News BGH-Urteil: Google muss Sucheinträge nicht vorab prüfen

mischaef

Kassettenkind
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Laut dem Bundesgerichtshof kann Google nicht verpflichtet werden, in seiner Suchmaschine Einträge vorab auf Rechtsverstöße zu prüfen. Geklagt hatte ein Ehepaar, welches von dem US-amerikanischen Unternehmen verlangte, an sie gerichtete massiv beleidigende Inhalte aus dem Index zu löschen.

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eine allgemeine Kontrollpflicht praktisch nicht umsetzbar wäre und dem Suchmaschinenbetreiber nicht zuzumuten sei, „dass er sich vergewissert, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte rechtmäßig ins Internet eingestellt worden sind, bevor er diese auffindbar macht‟ (VI ZR 489/16).
Und für diese Erkenntnis hat es drei Instanzen gebraucht. Wahnsinn!
 
Gut, dass das Urteil vom Landgericht Köln jetzt endgültig kassiert wurde.
Das war ja an Lächerlichkeit nicht zu überbieten.
 
Wäre noch interessant gewesen, warum die Leute denn dermaßen beleidigt wurden (also ob es dafür einen Grund gab).
 
'Womit' die Leute beleidigt wurden steht im Urteil - für das 'Warum' müsste man sich den gesamten Text wohl mal zu Gemüte führen - da mag ich mich aber gerade nicht durchquälen :D
 
Ach, das brauch Google nicht.
Bei Vodafone-Kabel ging es doch auch...
 
schön, dass wenigstens unsere Gerichte ab und an noch n paar Hirnzellen durchscheinen lassen, wenn schon die Legislative das nicht mehr hinkriegt :freak:
 
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