@spraadhans
"Geklagt hat ein Wettbewerber gegen einen anderen Wettbewerber, der Preisvergleichsseitenbetreiber war überhaupt nicht beteiligt, auch wenn sich das aus dem Beitrag so rauslesen ließe.
Auf die Preisvergleichsseitenbetreiber kommt also auch kein höherer Aufwand zu, lediglich die Shopbetreiber müssen nun mit Preisänderungen warten, bis diese auch in den von ihnen benutzten Anbietern aktualisiert wurden.
Und das ist nicht nur für die Verbraucher sondern auch für den Wettbewerb gut."
Das ist ein bisschen Pfennigfuchserei. Die klassischen Suchmaschinenbetreiber leben von der Nutzung Ihrer Dienstleistungen durch die Shops und sind mehr darauf angewiesen, shopbetreiberfreundlich zu agieren als verbraucherfreundlich. Kein Shop wird mehr Angebote einer Suchmaschine bezahlen, wenn er sich gleich nahezu sicher sein kann, von Mitbewerbern abgemahnt zu werden, weil die Suchmaschine keine technische Lösung anbietet, halbwegs urteilskonform die Preise aktualisieren zu können.
Es ist undenkbar, dass sich hunderte Online Shops selber jeweils eigene Lösungen ausdenken, eine zügigere Preisaktualisierung zu ermöglichen und dann jeweils die Suchmaschinenbetreiber dazu anhalten wollen, deren technische Lösung an die der Shops anzupassen. Der Suchmaschinenbetreiber gibt als Master immer das technische Format der Preisabgleiche vor und die Shops müssen Ihre Preistabellen und die Art der Abfrage an die Lösung der Suchmaschinenbetreiber anpassen.
Eine manuelle Preiskontrolle der Shopbetreiber wiederum ist auch schlicht undenkbar. Onlineshops bieten i.d.R. hunderte bis zehntausende Produkte an, deren Preise in attraktiven Geschäftsumfeldern tagesatuell angepasst werden müssen, um wettbewerbsfähig sein zu können. Allein dieser Aufwand ist enorm und wird meist aufgrund des hohen Grads der Technisierung und des Preisdrucks mit einer Personaldecke bestritten, deren Größe sich ein BGH-Richter wie auch die meisten Verbraucher vermutlich nicht im Traum vorstellen können.
Handel ist ein blitzschnelles Geschäft - als Händler bin ich auch darauf angewiesen, meine Preise flexibel und in kleinstmöglichen Abständen aktualisieren zu können, auch vor dem Hintergrund der meist erforderlichen schmalen Lagerhaltung - wenn ich hier darauf angewiesen bin, auf irgendwen zu warten, damit ich meinen nun vielleicht völlig unrentablen Preis ändern darf, ist das eine klare Beschneidung meiner unternehmerischen Freiheit.
Das Urteil wird faktisch folgende Auswirkungen haben:
1.) Viele Händler werden aus Verunsicherung über mögliche Konsequenzen Ihre Angebote zwischenzeitlich aus den Suchaschinen entfernen lassen, so dass ein entsprechend hoher wirtschaftlicher Schaden auf die Suchmaschinenbetreiber zukommen wird.
Die Suchmaschinenanbieter sind darüber hinaus noch gezwungen, sehr schnell neue Softwarelösungen zu entwickeln, die auch ganz andere, also höhere, technische Anforderungen haben werden.
2.) Nachdem die Fronten in vielen Geschäftsfeldern zuletzt einigermaßen geklärt schienen, wird nun eine Abmahnwelle neuer Art anrollen. Nicht zuletzt die Anwälte des Klägers haben sich hier in der Vergangenheit schon eindrucksvoll profiliert, dies dürfte neben einer Schädigung von Preisvergleichern, die dem Kläger ein Dorn im Auge sein dürften, vermutlich das Hauptinteresse des Klägers gewesen sein, eine entsprechende Entscheidung zu erwiren.
Macht Euch keine Illusionen: ein großer, vornehmlich stationär operierender Konzern klagt hier nicht, um Verbraucherfreundlichkeit zu erhöhen, sondern um sich global (nicht in diesem speziellen Lapsusfall) Wettbewerbsvorteile gegen die preisdrückende Online-Konkurrenz zu verschaffen. Das ist aus Sicht des Klägers auch legitim und einmal mehr hat dieser sich als sehr durchsetzungsfähig in juristischen Auseinandersetzungen erwiesen. Ein Trauerspiel allerdings, wie sich das im Hinblick auf die technischen Anforderungen, die durch das Urteil provoziert werden anscheinend naive Gericht hier durch geschickte Arguentation des Klägers offenbar leider hat instrumentalisieren lassen.
3.) Die Kosten für die Umsetzung entsprechender erforderlicher Änderungsmaßnahmen werden immens sein.
Ergo: die Preise werden entsprechend in die Höhe wachsen.