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NewsBGH-Urteil: Google muss Sucheinträge nicht vorab prüfen
Laut dem Bundesgerichtshof kann Google nicht verpflichtet werden, in seiner Suchmaschine Einträge vorab auf Rechtsverstöße zu prüfen. Geklagt hatte ein Ehepaar, welches von dem US-amerikanischen Unternehmen verlangte, an sie gerichtete massiv beleidigende Inhalte aus dem Index zu löschen.
eine allgemeine Kontrollpflicht praktisch nicht umsetzbar wäre und dem Suchmaschinenbetreiber nicht zuzumuten sei, „dass er sich vergewissert, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte rechtmäßig ins Internet eingestellt worden sind, bevor er diese auffindbar macht‟ (VI ZR 489/16).
'Womit' die Leute beleidigt wurden steht im Urteil - für das 'Warum' müsste man sich den gesamten Text wohl mal zu Gemüte führen - da mag ich mich aber gerade nicht durchquälen