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Black Ops von Steam account lösen

Nightwalker82

Lt. Junior Grade
Registriert
Dez. 2008
Beiträge
459
Hi, ich habe ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir behilflich sein.

Ich habe 2011 COD BO gebraucht gekauft und den Steam Account vom Verkäufer bekommen. Jetzt wollte ich das Spiel weiterverkaufen und habe nicht an den Steam-Sc. gedacht und jetzt beschwert sich der Käufer zu recht. Ich komme aber nicht mehr an den Steam Account ran auf den das Spiel registriert wurde, da sich der Verkäufer (von dem ich das Spiel habe) nicht mehr an die Daten errinnern kann.

Kann man das Spiel wieder von dem Account lösen?
 
...da sich der Verkäufer (von dem ich das Spiel habe) nicht mehr an die Daten errinnern kann.

Dann soll er ein neues Passwort anfordern und alle Email Adressen ausprobieren, die er hat. Kann ja nicht so schwierig sein.
 
Eventuell kannst du dich mit dem Käufer einigen, dass ihr den Vertrag wieder aufhebt und du nicht liefern musst. Dabei bist du aber auf einen verständnisvollen Käufer angewiesen. Das wäre für dich wohl die einfachste Möglichkeit die Situation zu entschärfen.
 
man kann aber auch an die mail adresse neues schicken, vor allem es ist aber auch nicht erlaubt ein Steam acc zu verkaufen.
 
chioo schrieb:
Account weitergabe ist übrigends verboten und verstößt gegen die AGBs.

Hat der EUGH nicht entschieden das der weiterverkauf von gebrauchter Software legetim ist?

Wer verstößt hier gegen was Oo

Was das EuGH-Urteil zu Gebrauchtsoftware bedeutet

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Der Weiterverkauf von Software ist auch dann legal, wenn sie im Rahmen einer dauerhaften Nutzungslizenz erworben und aus dem Netz heruntergeladen wurde. Das Urteil könnte auch den rechtlichen Umgang mit MP3s und E-Books revolutionieren.

Software darf unabhängig davon weiterveräußert werden, ob sie auf einem physischen Datenträger ausgeliefert oder aus dem Internet heruntergeladen wird. Mit seinem Urteil im Streit zwischen den Unternehmen Usedsoft und Oracle hat der Europäische Gerichtshof ein wesentliches urheberrechtliches Prinzip auf die digitale Welt übertragen. Es ist eine revolutionäre Entscheidung für die Informationsgesellschaft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Recht haben und Recht bekommen sind aber zwei verschiedene sachen
 
Aber nicht der Steam Account Handel. Die haben Ihre eigenen AGBs und hat nichst mit dem Gesetzesbeschluss zu tun.
 
Ein kompletter Account gibt aber nicht als gebrauchte Software ...
 
Indirekt läuft doch jede Software über irgendwelche Accounts mit denen sich man regestrieren muss um sie zu nutzen! Ich glaub nicht das so ein Account - welcher eigentlich softwaregebunden ist, nicht weiterverkauft werden darf.
 
Zuletzt bearbeitet:
drdave schrieb:
Hat der EUGH nicht entschieden das der weiterverkauf von gebrauchter Software legetim ist?

Wer verstößt hier gegen was Oo
valve/steam "nicht" (naja, eigtl schon, aber die sind ja gewieft), denn die haben kurzum einen luxemburgischen sitz "eröffnet" und die agb entsprechend angepasst und das ganze nochmal neu verklausuliert, nachdem der EuGH entsprechend entschieden hatte

die ganze nummer sorgt(e) dann erstmal dafür, dass man die möglichkeit (zumindest bis auf weiteres) eben nicht anbieten muss/wird

also rein im bezug auf "software lösen zum weiterverkauf" - der account soll, zumindest wenns nach valve geht, ja so oder so persönlich sein und bleiben
 
Ist Luxemburg aus der EU ausgetreten? :D

Wenn ich als deutsches Unternehmen mit Sitz in Deutschland, handel in den USA betreibe, gilt das dortige gesetz :p

Wenn ich als deutscher, einen Mord in USA begehe werde ich doch nach amerikanischen gesetz verurteilt und nicht nach deutschen
 
Korrekt die AGB von Valve sind rechtlich unwirksam. Allerdings hat das EU Gericht nur in einem anderen Fall entschieden. Damit es auch 1 zu 1 auf Steam und Co. umgemünzt werden kann, müsste erst jemand gegen Valve Klagen und sich auf die Grundsatzentscheidung der EU beziehen. :)

Die werden dann mit technisch nicht möglich kommen, aber hey wer gifts durch das Steamnetzwerk verschicken kann, der kann die Spiele genauso auch wieder von den Accounts lösen. Nur müsste man das erstmal rechtlich durchboxen. :rolleyes:
Aber zu deinem Fall, ohne viel Aufwand wirst du dort im Moment wohl nicht viel tun können.

Weißt du denn noch den Accountnamen? Eventuell kommst du dann über den Support von Valve an den Account.
Aber ich würde auch versuchen den Verkauf rückgängig zu machen. Wenn das nicht geht dann wirst du wohl Ersatz beschaffen müssen. Sprich du wirst dir das Spiel nochmal kaufen müssen um dem Käufer auf eBay die Ware liefern zu können.
 
@drdave: nein, aber dort wurde der valve/steam"eu" sitz eröffnet (ich gehe sogar davon aus, dass es sich nur um ein postfach o.ä. handeln wird)
wird wohl auch nur wegen dem entscheid so gekommen sein - und einhergehend damit kam ja die letzte überarbeitung der steam ToS, die einem ja zusätzliche daumenschrauben anlegte (verbot von verschenken/käufen über ländergrenzen hinweg o.ä. ... klar, als ob ich von jedem meiner friendslist wüsste, aus welchem land er kommt...)

und ich hab ja in keinster weise behauptet, dass valve deshalb "recht" hat/haben sollte bzw. wird
 
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