News BlackShades: Razzia bei Trojaner-Käufern

SheepShaver schrieb:
Die konkrete Tatsache ist hier, dass sich jemand BlackShades zugelegt hat. Wenn man von der Prämisse ausgeht, dass BlackShades ein kriminelles Werkzeug und KEIN Dual-use-Tool ist (so von der Staatsanwaltschaft eingestuft), steht der Hausdurchsuchung nichts im Wege.

Nach deiner Argumentation könnte man in den USA bei jedem Waffen-Käufer eine Hausdurchsuchung anordnen...

oder noch besser bei jedem Käufer von Raucherutensilien die dazu bestimmt sind illegale Kräuter zu rauchen auch sofort eine Hausdurchsuchung anordnen.. da würde man mit Sicherheit bei vielen Verdächtigen fündig werden und könnte das als Erfolg in die News schreiben und Leute wie du und xuserx, die anscheinend kein Rechtsverständnis besitzen, würden das noch befürworten..

Bitte zeigt mir doch eine Quelle, dass der Besitz von Trojaner illegal ist und hört auf mit den "Bild.de dir deine Meinung"-Argumenten
 
Es steht sogar in deinem Quote drin. :rolleyes:
Die Staatsanwaltschaft hat Dual-use für BlackShades ausgeschlossen! Daher ist es als ausschließlich kriminelles Werkzeug klassifiziert und schon allein der Besitz stellt einen Anfangsverdacht dar. Wenn die Staatsanwaltschaft das so festlegt, dann kann sie dementsprechend auch die Hausduchsuchung bei jedem Erwerber anordnen.
Deine Polemik wird daran auch nichts ändern.
 
Ja genau..

und wenn die Staatsanwaltschaft ein Dual-Use für Waffen und Kräuter-Raucherutensilien ausschließt, kann diese auch einfach eine Hausdurchsuchung anordnen.. und du würdest es dann auch noch befürworten?

Im Text steht selbst drin "Strafbar ist erst die Installation auf fremden Rechnern." Solang dafür keine Beweise vorliegen ist es für mich nicht rechtens bei jemanden eine Hausdurchsuchung anzuordnen..
Schon mal daran gedacht dass Käufer der Software, diese evtl nur privat als Teamviewer-Ersatz einsetzen wollen? oder so einen Trojaner privat einfach nur testen wollen ohne Opfer zu bringen?

Aber stimmt, wenn das US-Justizministerium (das mit Sicherheit großen Wert auf unsere Privatsphäre legt) sowas ausschließt, dann sind solche Fälle auch wirklich auszuschließen..
und jeder der das Urteil hier hinterfragt bzw. kritisiert betreibt nichts weiter als Polemik :freak:

Manche Leute sollten echt mal anfangen ihre brain.exe selbst zu nutzen anstatt jedes Urteil und jede Propaganda-Pille ohne Hinterfragungen zu schlucken (und was ich noch viel schlimmer finde: so wie du und xuserx vehement zu verteidigen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mushi schrieb:
und wenn die Staatsanwaltschaft ein Dual-Use für Waffen und Kräuter-Raucherutensilien ausschließt, kann diese auch einfach eine Hausdurchsuchung anordnen.. und du würdest es dann auch noch befürworten?
Wo steht, dass ich es befürworte. Ich habe nur dargelegt, wie die Faktenlage aussieht.

Mushi schrieb:
Im Text steht selbst drin "Strafbar ist erst die Installation auf fremden Rechnern." Solang dafür keine Beweise vorliegen ist es für mich nicht rechtens bei jemanden eine Hausdurchsuchung anzuordnen..
Dir erschließt sich offensichtlich nicht der Sinn einer Haudurchsuchung. Lass es mich in einfachen Worten erklären: die Hausdurchsuchung dient dazu, um bei einem Anfangsverdacht durch Sammeln von Beweisen eine Strafttat nachzuweisen. Wenn die Beweise bereits vorliegen, dann erübrigt sich auch die Hausduchsuchung. Logisch, nicht?

Mushi schrieb:
Manche Leute sollten echt mal anfangen ihre brain.exe selbst zu nutzen
Klassisches Eigentor würd ich sagen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du schon anfängst Stellung zu Aussagen/Fragen aus meinem Post zu nehmen, dann bitte nicht nur zu 2 Zitaten die aus dem Kontext gerissen werden, zu denen dir eine Antwort einfällt..

- Zu allererst muss ich mich korrigieren: "Solange keine eindeutigen Indizien dafür sprechen, dass eine Installation auf einem fremden Rechner durchgeführt wurde, ist eine Hausdurchsuchung meines Erachtens nicht rechtens"

- Du meinst du hättest nur die Faktenlage dargelegt. Wie sieht denn die Faktenlage aus?
Das US-Justizministerium (das mit Sicherheit großen Wert auf unsere Privatsphäre legt) schließt aus, dass es andere Fälle geben könnte, den Trojaner nicht rechtswidrig zu benutzen.
Ich habe dir Beispiele genannt die für mich keines Falls auszuschließen sind (z.B. Teamviewer-Ersatz)
Dazu hast du komischerweise keine Stellung genommen..

- Du bist der Meinung, dass ein Anfangsverdacht schon ausreicht eine Hausdurchsuchung anzuordnen. Ich habe dir auch Beispiele genannt die einen Anfangsverdacht für eine mögliche Straftat schaffen und dich gefragt ob du für die Fälle Hausdurchsuchungen auch Befürworten würdest. Aber da bekomme ich dann als Antwort "Wo steht, dass ich es befürworte" :freak:

- Ein Anfangsverdacht bewirkt, dass die betroffene Person zuerst genauer unter die Lupe genommen wird, sprich es werden Indizien gesammelt die eindeutig darauf hinweisen, dass die Person eine Straftat begeht.
Und das ist bei einem blosen Erwerb von einem Trojaner eben noch nicht der Fall, weil wenn alles andere auszuschließen wär (so wie es sich das US-Justizministerium zusammenreimt) dann wär bereits der Erwerb/Besitz illegal..

- Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre und deshalb auch überhaupt nicht einfach zu bekommen. Deshalb müssen dem Richter, der diese anordnen soll, eindeutige Indizien einer Straftat vorgelegt werden.
Wenn dafür schon ein Anfangsverdacht ausreichen würde.. dann sage ich nur "Gute Nacht Rechtsstaat"

Bitte nimm jetzt zu jedem "kompletten" Punkt Stellung und pick nicht nur vereinzelte Aussagen aus dem Kontext, sonst hat es echt keinen Wert mit dir zu diskutieren.

PS:
SheepShaver schrieb:
Klassisches Eigentor würd ich sagen...
Wieso klassisches Eigentor? Ich hinterfrag wenigstens die Hausdurchsuchungsaktion und nutze somit meine brain.exe, das was du machst ist nichts anderes als die Argumente des US-Justizministeriums zu übernehmen (weil du von dem Standpunkt ausgehst dass es einfach rechtens sein muss, weil es auf rechtem Wege durchgesetz wurde) ohne jegliches Hinterfragen.

So als kleiner Tipp für die Zukunft: Recht haben bedeutet nicht immer automatisch Recht bekommen (gilt auch andersrum)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben