mensch183 schrieb:
Dann hat also das BKA den Quellkode, kann diesen aber mangels Kompetenz nicht analysieren oder wenigstens bewerten. Wenn das mal kein Fortschritt ist!
Eben.
Viel besser wäre, wenn der Quellcode veröffentlicht wird, damit sich unabhängige Experten (z.B. beim CCC) davon überzeugen können, dass er sicher ist und die Vorgaben des Verfassungsgerichts einhält.
Zu Versuchen den Quellcode geheim zu halten wird sowieso nicht klappen und außerdem ist "security by obscurit" eine unseriöse und grundsätzlich nicht wirklich effektive Maßnahme.
Entweder der Trojaner ist grundsätzlich sicher, z.B. durch effektive Verschlüssungs- und Zertifizierungsmethoden, dann schadet es nicht, den Quellcode zu veröffentlichen. Oder er ist nicht sicher, dann hilft es auch nicht zu versuchen den Code geheim zu halten. Schließlich wird der Trojaner bei gefährlichen Kriminellen, z.B. mit Verbindungen zum organisierten Verbrechen oder internationalen Terrororganisationen und feindlichen Geheimdiensten usw., installiert werden, die ihrerseits garantiert Möglichkeiten haben, die Software analysieren und gegebenenfalls manipulieren zu lassen.
Insgesamt glaube ich deshalb, das BKA und alle anderen Polizeibehörden wären sowieso viel besser beraten, von so was ganz die Finger zu lassen. Der Trojaner taugt nichts, wenn es darum geht gerichtsverwertbare Beweise zu sammeln und kann sogar sehr schnell zum Boomerang werden.
Die lassen sich da auf etwas ein, das sie nicht beherrschen und noch nicht mal verstehen.
Angesichts der außerordentlich guten Aufklärungsquoten durch konventionelle, rechtsstaatlich saubere Polizeiarbeit der letzten Jahre sehe ich auch gar keinen Grund, sich auf solche riskanten und verfassungsrechtlich zumindest grenzwertigen Methoden einzulassen.