BKA will Festplatten online untersuchen

wenn man mich fragt steckt da einzig und allein die wirtschaft hinter, die endlich kontrolle über das internet und alle damit verbundenen zusammenhänge wie filesharer, wie private dialoge über kritische themen etc etc etc in den griff zu kriegen. denn wofür soll das bitte sonst sein? der einzige punkt an dem ich das befürworten würde, wäre gegen kinderpornografie oder so n scheiss, aber es kann mir keiner erzählen, das ein solches tool irgendeinen nutzen auf der jagd nach sogenannten terroristen haben würde.
 
So das Thema ist jetzt vor dem Verfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat Zweifel an der umstrittenen Regelung zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen geäußert. Die Karlsruher Richter stellten bei der Verhandlung am Mittwoch dem Vertreter der Landesregierung mehrere kritische Fragen und deuteten an, daß sie den Gesetzestext für nicht präzise genug halten. Die Entscheidung, die zum Frühjahr erwartet wird, hat weitreichende Folgen für eine Regelung auf Bundesebene, wo seit Monaten über die Ermittlungsmethode gestritten wird. Das Bundesinnenministerium verteidigte die geplante Einführung und will nicht auf das Urteil warten.

Mit dem Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen ist es erstmals einer Behörde ausdrücklich erlaubt, heimlich Computer auszuspähen. Gegen die Regelung haben eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum, Beschwerde eingelegt. Sie sehen darin u. a. einen Verstoß gegen das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, das im Grundgesetz garantiert ist.

Für Verwirrung sorgte bei der Verhandlung der Bevollmächtigte der nordrhein-westfälischen Landesregierung, Dirk Heckmann. Nach seinen Worten bezieht sich das Gesetz auf Kommunikationsdaten und nicht auf andere gespeicherte Informationen. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zweifelte an dieser Darstellung. Sein Kollege Wolfgang Hoffmann-Riem erklärte, das Gesetz müsse dem »Gebot der Normenklarheit genügen«.

Jan Korte, Innenpolitiker der Linksfraktion im Bundestag, geht davon aus, daß das Verfassungsgericht der Online-Durchsuchung einen Riegel vorschieben wird. Derartige Praktiken seien nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch ein Eingriff in den Kernbereich der privaten Lebensführung, erklärte er in Berlin. Sie machten aus Menschen gläserne Bürger. Korte forderte die SPD auf, ihr »ewiges Hin und Her« zu beenden und sich klar gegen Online-Durchsuchung zu positionieren.

(AP/jW)

Mal hoffen das wenigstens das Verfassungsgericht Schäuble stoppt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja da kann man echt nur noch hoffen, mal sehen was bei rauskommt.
 
Zurück
Oben