Engaged schrieb:
Konnte zwischen 5€, auf 50 runter Stufen, oder Sonderkündigungsrecht wählen.
Naja, das
TKG sagt dazu relativ klar:
"Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der Voraussetzungen von Satz 1 Nummer 1 oder 2 unstreitig oder vom Verbraucher nachgewiesen worden, besteht das Recht des Verbrauchers zur Minderung so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbringt."
Klar, dass die Telekom nicht von alleine anbietet. Aber so wie ich das sehe haettest Du auf 15,96 Euro bestehen koennen, dann allerdings riskiert, dass die Telekom Dir nach der MVLZ kündigt und nur noch den 50er Tarif anbietet. Du bekommst jetzt den 100er Tarif dauerhaft zum Preis des 50er, was auch kein ganz schlechtes Angebot ist (auch wenn man dafuer bei O2 den regulaeren 100er bekommt).
Engaged schrieb:
Die Rechung von dem verbraucherschutz ist schätzungsweise eh falsch gewesen, die geht ja nur rein über die Geschwindigkeit, der Aufpreis zu höheren/niedrigeren Tarifen, Grundgebühr, Telefon flat ist da ja nicht mit bedacht.
Weil das TKG das gar nicht berücksichtigt, nur ist das TKG hier massgeblich*... ich sehe die Interpretation der Verbraucherschützer so nahe am Gesetzestext, dass ich erwarte dass diese irgendwann vor Gericht bestätigt werden wird. Nur wenn Du mit dem Angebot der Telekom (100 zum Preis von 50) zufrieden bist gibt es natuerlich keinen Grund auf die Barrikade zu gehen.
E*) Fuer ISPs sage ich voraus wird es problematisch, dass deren Hauptunterscheidungskriterium der verschiedenen Tarife die jeweilige Geschwindigkeit ist, die "Extras" wie Flatrates sind gar nicht eigens ausgepreist...
Engaged schrieb:
Kam mir auch ziemlich hoch vor die Summe, aber man kann es ja mal versuchen. 😅
IMHO ist die Summe korrekt, nur muss man auch bereit sein und Lust haben das im Zweifel auch gerichtlich auszufechten (weil es noch keine Präzedenzfälle gibt). Aber haette ich selber auch nicht gemacht weil man kann seine Zeit auch mit schöneren Dingen verbringen. Nur wenn alle so denken wird es halt noch dauern bis es unkomplizierte Minderung im Sinne des Gesetzes geben wird.