Ein Hoch auf "verwirrende" Forumulierungen.
https://www.verbraucherzentrale.nrw...-ausgefallen-was-betroffene-tun-koennen-12763
Sind die Daten auf dem Produktinformationsdatenblatt also doch wichtig?
Wenn aber weniger als 90% schon ausreichen, warum interessiert mich dann die minimale Geschwindigkeit?
Warum fragen die die Werte aus dem Datenblatt dann überhaupt in ihrem Generator ab?
Zudem wird es mir bei NRW auch nicht so richtig ersichtlich, dass man den Betrag im "Worst Case" während der gesamten Vertragslaufzeit reduzieren kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__57.html
Der Satz ist doch der Aufhänger für den Thread von
@micha`
Interessant ist auch, dass die Verbraucherzentrale NDS die Möglichkeit nicht erwähnt.
https://www.verbraucherzentrale-nie...s-sie-gegen-zu-langsames-internet-tun-koennen
Oder ist die Seite veraltet?
Die Seite erwähnt die Minderung auch nicht:
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/musterbriefe/digitale-welt/internetanschluss-zu-langsam Ist die ebenfalls veraltet und sollte so nicht mehr online sein?
Bei so vielen Unterschiedlichen Informationen verwundert es mich dann wirklich nicht, dass man nicht mehr weiß, was die aktuelle Lage ist.
@micha` Ich freue mich auch über ein Update (auch wenn es mich nicht betrifft).
Es wäre wirklich interessant, ob dir dann eine Minderung bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zugestanden wird und der Anbieter dann den Vertrag kündigt.