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Black Ops von Steam account lösen

valve räumt einem ein nutzungsrecht auf ihrer platform ein und wenn man gegen ihre lizensvereinbarung verstößt z.B. ganze accounts traden...kann einem das nutzungsrecht entzogen werden. solang es keine mögichkeit gibt (und wohl auch nie geben wird) spiele die bereits freigeschaltet wurden, ähnlich wie gifts zu traden, bleibt es auch weiterhin verboten. bei blizzard, origin etc ist das nicht anders und es werden auch regelmäßig accounts gelöscht wo das offensichtlich ist. mit softwarehandel im allgemeinen hat das nichts zu tun. es hat schon einen grund warum diese platformen bei den entwicklern so beliebt sind, denn vertrieb von gebrauchter software ist denen ein riesen dorn im auge.
 
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@chioo
Sobald du in Europa verkaufst auch wenn du keinen Sitz in der EU hättest, unterliegst du der EU Gerichtbarkeit.
Ansonsten mache ich dann mal eine Briefkastenfirma auf den Bahamas auf und verkaufe hier dann Hardware ohne 14 tägigen Rückgaberecht und ohne Gewährleistung. Wie du merkst geht das nicht. ;)

Merke die können gerne jedweden Quatsch in ihre AGB schreiben, die dann ggf. auch in den USA oder anderswo Gültigkeit hätten.

(und wohl auch nie geben wird) spiele die bereits freigeschaltet wurden, ähnlich wie gifts zu traden, bleibt es auch weiterhin verboten.
Das es so eine Funktion nicht gibt verstößt gegen gültiges EU Recht. Und EU Recht bricht alles andere und natürlich auch solche lächerlichen Nutzungsbedingungen.

Aber wie gesagt es muss erst noch ein konkretes Gerichtsurteil gegen Valve, EA usw. erfolgen die sie zwingen die Items tradeable zu machen. Und natürlich machen sie von sich aus nichts proaktiv, sie würden sich ja selbst ans Bein pinkeln.
Und zu Luxenburg, dass die dort sitzen hat nichts mit irgendwelchen Gesetzen zu tun, es ist einfach nur so, dass dort nur 15% Umsatzsteuer zu zahlen sind. Dies ist der einzigste Grund warum die dort sitzen. Macht Amazon auch nicht anders...
 
Wir zwei sprechen von zwei paar schuhen. Account trade hat in erster Linie nichts mit der darauf befindlichen Software zu tun. Wenn der Platformbetreiber das nicht möchte, ist das nunmal so und solange es keine Trade funktion gibt die dem EU Recht gerecht wird, heisst das nicht das man nun im umkehrschluss wahrlos Accounthandel betreiben darf. Software mit Hardware zu vergleichen hinkt sowieso.

Letztens habe ich noch einen Artikel gelesen, wo jemand klagt, wenn er stirbt werden alle Mp3s auf einer Dowloadplatform gelöscht weil das Nutzungsrecht nur ihm gilt und bei tot verfällt. Er hat zwar Geld bezahlt für die Titel aber ausschließlich dafür sich die Musik anzuhören. Ich bin davon überzeugt das dieses EU-Urteil sich erstmal nur auf den Handel gebrauchter Software auf physischen Datenträgern bezieht ohne notwendiger Vertriebsplatform, zumindest ohne weiteres Gerichtsurteil. Was geistiges Eigentumim Internet angeht und wie darüber verfügt wird...da gibt es noch so einiges zu klären und da ist diese "pauschalisierte" EU-Rechtssprechung nicht ausreichend genug.
 
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Die EU hat bereits entschieden für Software die auch nur digital vertrieben wird, die man dann z.B. auch nur vom Hersteller herunterladen kann. Ob es auf einem Medium ist oder nicht macht keinen Unterschied. :) Aber um auf den Punkt zu kommen, das mit den Accounts macht man ja nur da Valve einen keine andere Möglichkeit gibt sein Recht zu nutzen.

Und ein Steamaccount ist strenggenommen auch nur eine Lizenz zur Nutzung der Software "Steam". Dies fällt dann natürlich auch unter dieses Urteil. Streng genommen gibt man nicht den Account weiter sondern das Nutzungsrecht der Software Steam. :rolleyes: Die Accoutnverwaltung liegt weiterhin bei Valve. Man kann den eigentlichen Account also so oder so nicht weitergeben. Sprich nach meiner Meinung nach kann Valve da auch nichts dran drehen ohne gegen das Urteil zu verstoßen egal wie sie es auslegen.

Aber natürlich muss man trotzdem auf ein Grundsatzurteil gegen Valve warten.
 
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