News Urteil: Google muss bei seiner Suchergänzung einschreiten

Konti schrieb:
Das hat alles nur nichts mit Google und der Suchvervollständigung zu tun.

Doch, es wirkt geschäftsschädigend. Und dies aufgrund subjektiver Einschätzung, nicht zwingend beruhend auf Fakten.
Würdest Du zu einer Kaufentscheidung bei einem Unternehmen verleitet werden, wenn sofort Schlagwörter wie Betrug, hält Zusagen nicht ein, unzuverlässig oder dergleichen erscheinen würden?
Du magst als Einzelperson dies nachprüfen, doch viele tun das nicht.


Also wenn ich an den Fall von Bettina Wulff denke, verstehe ich nach wie vor die ganze Aufregung nicht.
Ist doch völlig egal, ob bei den Suchvorschlägen "Escort", "Nutte" oder was auch immer mit dabei steht.

Das wäre Dir egal, wenn es sich um Deinen Namen handelt? Also mir ganz sicher nicht. Zumal sehr viele Personen erst gar nicht weiter recherchieren.

Wäre ich zB Jörg Kachelmann, hätte ich ganz sicher etwas dagegen, dass mein Name trotz erfolgten Freispruchs mit dem Wort Vergewaltiger im Netz verbunden wird. Ganz sicher. Auf diese Weise werden Existenzen vernichtet (bzw. ihre Vernichtung gefördert).

MfG,
Dominion.
 
ahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt, durch die automatische Vervollständigung ihres Namens um die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“

Weiß garnicht was die wollen ... im Moment muss ich hinter H****life schon noch Sc eingeben, damit Google mir vorschlägt, wonach ich suchen will ... zumal Google nichts dafür kann, dass die sich ihren Ruf durch Pyramidenverkaufssystem und sehr mutmaßlicher Nähe zu Scientology selber gründlich ruiniert haben.
 
Gebt mal ein "Angela Merkel" und schaut was Google vorschlägt. Wird wohl deswegen sein ;)
 
WhiteShark schrieb:
Das Urteil ist wie so viele andere völlig an der Realität vorbei. Das ganze passiert automatisiert. Man kann nicht jede einzelne Vervollständigung prüfen.
Äh natürlich. Blacklist implementieren und fertig. Google hat ne Suchmaschine gebaut, um die sie die gesamte Konkurrenz beneidet, weil die nix vernünftiges zustande bringen. Da werden die wohl nen simplen Filter bauen können.

Zumal ich da keine Persönlichkeitsrechte verletzt sehe. Es wird nirgends von Google behauptet das die Firma mit Betrug zutun hat, sondern es wird nur drangehängt, weil halt viele danach suchen.
Wie soll man die Persönlichkeit verletzen, wenn man nix negatives (oder positives) behauptet?
Es wird suggeriert, das reicht doch schon.

Das viele User nach Onlineshops und "Betrug" suchen ist ja wohl auch völlig normal.
Das geht doch nach wie vor. Das ändert doch nichts daran, was und wie gesucht wird.

Konti schrieb:
Das hat alles nur nichts mit Google und der Suchvervollständigung zu tun.
Im Zweifelsfall wird man von Google ohnehin auf diese ganzen Bewertungs- und Preisvergleich Seiten weiter geleitet, wo man sich dann ein differenzierteres Bild von einem Laden machen kann.

Also wenn ich an den Fall von Bettina Wulff denke, verstehe ich nach wie vor die ganze Aufregung nicht.
Ist doch völlig egal, ob bei den Suchvorschlägen "Escort", "Nutte" oder was auch immer mit dabei steht.
Spätestens wenn man die Suchergebnisse hat und mal eine der zahlreichen News-Seiten anklickt, sieht man doch, daß es sich lediglich um unbestätigte Gerüchte handelt.
So handelt der rational denkende Mensch, aber bekanntlich gibts nicht nur solche.

Also ich fände es nicht so grauenvoll tragisch, keine Autovervollständigung zu haben. Aber das jetzige Urteil öffnet Tor und Tür für Missbrauch!
Denn wenn ein Laden z.B. nun alle Wörter aus der Ergänzung streichen lässt, bis auf "TÜV geprüft", "seriös", "beste Preise" und "bester Service", kann ein leichtsinniger Kunde schnell auf die Idee kommen, daß er hier nicht mehr weiter nachhaken muss.
Unsinnige Übertreibung. Logischerweise muss auch für jedes einzelne Wort eine Rechtsverletzung vorliegen, die gut begründet werden muss. Afaik hat das Gericht da auch Richtlinien festgelegt, aber keine Ahnung wie die genau aussehen.
 
aspro schrieb:
Äh natürlich. Blacklist implementieren und fertig. Google hat ne Suchmaschine gebaut, um die sie die gesamte Konkurrenz beneidet, weil die nix vernünftiges zustande bringen. Da werden die wohl nen simplen Filter bauen können.
Blacklist hieße ja das genau die meistgesuchten Begriffe nicht vervollständigt werden und das ganze System für die Tonne ist.

Es wird suggeriert, das reicht doch schon.
Sehe ich nicht so

Das geht doch nach wie vor. Das ändert doch nichts daran, was und wie gesucht wird.
Klar geht es. Aber das System wäre zerstört wenn nicht mehr die häufigsten Begriffe ververvollständigt werden.

Unsinnige Übertreibung. Logischerweise muss auch für jedes einzelne Wort eine Rechtsverletzung vorliegen, die gut begründet werden muss. Afaik hat das Gericht da auch Richtlinien festgelegt, aber keine Ahnung wie die genau aussehen.
Es werden aber immer mehr Wörter die gefiltert werden. Müllermilch kommt an wegen Nazi.
Scientology kommt an weil sie nicht mehr vervollständigt werden.
Ein Softwarehersteller kommt an und beklagt sich weil Fehler, Sicherheitslücke, Bug drangehängt wird, usw.

Das an sich sehr praktische Feature muss letztendlich abgeschaltet werden, weil ein paar meinen sie würden davon Schäden erleiden.
Als würde jemand direkt denken die Firma nach der er googelt würde betrügen, nur weil Betrug drangehängt wird?
Das Urteil ist wieder einmal völlig an der Realität vorbei. Es wird niemand dadurch geschädigt, noch irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Urteil ist einfach nur lächerlich.
 
WhiteShark schrieb:
Blacklist hieße ja das genau die meistgesuchten Begriffe nicht vervollständigt werden und das ganze System für die Tonne ist.
Natürlich werden sie vervollständigt nur eben nicht mit bestimmten Begriffen. So nach dem Schema: wenn Suchwort==Betroffener, dann nicht mit Blacklist-Begriffen vervollständigen.

Sehe ich nicht so
Dacht ich mir schon. Fakt ist, das Gericht sieht es so.
Was soll sich denn ein DAU, der keine Ahnung hat, dass das nur die häufigsten Suchbegriffe sind, sonst dabei denken?

Klar geht es. Aber das System wäre zerstört wenn nicht mehr die häufigsten Begriffe ververvollständigt werden.
Nö, siehe oben.

Es werden aber immer mehr Wörter die gefiltert werden. Müllermilch kommt an wegen Nazi.
Scientology kommt an weil sie nicht mehr vervollständigt werden.
Ein Softwarehersteller kommt an und beklagt sich weil Fehler, Sicherheitslücke, Bug drangehängt wird, usw.
Keiner sagt, dass es einfach wird. Und für jedem Scheiß wird sich Google nicht einspannen lassen. Im Ernstfall muss halt wieder ein Gericht entscheiden. Aber das wird dann wohl schneller gehen, weil nun ein Grundsatzurteil da ist und nur noch über die Verletzung des Persönlichkeitsrechts entschieden werden muss.

Das an sich sehr praktische Feature muss letztendlich abgeschaltet werden, weil ein paar meinen sie würden davon Schäden erleiden.
Möglich, dass es Google einfach abschaltet. Aber das liegt dann an Google selbst und nicht an der Entscheidung, die sich ausdrücklich nicht gegen das Feature ansich richtet.

Es wird niemand dadurch geschädigt, noch irgendwelche Persönlichkeitsrechte verletzt.
Einfach mal vorstellen, man wäre selbst betroffen, auch wenns unwahrscheinlich erscheint. Hilft ungemein.
 
Zuletzt bearbeitet:
dominion1 schrieb:
Doch, es wirkt geschäftsschädigend.
Das mag ja sein.
Aber der Grund dafür ist eben nicht Google oder die Autovervollständigung, sondern das Verhalten der Kunden.
Auch ohne Autovervollständigung wäre der Effekt exakt der selbe.

dominion1 schrieb:
Das wäre Dir egal, wenn es sich um Deinen Namen handelt? Also mir ganz sicher nicht. Zumal sehr viele Personen erst gar nicht weiter recherchieren.
Doch, das wäre mir ziemlich egal.
Und falsch - gerade bei solchen Themen "recherchieren" die Leute sehr gerne.
Du glaubst doch nicht allen Ernstes, daß es auch nur einen Menschen auf dieser Welt gibt, der (aus welchem Grund auch immer) Bettina Wulff googlet, "Prostituierte" angeboten kommt, und dann -ohne irgendeines der Ergebnisse zu lesen- davon ausgeht, daß Bettina Wulff eine Hure ist/war.

dominion1 schrieb:
Wäre ich zB Jörg Kachelmann, hätte ich ganz sicher etwas dagegen, dass mein Name trotz erfolgten Freispruchs mit dem Wort Vergewaltiger im Netz verbunden wird.
Das ist auch gar nicht der Fall.
Es würde nicht "Jörg Kachelmann" als Name/Person mit "Vergewaltiger" als Personenbeschreibung verknüpft, sondern eben nur als zwei Suchbegriffe.
Wer das nicht differenzieren kann, dem ist eh nicht mehr zu helfen.
Und auch hier würde man dann ja vom Freispruch etc. in den Ergebnissen lesen.



Das Ganze strotzt ohnehin nur so vor Doppelmoral.
Wie kommt es denn dazu, daß so viele Leute nnach "Bettina Wulff Rotlicht" oder "Kachelmann Vergewaltigung" googlen?
Das kommt daher, daß die Presse und die konventionellen Medien das in aller Öffentlichkeit wochenlang breit treten und dabei auch gerne mal tendenziell vorverurteilen.

Wenn man die Autovervollständigung mit der Begründung abschaffen will, es würden dadurch Wörter verknüpft werden, und diese Verknüpfungen würden Persönlichkeitsrechte verletzen, müsste man im selben Atemzug auch Zeitungen wie die BILD erstmal verbieten (sowie generell jeglichen Promi-Klatsch in den Medien).
Wer gibt diesen Medien überhaupt das Recht vor einer Millionen-Öffentlichkeit das Privatleben irgendwelcher Promis auszubreiten?

Was bei Google in der Autovervollständigung landet, ist lediglich ein Spiegel der Realität.
Es mag ein Katalysator sein ... aber die "Verknüpfung" von Themen hat schon vorher an ganz anderer Stelle stattgefunden.
 
Netzneutralität Ade!

Was die Telekom kann kann der BGH schon lange :D

Schade!
 
Ja wo leben wir denn? Wieder mal ein Urteil das Eindeutig gegen unsere Verfassung verstößt. Hat schon jemand Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht?
 
aspro schrieb:
Natürlich werden sie vervollständigt nur eben nicht mit bestimmten Begriffen. So nach dem Schema: wenn Suchwort==Betroffener, dann nicht mit Blacklist-Begriffen vervollständigen.
Da hab ich mich falsch ausgedrückt. Es wird nicht mit den meistgesuchten Begriffen vervollständigt, sondern nur mit weniger gesuchten.
Dadurch ist das ganze System unbrauchbar, da man trotzdem das was man sucht selbst eintippen muss.

Dacht ich mir schon. Fakt ist, das Gericht sieht es so.
Was soll sich denn ein DAU, der keine Ahnung hat, dass das nur die häufigsten Suchbegriffe sind, sonst dabei denken?
Also ich hab noch nie gehört das jemand eine Firma direkt mit Betrug verbindet, nur weil Betrug vervollständigt wird.

Keiner sagt, dass es einfach wird. Und für jedem Scheiß wird sich Google nicht einspannen lassen. Im Ernstfall muss halt wieder ein Gericht entscheiden. Aber das wird dann wohl schneller gehen, weil nun ein Grundsatzurteil da ist und nur noch über die Verletzung des Persönlichkeitsrechts entschieden werden muss.
So ein Gericht kostet aber auch Geld. Wer soll das denn bezahlen?

Möglich, dass es Google einfach abschaltet. Aber das liegt dann an Google selbst und nicht an der Entscheidung, die sich ausdrücklich nicht gegen das Feature ansich richtet.
Natürlich richtet es sich voll und ganz gegen das Feature.

Einfach mal vorstellen, man wäre selbst betroffen, auch wenns unwahrscheinlich erscheint. Hilft ungemein.
Und wo ist das Problem?
 
Ich seh schon kommen in Zukunft gibt man bei Google "ShopXYZ" ein und bekommt gleich vorgeschlagen "ShopXYZ supermegadrüber bester shop der welt", weil alle anderen Begriffe ja angeblich das Persönlichkeitsrecht des Shops verletzt haben. :-/
 
Ein Shop hat kein Persönlichkeitsrecht. Wäre es vielleicht nicht sinniger sich erst über das Urteil zu informieren, bevor man auf der Welle der Empörung mitreitet?

Manche Kritik ist wirklich lächerlich, in der Form wie sie hier vorgetragen wird.
 
Noxiel schrieb:
Ein Shop hat kein Persönlichkeitsrecht. Wäre es vielleicht nicht sinniger sich erst über das Urteil zu informieren, bevor man auf der Welle der Empörung mitreitet?

Manche Kritik ist wirklich lächerlich, in der Form wie sie hier vorgetragen wird.

In dem konkreten Fall fühlte sich eine Aktiengesellschaft, die im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt, durch die automatische Vervollständigung ihres Namens um die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“ in ihrem „Persönlichkeitsrecht und geschäftlichen Ansehen“ verletzt.

Eine AG darf also ein Persönlichkeitsrecht haben, aber ein Shop nicht? Die Textpassage steht übrigens exakt so in der Quelle.

Edit: Auszug Wikipedia:
Ob auch Unternehmen, also juristischen Personen und Personengesellschaften, ein Persönlichkeitsrecht zukommt, ist innerhalb der deutschen Rechtswissenschaft stark umstritten. Der Bundesgerichtshof spricht auch Unternehmen ein solches „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ zu.

Demnach haben laut BGH auch Unternehmen (sprich: Shops) ein Persönlichkeitsrecht und da es hier um ein Urteil des BGH geht, darf man dann wohl auch von Persönlichkeitsrecht in Bezug zu Shops/Unternehmen sprechen, oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
TrueAzrael schrieb:
Eine AG darf also ein Persönlichkeitsrecht haben, aber ein Shop nicht? Die Textpassage steht übrigens exakt so in der Quelle.
Tatsächlich gingt es aber um den Namen des Unternehmers und nicht um den der AG.
Ein Unternehmer hatte Google verklagt. Er sah sich durch automatisch ergänzte Suchvorschläge in seinem Persönlichkeitsrecht und seinem geschäftlichen Ansehen verletzt. So hatte der Kläger festgestellt, dass die Suchvorschläge bei Eingabe seines vollen Namens die Autovervollständigungen Scientology und Betrug anzeigten - obwohl er in keinerlei Zusammenhang mit Scientology stehe oder ihm Betrug vorzuwerfen sei. Es sei kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet.
 
Sorry wusste nicht das es echt Leute gibt die es nicht verstehen wenn man den Begriff AG gleich setzt mit dem Namen eines Unternehmers. Das machen nämlich vermutlich 99,99999% der Bevölkerung. Aber klar man kann auf allem rumreiten...
 
Dann beantworte mir aus dem Stehgreif doch mal eben, welche Unternehmer du hinter den folgenden Aktiengesellschaften vermutest. Dürfte dir nicht allzu schwer fallen, da ich annehme, dass du dich doch zu den 99,99999% der Bevölkerung zählst.

- Volkswagen
- Continental
- Adidas

Alternativ könntest du auch einfach eingestehen, dass du in den Beiträgen #32 und #34 Unfug geschrieben hast.
 
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