 
Der Kläger war kein Käufer, sondern ein Händler, also vermutlich ein direkter Konkurrent!
 
Sollten wir nicht lieber froh sein, dass es überhaupt solche Suchmaschinen gibt?

Diejenigen, die wegen solch einer Lapalie einen Aufstand machen können ja wie früher von Hand den besten Preis raussuchen!

Wie einer typisch deutsches Urteil wegen nix und wieder nix!
 
Mir ist nicht ganz klar, wie das ganze für die Preissuchmaschinen-Betreiber realisierbar sein soll. Sind die gelisteten Händler da von sich aus aktiv, und müssen bei einer Preisänderung die aktualisierten Daten an die Suchmaschine schicken? Es ist wohl kaum möglich, im Minuten- oder gar Sekundentakt alle Preise von allen Shops für alle Produkte neu einzulesen, um Änderungen zu erfassen. Selbst wenn die Suchmaschinen dafür die Kapazitäten hätten, würde wahrscheinlich manch ein Shop unter der Anfragenlast zusammenbrechen.
 
Ein Händler hatte im Jahr 2006 gegen einen Online-Shop geklagt, der mit einem Preis für eine Espresso-Maschine i.H.v. 550 Euro unter 45 Angeboten als Nummer eins aus idealo.de geführt wurde, obwohl der Preis im eigenen Online-Shop schon über Stunden 587 Euro betrug.

irgendwie macht das keinen sinn.
 
Klar macht das Sinn.

Ein Online-Shop hat den anderen verklagt, weil sein Preis in der Suchmaschine nicht gestimmt hat und er somit vor dem klagenden Shop stand, obwohl dieser vielleicht gerade günstiger war in echt.

Aus Erfahrung weiß ich, dass das was das Gericht verlangt eigentlich gar nicht umzusetzen ist. Die schnellsten und aktuellsten Suchmaschinen wie Schottenland.de etc, die stündlich einlesen, sind auch nur auf die Daten angewiesen, die die Shops in einer Preislsite bereit stellen. Wenn der Shop das nicht tut, woher soll die Suchmaschine den Preis dann haben?

Bin gespannt, wie das gelöst wird.
 
Was hier doch z.T. für ein Blödsinn in den Kommentaren geschrieben wird^^:

a) Das Urteil hat zwar den positiven Effekt, dass in Zukunft der in der Preissuchmaschine angezeigte Preis auch dem im Shop entsprechen muss, aber ob das dem Verbraucher zum Vorteil gereichen wird, mag ich vorläufig mal anzweifeln. Zukünftig wird damit nämlich immenser Aufwand auf die Suchmaschinen bzw. Shops zukommen. Es reicht nun nicht mehr aus in regelmäßigen Abständen einen Scan der Shops durchzuführen, sondern diese Aktualisierung muss vielmehr in Echtzeit durchgeführt werden. Da dies technisch jedoch kaum möglich sein dürfte, wird man evtl. auf die vom BGH angewiesene Änderung wechseln müssen, dass der Preis nur noch nach Meldung des aktualisierten Preises durch den Shop angepasst werden darf in der Suchmaschine. Gerade bei kleineren Shops ein wirtschaftlich kaum bewältigbarer Aufwand.

b) Der Kläger war mit Sicherheit auch nicht dumm, es handelte sich bei diesem nämlich nicht um einen Privatmann, sondern vielmehr um eine bekannte Elektrokette, die sich davon sicherlich nur eins verspricht: mehr Geld zu verdienen - und das werden am Ende wohl die Kunden bezahlen. ;)


Das Urteil klingt wie gesagt im ersten Moment ganz gut, aber leider urteilt ein Gericht mal wieder etwas an der Realität im WWW vorbei.

Hoffentlich läßt sich eine billige und technisch leicht umsetzbare Lösung für die Preisaktualisierung in den Suchmaschinen finden, dann würde doch noch was gutes bei der Sache rausspringen.
 
Wie hohl ist das denn ?
Es wird doch niemand gezwungen zum realen Preis des Shops zu kaufen oder eine Preissuchmaschine zu verwenden.

Einfach die in Frage kommenen Shops im Tab öffnen und vergleichen.

Wieso nimmt das Gericht mal wieder dritte in die Pflicht ?
Könnten genauso gut die Shopbetreiber verurteilen ihre Produktpreise Minütlich zu aktualisieren.

Auf der anderen Seite sollte es ausreichen, wenn der Suchmaschinenbetreiber in einer Art Disclaimer darauf hinweist, daß der Aktualisierungsrythmus stündlich erfolgt und durch den Shopbetreiber verantwortet wird.

Wenn man sich den Auszug zum Urteilsspruch durchliesst dürfte die Vermutung naheliegen, daß wenn ein Betreiber einer Preissuchmaschine keine Echtzeit Preisüberwachung durchführt den Dienst einstellen muss, da eine Irreführung des Verbrauchers in jedem Fall vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Grundansatz nicht verkehrt, denn wenn eine Preisvergleich-Seite eben das Agenbot macht Preise zu vergleichen, dann auch auf harten Fakten.
Aber stündlich Aktualisierung ist ok.
Der Kompromiß in meinen Augen wäre, wenn die Preisvergleichsseiten in der Liste die Dauer seit der letzten Aktualisierung der Preisinfo angeben müßten.
 
Alter Falter, was ein dämliches Urteil. Die Urteilsfäller hatten offensichtlich keine Ahnung von der Materie...
 
Ich denke auch ein deutlicher Hinweis auf die letzte Aktualisierung macht am meisten Sinn, vielleicht noch gekoppelt das mindestens 1mal am Tag das gemacht werden muss.
Alles andere ist technisch ein riesiger Aufwand aber Urteile zu "Internet-Recht" sind oft realitätsfern.

@Zimon: Der Richter der damals die Urteile über das Heise-Forum fällte hatte sich in Vorfeld erklären lassen das ein Forum ein schwarzes Brett ist....Klar das man jedes Posting im Vorfeld kontrollieren kann oder?
Aber ein Forum besucht hatte der gute Mann nie, naja er stand kurz vor der Pension, wenn ich das alles noch richtig in Erinnerung habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
im text steht:

der beklagte online-shop wurde mit 550€ als nummer 1 gelistet.
der klagende händler hatte im eigenen online-shop einen preis von 587€.

DAS steht dort.
warum klagt er also?
 
Heute kann ich mich nicht mal über die unzutreffenden Aussagen hier ärgern, denn der Newsbeitrag ist schlicht schlecht recherchiert.

Geklagt hat ein Wettbewerber gegen einen anderen Wettbewerber, der Preisvergleichsseitenbetreiber war überhaupt nicht beteiligt, auch wenn sich das aus dem Beitrag so rauslesen ließe.
Auf die Preisvergleichsseitenbetreiber kommt also auch kein höherer Aufwand zu, lediglich die Shopbetreiber müssen nun mit Preisänderungen warten, bis diese auch in den von ihnen benutzten Anbietern aktualisiert wurden.

Und das ist nicht nur für die Verbraucher sondern auch für den Wettbewerb gut.

http://rsw.beck.de/rsw/shop/default...d=299980&docClass=NEWS&site=njw&from=njw.root
 
AndrewPoison schrieb:
Ist ja schön für den Kunden (solche falschen Preisangaben hat bestimmt jeder schon mal erlebt), aber wieder ein Urteil das ein wenig gegen den Lauf des Internets spricht. Natürlich könnte man den Kram jede Sekunde oder auch nur Minute aktualisieren, was dass andererseits für Folgen hätte scheint da niemand zu beachten.

Sehe ich auch so. Der Kläger hätte ja auch mal einfach den zweitbilligsten anklicken können. Wenn durch das Urteil die ein oder andere Suchmaschine vom Netz geht, na danke.

@spraadhans
Wie soll das gehen?
 
Naja schlecht ist das nicht, da es manchmal ganz schön Nerftötend ist wenn man auf den Shop klickt und das Produkt kostet dort einiges mehr, anderseits kann man doch erwarten das man sich umschaut muss man hald da schauen wo der Preis ein passt.

Aber schon lustig mit was für an schmarn ma vor Gericht zierng ko.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben