Bored Ape ausdrucken?

wern001 schrieb:
Ein Affe wäre kein Zufall aber 10000 Affen die sich nur durch zufälliges ein/ausblenden von Elementen unterscheiden schon
Das ist aber nicht wirklich zufällig, sonst gäbe es Affen doppelt. Da wurden einfach vorgegebene Elemente einmal durchgegangen und die einzelnen Elemente hat ja auch wiederum jemand erstellt.
Unter Zufall fällt in diesem Fall eher, wenn durch natürliche Prozesse etwas entsteht, was niemand merklich beeinflusst hat.

tollertyp schrieb:
Es geht aber nicht darum, ob dein Bild geschützt ist, sondern aus was sich dein Bild zusamemnsetzt. Aus geschützten Werken. Damit hebelst du das Urheberrecht doch nicht aus.
Möglich ist das schon, aber nicht, wenn das neue Werk einfach nur eine Anordnung von Bildern ist ohne irgendwas neues zu ergeben.
 
Conqi schrieb:
Das würde dir sowieso nicht viel helfen, weil das in den USA und hier anders gehandhabt wird. Egal wem der NFT gehört, das Urheberrecht ist nach deutschem Recht nicht übertragbar.

Die Frage ist ob das Urheberrecht bzw. andere Besitzrechte bei NFTs überhaupt greifen.
 
Der Rechtsstatus von NFT ist für die Nummer doch total unerheblich. Das Urheberrecht greift bei Bildern, das ist der Punkt. Wem du ggf. Lizenzkosten schuldest ist doch erstmal egal.
 
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