News BGH nimmt Preissuchmaschinen in die Pflicht

In dem Urteil ging es aber nicht um unlauteren Wettbewerb, sondern Irreführung, so wie ich das sehe...
 
Nochmal:

Es ist technisch sehr leicht machbar, die Preise aktuell zu halten.
In dem Moment, in dem ein Shopbetreiber seinen Preis ändert kann per API Meldung an die Datenbank der Suchmaschine erfolgen, die eben sofort mitändert. Das geht auch nachts um 3:01 ....
Es ist gänzlich falsch zu behaupten oder anzunehmen, das die Suchmaschinen ähnlich dem Googlebot Seiten spidern und deshalb die Aktualisierung dauert:

BGH: Versandhändler übermitteln dem Betreiber dieser Suchmaschine die Daten der von ihnen angebotenen Produkte einschließlich der Preise.

Liesse man es zu, das die Preise in den Suchmaschinen nicht aktuell sind, sondern zB nur alle 3 Tage aktualisiert werden müssten, dann wäre das für Kunden und auch für die Suchmaschinen schlecht:
Jeder Click, der in meinen Shop führt, ist wertvoll. Erreiche ich diesen Click dadurch, das ich mich durch einen falschen Preis regelmäßig auf Platz 1 schiebe, ist das Irreführung - ob der Kunde nun tatsächlich bei mir kauft oder nicht ist ja erstmal irrelevant. Durch dieses Verhalten schade ich dem Kunden, der Suchmaschine (die Kunden wechseln sicher, wenn ständig die Top10 Preise nicht stimmen, auf eine andere) und auch den Konkurrenten (die wegen ehrlicher Preise und Verfügbarkeiten erst auf Platz 107 auftauchen).

Also:
Das Urteil ist gut für Kunden, Suchmaschinen und Shops - weils vor schwarzen Schafen schützt.

Man darf nicht vergessen, das über diesen Weg eine Menge Leute Geld machen: Die Suchmaschine, die Geld vom Anbieter erhält; die Webseite, die mittlerweile quasi in jedem "Beitrag" einen Link auf eine Suchmaschine bereitstellt; und natürlich der Anbieter selbst.
Kann man von dieser Maschinerie verlangen / erwarten, das sie aktuelle Daten ausspuckt?
Klar kann man. Jeder von uns, der in einem Onlineshop einkauft, trägt dieses System mit ...
 
@Sturmel:
Das ist völlig egal. Die Anbieter der Preissuchmaschinen haben mit diesem Urteil nichts am Hut.
Es geht hier darum, dass die Shops die Preise erst hochsetzen dürfen, wenn die Änderungen bereits in den Preissuchmaschinen veröffentlicht wurden.

Man kann es nicht oft genug sagen: Die Preissuchmaschinen sind von diesem Urteil NICHT betroffen!!!
 
das punkt schrieb:
In dem Urteil ging es aber nicht um unlauteren Wettbewerb, sondern Irreführung, so wie ich das sehe...
Stimmt soweit ja auch, aber Irreführung ist unlauterer Wettbewerb. Das wird in der vollständigen Pressemitteilung auch sehr deutlich.
 
Ich sagte, dass das Urteil nicht mal ein Nachteil für die "fairen" Betreiber ist, da Preisänderungen technisch in Nullzeit durchgeführt werden können.

"Nicht betroffen" stimmt aber nicht. Das Urteil wird auch Auswirkungen auf die Suchmaschinen haben.
"Waren weder Kläger noch Beklagte" stimmt ;-)

"Betroffen" sind alle Suchmaschinen, die es den Shopbetreibern nicht erlauben, innerhalb kurzer Zeit (oder am besten per API Update eben in Nullzeit) die Preise zu ändern.
Gibt es nämlich tatsächlich noch Suchmaschinen, die nur alle paar Tage updaten, dann wird man als Shopbetreiber tunlichst die Verträge zu ihnen kündigen, um nicht mit einer Abmahnwelle leben zu müssen - oder alternativ bei Preisänderungen auf den lahmen Dienst warten müssen.

Das würd ich durchaus als "betroffen durch das Urteil" bezeichnen.
 
Ah, gut. Das mit dem Logo wurde zumindest schon mal behoben.
Bei dem Inhalt grauelt es mir aber immernoch.

Bei allem Respekt für den Autor, aber was er hier geschrieben hat, ist keinesfalls richtig. Die Entscheidung des BGH und der vorherigen Berufungsverhandlung beim KG läßt eine solche Auslegung garnicht zu.

Wenn man schon etwas Interpretieren möchte, dann eher das Gegenteil, von dem was in der Nachricht hier kolportiert wird. Die Entscheidung gibt den Preisportalen Rechtssicherheit und legt diesen mit Nichten irgendwelche engen Grenzen oder gar Pflichten auf.
Die Preissuchmaschinen können ohne Rücksicht die übermittelten und freigegebenen Preise (im Rahmen der zwischen Portal und Händler getroffenen Vereinbarungen) anzeigen. Letzlich hat im Zweifel der Händler für den aktuellen Stand zu haften und sich bei Abweichungen eventuellen Ansprüchen zu stellen, sofern das Portal keine nachweislichen Fehler begangen hat.

Damit die Meldung korrekt wird, müßten nur wenige Wörter geändert werden:
Mit der Zurückweisung einer Revision hat der Bundesgerichtshof (BGH) Händler, die in Online-Preissuchmaschinen werben, in die Pflicht genommen. Die Händler haben nach dem Urteil faktisch zu gewährleisten, dass Preisinformationen in den Suchmaschinen tatsächlich auch die aktuellen Preise wiederspiegeln. Bisher erfolgten Aktualisierungen überwiegend in Stunden-Rhythmen.

Ein Händler hatte im Jahr 2006 gegen einen Online-Shop geklagt, der mit einem Preis für eine Espresso-Maschine i.H.v. 550 Euro unter 45 Angeboten als Nummer eins aus idealo.de geführt wurde, obwohl der Preis im eigenen Online-Shop schon über Stunden 587 Euro betrug. Der Kläger sah darin eine irreführende Werbung des Beklagten. Das Landesgericht Berlin folgte dieser Auffassung allerdings nicht und wies die Klage in erster Instanz ab. Vor dem Kammergericht wurde dem Kläger in Berufung dann allerdings Recht zugesprochen, woraufhin der Beklagte in Revision vor dem BGH ging.

Diese Revision hat der BGH nun zurückgewiesen und somit ist das vom Kammergericht gefällte Urteil rechtskräftig. Infolgedessen werden Händler in Zukunft gewährleisten müssen, dass die bei Preisportalen gelisteten Angebote auch den aktuell gültigen Angeboten entsprechen und nicht voneinander abweichen.

und nicht durch festgelegte Update-Intervalle voneinander abweichen
Diese Passage ist reine Spekulation. Eine detaillierte Begründung vom Kammergericht oder vom BGH liegt der offiziellen Pressemeldung nicht bei. Das war auch nicht Bestandteil der Klage, weil sonst dieser entscheidende Hinweis in der PM genannt worden wäre. Es ging lediglich um die Abweichung der Preise und der daraus mögliche wettbewerbsverzerrende Vorteil.

woraufhin der Beklagte erneut in Revision vor dem BGH gehen wollte.
Auch sehr gewagt. Der Beklagte ist in Revision gegangen. Die Revision wurde nur zurückgewiesen, was einer unzulässigen Revision entspricht (nach Ansicht der Richter beim BGH). Das Berufungsgericht hätte eben keine Revision zulassen dürfen. Gründe dafür sind auch noch nicht genannt und könnten unter Umständen §552a oder auch §561 ZPO entsprechen.
 
Sturmel schrieb:
Nochmal:

Es ist technisch sehr leicht machbar, die Preise aktuell zu halten.
In dem Moment, in dem ein Shopbetreiber seinen Preis ändert kann per API Meldung an die Datenbank der Suchmaschine erfolgen, die eben sofort mitändert. Das geht auch nachts um 3:01 ....
Es ist gänzlich falsch zu behaupten oder anzunehmen, das die Suchmaschinen ähnlich dem Googlebot Seiten spidern und deshalb die Aktualisierung dauert

Das ist so nicht richtig. Am Beispiel von Google Base (Produktsuche/Preisvergleich):

Entweder wird in den Onlineshop direkt ein Exportmodul integriert oder eine separate Software (z.B. Elm@r) generiert den Datensatz aus der DB. Dieser Vorgang wird automatisch bei jeder Änderung am Inventar neu ausgeführt. Die CSV Datei steht somit permanent aktualisiert auf dem Webserver zur Verfügung.

Diese enthält Attribute wie Artikelname, Artikelbeschreibung, EAN Code, Zustand, Links zu den Produktbildern, Versandkosten und Lagerzustand. Ergibt bei 2000 Artikeln um die 6MB (osC / xtC).

Nach einem festgelegten Zyklus (Tage / Wochen) läd Google Base diese Datei automatisch vom Webserver und aktualisiert im Laufe der nächsten Stunden alle eingestellten Artikel des Shops. Alternativ kann der Datenfeed manuell (bei manchen Anbietern per API auch automatisch) aktualisiert werden - per Upload. Aber auch das kann aufgrund der Datenmengen natürlich nicht in Echtzeit durchgeführt werden. Je nach Serverauslastung liegt der Zeitrahmen zwischen einer knappen Stunde und einem halben Tag. Erst dann sind die neuen Daten auch in den Suchergebnissen zu finden.

Die 6MB sehen erst einmal nach wenig aus, es sind aber zu verarbeitende Datensätze und diese kommen von einer fast unendlichen Zahl an Shops (nicht selten mir noch größeren Artikeldatenbanken) und das oft mehrmals täglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich finde das Urteil richtig!

Die Preissuchmaschine ist im Großen und Ganzen IMHO nichts anderes als Werbung für den Shop.

Man stelle sich das mal im lokalen Geschäft vor:
Auf dem Preisschild, das vor dem Laden steht, ist ein anderer Preis angegeben als im Laden.
Wenn der Shop dadurch die Preise um 2 € erhöhen muss, um die Preise aktuell zu halten, ist doch total egal in dieser Hinsicht. Ein lokaler Laden müsste auch den Preis auf dem Schild vor dem Laden ändern.

Da käme man sich aus Kundensicht auch verarscht vor, unabhängig davon, ob ich nun nun kurz den Link auf den Shop klicken oder eben schnell in den Laden marschieren muss. Dann kann ich Preisangaben gleich sein lassen, oder mich eben vom externen Schild bzw. von der Suchmaschinenicht mehr erfassen lassen.

Unter wirtschaftlicherSsicht gesehen, kann es auch nicht sein, dass Preise innerhalb eines Tages mehrfach wechseln. Zudem fragt man sich, wie diese Shops die Preise kalkulieren, wenn sie diese stündlich ändern.

Ob ich bei einem solchen Shop wirklich kaufen sollte, würde ich mir ebenfalls gut überlegen, mit dem Service kann es da wohl auch nicht allzu gut bestellt sein.
 
@ cartridge_case:

Und welchen Grund gibt es dafür? Der kann eigentlich nur "Kunden so weit es geht in die Irre führen" lauten.

Wenn Aldi im Prospekt damit wirbt, dass der Schinken 4,99 € kostet und du dann in den Laden kommst und er kostet 6,99 €, fände ich das jedenfalls nicht ok.

Ähnlich ist es mit der Werbung "solange Vorrat reicht". Wenn ich ne Stunde nach Ladenöffnung in den Laden marschiere und die sagen mir, dass alles bereits ausverkauft ist, dann ist das genauso ein Lockangebot wie es die Preisangaben auf den Preisvergleichsseiten bisher sind bzw mit der Verfügbarkeitsangabe.
 
@supastar:
Ohne eine Begründung der Entscheidung, spekuliere ich mal:
Zu beachten ist aber der Einfluß- und Machtbereich der Händler.
Bei einen Ladengeschäft könnte der Bereich vor dem Geschäft und das hauseigene Werbeprospekt sehr wohl dazu zählen.
Schaufenster, sowohl außen als auch innen sind dem Machtbereich zuzuordnen.
Eine Preissuchmaschine ist im Vergleich dazu eventuell nicht als Machtbereich anzusehen. Wenn den nur als Einflußbereich. Das KG und das BGH gestehen dem Händler offenbar dort sehr großen Einfluß zu.
Jedoch sehe ich das Urteil auch als richtig an, weil schlichtweg dadurch sich ein Händler einen verzerrenden Wettbewerbsvorteil erschleichen könnte.
 
@ MFelgate:

Ja gut, man kann eine Preisvergleichsseite auch als eine Art Schaufenster ansehen.
Dass die Stammdaten mit dem Shop eng verzahnt sind, davon ist eh auszugehen, falls nicht, muss dies in nächster Zeit eben geändert werden. Sonst kann eben jeder Shop einen x-beliebigen Preis dort angeben, was eben wie du auch schon sagtest zur Wettbewerbsverzerrung führt.

Denn aus welchem Grund sollte dann überhaupt noch ein Shop reale Preise angeben?
Dann ist man irgendwann so weit, dass man bei allen Artikeln "ab 1 €, abhängig von der Tageszeit" hinschreiben kann.

Gegenüber Preissuchmaschinen solite ein Händler so viel Macht haben, dass dieser die Preise zeitnah aktualisiert, sonst würde ich die Preisvergleichsseite ändern.


@ cartridge_case:

Dann erklär mir mal, warum es bei Notebooks, Grafikkarten oder Fernsehern Tagespreise gibt? Ändern sich die Herstellungskosten oder der Import hier täglich?

Da fände ich es beim Schinken wahrscheinlicher, hier melden sich vielleicht 2 Arbeitgeber krank oder ne Maschine ist kaputt, weshalb ich an diesem Tag höher Kosten hätte. Trotzdem gehst du hier davon aus, dass die Preise konstant bleiben, bei IT- und UE-Ware hingegen nicht?!
Das ist vllt inzwischen aus Gewohnheit so, Sinn macht es aber wohl eher wenig...

Arbeitsspeicher ist mit das einzige Tagespreis-abhängige, und den kaufe ich sicherlich auch nicht mehrmals täglich, sondern eher für 2 Tage im Voraus. Wobei das bei Tankstellen ähnlich ist. Diese aktualisieren ihre Preise aber eben auch in Echtzeit. Oder fändest du es toll, wenn groß vor der Tanke 1,23 € pro Liter steht, an der Tanksäule dann aber plötzlich 1,38 €?
 
Zuletzt bearbeitet:
@ cartridge_case:

Bei Dell gibt es sowas durchaus. Zudem hatte ich das als Beispiel genannt. Ansonsten erklär mir doch mal was du mit
technik ist nunmal etwas anderes
aus Post #73 meinst...
 
Die Tagespreise bei CPUs und Speicher sind eine reine Erfindung der Händler. Dabei handelt es sich nämlich nicht um Produkte, deren Fertigung starken täglichen Preisschwankungen ausgesetzt ist. Und natürlich bestellt auch der Händler nicht jeden zu anderen Konditionen bei seinem Lieferanten. Händler versuchen auf diesem Wege schlicht und einfach das Verkaufsverhalten zu steuern, bzw. den ein oder anderen Euro zusätzlich zu verdienen. Wer mal aufmerksam über zwei, drei Wochen hinweg Preise bei den genannten Produkten vergleicht wird feststellen, dass sie an den Tagen (Freitag, Samstag) am höchsten sind, an denen auch am meisten davon gekauft wird.

Zum Machtbereich des Händlers: Dieser hat immerhin die Macht, den geschlossenen Vertrag aufzukündigen, wenn Vertragsinhalte nicht korrekt umgesetzt worden sind, bzw. einen auslaufenden Vertrag auch einfach nicht zu verlängern. Insofern unterscheidet sich die Suchmaschine nur durch die "räumliche" Trennung von einem Schaufenster.
 
Wiedermal so ein typischer Computerbase Beitrag, der total falsch ist und die Kommentare dazu auch noch passend unter aller Kanone sind.
Eigentlich sollte die Redaktion dazu stehen und den Beitrag entweder vollkommen überarbeiten, sämtliche Kommentare löschen oder einfach den gesamten Beitrag ohne Ersatz löschen. Weil so sollte das nicht stehen gelassen werden.
Falls da nichts passiert, sollte es eine typische Rüge geben.
 
der schotte hat schon reagiert.
nach ein wenig suchen kommt eine erklärung zum thema, die man akzeptieren muß.
 
dass das ganze durch einen konzern, dem onlinehändler ein dorn im auge sind verursacht wurde, ist offensichtlich den wenigstens klar. dieser konzern, den ich namentlich nicht nenne, hat lediglich versucht, dem onlinehandel, indem er keine rentable alternative für seine filialverkäufe sah, einen riegel vorzuschieben oder zumindest dessen ausmaße zu verringern. ist man ein großes tier und bekommt man konkurrenz, akzeptiert man dies nicht einfach, sondern versucht sich erst selbst, sich damit zu arrangieren. doch der onlinehandel des besagten unternehmens wurde eingestellt.

es ist also kein urteil im sinne des kunden, sondern lediglich ein versuch einer ladengeschäftskette, die onlinekonkurrenz zu dezimieren.

wer jetzt noch nicht weiß, um welchen laden es sich handeln, sollte mal in den gelben seiten unter "m" nachschlagen. in jeder größeren stadt gibts mittlerweile son ding (nein, nicht saturn, der andere)...
 
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