Wie für so vieles ist auch bei Mikrowellengeräten ein genauer Emissionsgrenzwert festgelegt. Zur Sicherheit dürfen in einem Abstand von fünf Zentimetern zum Gerät fünf Milliwatt pro Quadratzentimeter nicht überschritten werden [...] Das Bundesamt für Strahlenschutz [hat] immer wieder Tests durchgeführt und die Leckstrahlung gemessen. Auch bei mehreren Hundert intakten Geräten ist dabei nie eine Überschreitung des festgelegten Grenzwerts registriert worden.
Konkret wurde in unmittelbarer Umgebung der Geräte, also im Bereich der Türfugen, in einem Abstand der vorgegebenen fünf Zentimeter, nur ein Prozent des zugelassenen Emissionsgrenzwerts erreicht. Dabei war es unerheblich, ob es sich um ein hochmodernes oder schon älteres Modell gehandelt hat. Zudem nimmt die Intensität der Mikrowellenstrahlung mit zunehmendem Abstand zum Gerät schnell ab.
[...]
Mikrowellen in einem Frequenzbereich liegen, der als nicht-ionisierend eingestuft wird; das heißt, sie haben keine zellverändernde Wirkung.
Trotzdem sollte man nicht direkt vor der Scheibe kleben und dem Drehen des Tellers zuschauen, denn vor allem die Augen des Menschen sind besonders empfindlich, weil sie die entstehende Wärme schlecht ableiten können. Außerdem ist es möglich, dass ein defektes Gerät schädigende Mikrowellen ausstrahlen kann und Menschen verletzt. Allerdings ist bislang kein einziger Fall dokumentiert.