News BGH nimmt Preissuchmaschinen in die Pflicht

das punkt schrieb:
Schlussendlich habe ich am selben Tag dann storniert, knapp zwei Monate später also.

Hatte ich so ähnlich auch, da haben ganz einfach viel Dinge in einander gegriffen. Weihnachten und dann noch Ende vom Jahr somit Inventur etc.
Hättest noch nen Paar Tage gewartet wären sie auch sicher gekommen ^^.

Naja was ich jetzt über das Urteil denken soll, kp ist iwie unschlüssig was da geschrieben wird.
Bisher hatte ichs zwar manchmal auch, dass die Preise net mehr 100%tzig gepasst haben. Schlimm find ich des jetzt aber net, den Preis kann ja jeden lesen.
Ist halt wie bei Angeboten Solange der Vorrat reich...

dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt
Die meisten werben damit ja nicht, ist ja im Grunde nur eine Erleichterung für die Kunden. Sie müssen nicht mehr hunderte Shops durchsuchen. Sondern nur noch google befragen und 1,2 Preisvergleich-Suchmaschinen benutzen.
 
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Hab mal den letzten Teil der PM in die News eingefügt (mit Aktenzeichen :p). Ich hoffe es wird damit klarer. Als Quelle war die zwar schon immer verlinkt, aber selber schlau machen, CKxyz, ist leider generell jetzt nicht so üblich, obwohl quasi immer auch die Quelle verlinkt wird. Weshalb auch das Aktenzeichen nur denen weiterhilft, die es auch ohne gemacht hätten. Aber schaden tut es ja nichts.
 
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@spraadhans

"Geklagt hat ein Wettbewerber gegen einen anderen Wettbewerber, der Preisvergleichsseitenbetreiber war überhaupt nicht beteiligt, auch wenn sich das aus dem Beitrag so rauslesen ließe.
Auf die Preisvergleichsseitenbetreiber kommt also auch kein höherer Aufwand zu, lediglich die Shopbetreiber müssen nun mit Preisänderungen warten, bis diese auch in den von ihnen benutzten Anbietern aktualisiert wurden.

Und das ist nicht nur für die Verbraucher sondern auch für den Wettbewerb gut."


Das ist ein bisschen Pfennigfuchserei. Die klassischen Suchmaschinenbetreiber leben von der Nutzung Ihrer Dienstleistungen durch die Shops und sind mehr darauf angewiesen, shopbetreiberfreundlich zu agieren als verbraucherfreundlich. Kein Shop wird mehr Angebote einer Suchmaschine bezahlen, wenn er sich gleich nahezu sicher sein kann, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden, weil die Suchmaschine keine technische Lösung anbietet, halbwegs urteilskonform die Preise aktualisieren zu können.

Es ist undenkbar, dass sich hunderte Online Shops selber jeweils eigene Lösungen ausdenken, eine zügigere Preisaktualisierung zu ermöglichen und dann jeweils die Suchmaschinenbetreiber dazu anhalten wollen, deren technische Lösung an die der Shops anzupassen. Der Suchmaschinenbetreiber gibt als Master immer das technische Format der Preisabgleiche vor und die Shops müssen Ihre Preistabellen und die Art der Abfrage an die Lösung der Suchmaschinenbetreiber anpassen.
Eine manuelle Preiskontrolle der Shopbetreiber wiederum ist auch schlicht undenkbar. Onlineshops bieten i.d.R. hunderte bis zehntausende Produkte an, deren Preise in attraktiven Geschäftsumfeldern tagesatuell angepasst werden müssen, um wettbewerbsfähig sein zu können. Allein dieser Aufwand ist enorm und wird meist aufgrund des hohen Grads der Technisierung und des Preisdrucks mit einer Personaldecke bestritten, deren Größe sich ein BGH-Richter wie auch die meisten Verbraucher vermutlich nicht im Traum vorstellen können.
Handel ist ein blitzschnelles Geschäft - als Händler bin ich auch darauf angewiesen, meine Preise flexibel und in kleinstmöglichen Abständen aktualisieren zu können, auch vor dem Hintergrund der meist erforderlichen schmalen Lagerhaltung - wenn ich hier darauf angewiesen bin, auf irgendwen zu warten, damit ich meinen nun vielleicht völlig unrentablen Preis ändern darf, ist das eine klare Beschneidung meiner unternehmerischen Freiheit.

Das Urteil wird faktisch folgende Auswirkungen haben:

1.) Viele Händler werden aus Verunsicherung über mögliche Konsequenzen Ihre Angebote zwischenzeitlich aus den Suchaschinen entfernen lassen, so dass ein entsprechend hoher wirtschaftlicher Schaden auf die Suchmaschinenbetreiber zukommen wird.
Die Suchmaschinenanbieter sind darüber hinaus noch gezwungen, sehr schnell neue Softwarelösungen zu entwickeln, die auch ganz andere, also höhere, technische Anforderungen haben werden.

2.) Nachdem die Fronten in vielen Geschäftsfeldern zuletzt einigermaßen geklärt schienen, wird nun eine Abmahnwelle neuer Art anrollen. Nicht zuletzt die Anwälte des Klägers haben sich hier in der Vergangenheit schon eindrucksvoll profiliert, dies dürfte neben einer Schädigung von Preisvergleichern, die dem Kläger ein Dorn im Auge sein dürften, vermutlich das Hauptinteresse des Klägers gewesen sein, eine entsprechende Entscheidung zu erwiren.
Macht Euch keine Illusionen: ein großer, vornehmlich stationär operierender Konzern klagt hier nicht, um Verbraucherfreundlichkeit zu erhöhen, sondern um sich global (nicht in diesem speziellen Lapsusfall) Wettbewerbsvorteile gegen die preisdrückende Online-Konkurrenz zu verschaffen. Das ist aus Sicht des Klägers auch legitim und einmal mehr hat dieser sich als sehr durchsetzungsfähig in juristischen Auseinandersetzungen erwiesen. Ein Trauerspiel allerdings, wie sich das im Hinblick auf die technischen Anforderungen, die durch das Urteil provoziert werden anscheinend naive Gericht hier durch geschickte Arguentation des Klägers offenbar leider hat instrumentalisieren lassen.

3.) Die Kosten für die Umsetzung entsprechender erforderlicher Änderungsmaßnahmen werden immens sein.
Ergo: die Preise werden entsprechend in die Höhe wachsen.
 
@ benj: Dann lies mal die Pressemitteilung, die wird auch als Quelle angegeben haben.

Ich dachte auch erst, ich hätte etwas auf den Augen gehabt (das wäre mir aber so sicher nicht entgangen), aber lies mal den Post von HappyMutant eine Minute nach dir.

Nur zur Klarstellung für eine der hier Diskutierenden: Man kann über Alles diskutieren und muss eine Entscheidung nicht richtig finden. Dann aber mit (noch) sachlichen Argumenten.

Die vollständige Entscheidungsbegründung liegt zwar ohnehin erst später vor, was aber nicht ausschließen soll, sich vorher zu äußern.
 
Normalerweise ist dies nicht zumutbar, um preisgünstig eine Preissuchmaschine zu entwerfen, welche geringe Kosten verursacht.
Schottenland hatt darauf hingewiesen, dass Preise nicht immer aktuell sein können, bzw man muss damit einverstanden sein. Der Aufwand wäre schließlich auch zu hoch, der Nutzen gering, so sollte es dann auch klappen.
Ich hoffe nur dass keine Abmahnwelle von irgendwelchen Querulanten kommt, die den Lauf der Dinge nicht verstehen.
BoingZack hatts eh schon treffend gesagt.
Absoluter Quatsch das Urteil:(
 
www.hardwareschotte.de hat reagiert und einfach klar gemacht, dass die Preise nicht immer übereinstimmen. Man muss zustimmen oder die Seite verlassen ...

Find ich auch ausreichend für mich persönlich. Da ich kein Volltrottel bin gucke ich mir sowieso die echten Preise nochmal an ...

Edit: Zu spät mit Hardwareschotte/Schottenland ... :x
 
muss geizhals als ein in österreich ansässiger anbieter hier überhaupt folgen?
 
Der härteste Fall der mir bisher untergekommen ist war auf der Suche nach einer Workstation Grafikkarte. Shop XY war im Preisvergleich deutlich billiger und im Shop des Anbieters ebenfalls der gleiche Preis angegeben.
15 Minuten nach Bestellung kam eine Antwort per Mail, dass es sich bei dem Angebot um einen alten Preis halte, den man nicht mehr halten könne. Der aktuelle Preis würde fast 50€ höher liegen. Bei erneutem Besuch des Shops wurde auch dort tatsächlich der Preis schnell nach oben korrigiert.
Ich teilte dem Anbieter dann mit, dass ich unter diesen Umständen doch woanders bestellen würde. Nicht nur weil andere nun geringfügig billiger waren, sondern primär weil mich diese Aktion tierisch geärgert hat. Keine 6 Stunden später war der Preis im Shop wieder um 50€ runtergesetzt...
 
das punkt schrieb:
muss geizhals als ein in österreich ansässiger anbieter hier überhaupt folgen?

Wie gesagt, der Dumme ist der Händler. Geizhals wird vermutlich ebenfalls versuchen den deutschen Händler ein System zu bieten, mit denen diese Rechtssicherheit haben, ansonsten wandern die vermutlich früher oder später ab. "Gebunden" ist kein Preisvergleich an dieses Urteil, aber im Endeffekt werden sich alle Gedanken machen müssen.
 
Ich hab 5 Wochen als Praktikant bei Idealo.de gearbeitet.
Eine Echtzeitaktualisierung ist wirklich nicht möglich. Man kann nicht viele Gigabyte an Informationen alle 10 Minuten aktualisieren! Das ganze ist ein Unding.

Zudem gibt's es auch andersrum den selben Effekt: Die Preise sind teurer gelistet als sie aktuell beim Händler sind. Da klagt aber keiner... -.- Typisch Mensch.
 
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Ich verstehe nicht, warum hier fast jeder das Urteil kritisiert. Die Annahme, die Händler würden die Preissuchmaschinen nicht als Werbung benutzen, ist reiner Irrsinn. Für die ist eine Platzierung weit oben genau so wichtig wie bei einer "normalen" Suche wie Google oder Bing.

Insofern ist es schon wichtig, dass der Preis, mit dem geworben wird, auch dem tatsächlichen entspricht. On man die Verantwortung dafür nun dem Händler oder dem Portal gibt, ist aus Sicht des Verbrauchers vollkommen egal. Das Werben mit falschen Preisen ist halt unlauterer Wettbewerb und gehört bekämpft.

Technisch ist es übrigens kein großer Aufwand, die Preise alle fünf oder zehn Minuten zu aktualisieren, es gibt genügend Bereiche, in denen das Gang und Gäbe.
 
Kann ich mal irgendwie so überhaupt nicht verstehen dennn wenn mir zb 550€ bei Geizhals angezeigr werden und im Shop steht dann 575€ dann ist das doch eher eine negative Werbung :p

Ich meine bei onlineshops gillt ja wohl kaum das gleiche Prinzip wie bei realen Geschäften nachdem der Kunde auch was kauft wenn er erstmal drin ist.

Zumal auf den meisten Preisvergleichen ja doch auch steht das die Preise abweichen können.
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Irgend wie will das nicht so recht in meinen Kopf.

Ob nun der Shop zuerst seinen Preis ändert und die Vergleich-Seite nach zieht oder es eben anders herum läuft - es bleibt nach wie vor eine Zeit lang ein Unterschied. Weil es eben nicht in Echtzeit geht.

Nehmen wir an ein Shop bietet ein Produkt für 100 Euro an. Es wird günstiger und er will den Preis auf 90 Euro ändern. Darf er nicht.
Erst mal wird gewartet, bis alle Vergleich-Seiten auf 90 Euro gestellt haben und so lange Zahlen Kunden eben noch den höheren Preis, der eigentlich gar nicht mehr gültig sein sollte. Aber warten darf er ja eigentlich auch nicht, da es ja darum geht identische Preise mit den Vergleich-Seiten zu haben. Je länger der Shop auf den ein oder anderen Dienstleister wartet, desto länger steht ein Unterschiedlicher Preis auf den Seiten, die den neuen bereits übernommen haben.

Also darf der Shop nicht ändern aber auch nicht warten. Beides führt zu einem unterschiedlichen Preis und der soll ja ausgeschlossen werden.


edit: Aber abgesehen davon verstehe ich sowieso nicht, was ein Shop damit zu tun hat. Der macht seine Preise und vermutlich eine Komplettübersicht aller Artikel mit Preis. Wer mag, kann sich das abgreifen und sonst was damit tun. Ggf. für seine eigene Seite nehmen und da die Preise zu Vergleichszwecken veröffentlichen.
Und jetzt ist der Shop dafür verantwortlich, wann andere welche Daten von ihm aufarbeiten? Und wenn andere den Daten vom Shop widersprechen (aka unterschiedliche Preise), dann hat der andere erst mal das Vorrecht und der Shop muss sich nach dem anderen richten? Das ist doch absurd.


edit2: Um das mal aus der Internet-Ecke heraus zu nehmen: Wenn ich regelmäßig Supermärkte abklappere und die Preise ihrer Produkte übernehme für meine Vergleich-Seite. Dürfen die dann ihre Waren auch nicht mehr ändern bevor nicht ich nicht die Preise bei mir geändert habe?
 
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Man mag von dem Urteil halten was man will, technisch umsetzbar ist es. Ich wage sogar zu behaupten, daß unterm Strich sogar weniger Traffic verbraten wird, wobei ich aber nicht weiß, wie die Preisvergleiche das bisher machen. Ich vermute die pollen einfach die Shopseite und lesen die Preise und Artikel aus.

Der neue Ansatz wäre nun folgender:
Der Preisvergleich stellt eine API bereit. Der Shop greift bei jeder Preisänderung auf die API des Preisvergleichs mit zu und aktualisiert den Preis dadurch. Im Ergebnis wird der Preis im Preisvergleich in nahezu Echtzeit aktualisiert, und Traffic entsteht auch nur dann, wenn gerade eine Aktualisierung stattfindet. Unveränderte Sachen werden logischerweise auch nicht aktualisiert.

Bleibt es nur noch Aufgabe des Preisvergleichs, stichprobenartig die auf der eigenen Seite (die sog. redaktionell gepflegten Seiten, oder wie auch immer das Hardwareschotte z.B. ausdrückt) angezeigten Preise mit denen in den Shops zu vergleichen um zu überprüfen, daß da keiner Mist baut.
 
WiseGuy schrieb:
Ich vermute die pollen einfach die Shopseite und lesen die Preise und Artikel aus.
Die Shops generieren alle Stunde ne Datei mit deren Preisen + Verfügbarkeit und Zuordnung zur Artikelnummer des Preisvergleichs. Hab ich mal irgendwo in Bezug auf Geizhals gelesen. Rechenaufwand und Traffic für beide Seiten fast gleich Null.
 
CPat schrieb:
Ob nun der Shop zuerst seinen Preis ändert und die Vergleich-Seite nach zieht oder es eben anders herum läuft - es bleibt nach wie vor eine Zeit lang ein Unterschied. Weil es eben nicht in Echtzeit geht.
Es geht nicht in Echtzeit, aber eine gewisse Synchronität ist technisch durchaus ohne weiteres machbar.

edit: Aber abgesehen davon verstehe ich sowieso nicht, was ein Shop damit zu tun hat. Der macht seine Preise und vermutlich eine Komplettübersicht aller Artikel mit Preis. Wer mag, kann sich das abgreifen und sonst was damit tun. Ggf. für seine eigene Seite nehmen und da die Preise zu Vergleichszwecken veröffentlichen.
Und jetzt ist der Shop dafür verantwortlich, wann andere welche Daten von ihm aufarbeiten? Und wenn andere den Daten vom Shop widersprechen (aka unterschiedliche Preise), dann hat der andere erst mal das Vorrecht und der Shop muss sich nach dem anderen richten? Das ist doch absurd.
Dazu muss man verstehen, dass die Vergleichsseiten sich nicht einfach bei irgendwelchen Händlern die Daten raussuchen, sondern sich die Händler bei den Portalen anmelden und einem Abruf auf elektronischem Wege zustimmen, im Gegenzug dann auch Provision an die Seitenbetreiber zahlen. Insofern trägt der Shop die Verantwortung dafür, dass die Preise auf den eigenen Seiten identisch mit denen der Suchmaschinen sind. Schließlich ist es kein technisches Problem feste Zeiten für den Datenaustausch abzustimmen, der Händler kann die Änderungen auf seiner eigenen Seite also zeitgleich einspielen. Nicht vergessen, der Shop nutzt die Suchmaschine als Werbung, also muss er sich auch an bestimmte gesetzliche Regelungen halten.
 
@Eagle-PsyX-:

1. Natürlich klagt keiner, wenn es im Shop günstiger ist als auf der Preisvergleichsseite! Wer soll denn da auch klagen? :freak:

2. Das mit den "mehrere GB" ist totaler Blödsinn. Wenn ich als Shopbetreiber täglich die Preise von 1000 Produkten ändere, dann sind das in diesem Moment ein paar KB in der Datenbank, die geändert werden. Es wird ja nicht die komplette Datenbank geändert, nur weil ich ein paar Preise ändere. Außerdem spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Preise sofort oder in 3h aktualisiert werden, denn:

3. Dieses Urteil betrifft die Preissuchmaschinen ÜBERHAUPT NICHT! Das Urteil richtet sich an die Shops, nicht an die Preissuchmaschinen. CB hat hier nur leider totalen Blödsinn zusammengeschrieben und das Urteil völlig falsch interpretiert bzw. den Bericht falsch abgeschrieben. Dabei steht selbst hier bei CB, dass gegen einen Shop(!) geklagt wurde.
 
Dummes Urteil, immerhin kommt der Kaufvertrag nicht direkt mit der Suchmaschine zustande. Falsch ausgewiesene Preise bei Onlineshops oder in Schaufenstern sind doch auch nicht verbindlich. Wer nicht mitbekommt, dass ihm auf der Händlerseite, auf die er weitergeleitet wurde, ein anderer Preis präsentiert wird, sollte besser für geschäftsunfähig erklärt werden.

Die Suchmaschinen sollten einfach in ihre AGBs und auch in Großbuchstaben auf der Seite deutlich sichtbar erwähnen, dass die Preise zwar in bestimmten Zyklen aktualisiert werden, aber die Aktualität nicht gewährleistet werden kann.
 
Auch für Dich der Hinweis, für den Shop ist die Suchmaschine eine Werbeplattform, er betreibt mit falschen Preisen also unlauteren Wettbewerb. Insofern müssen die Preise dort einfach stimmen. Natürlich verweisen die Suchmaschinen-Betreiber immer darauf, dass die Preise abweichen können, allerdings gelten solche Klauseln auch nicht immer, vor allem nicht dann, wenn Preise absichtlich oder zumindest wissentlich falsch ausgewiesen werden.
 
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