[DSL] Anschluss zu langsam, Breitbandmessung -> Anspruch auf Reduzierung des Preises?

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micha` schrieb:
Vermutlich werd ich es einfach drauf ankommen lassen.
Was heißt "drauf ankommen lassen"? Dieser Brief bietet Dir doch mit allen rechtlichen Punkten vorformuliert passend genau das, was Du möchtest. Da ist die "Rechtsberatung" durch automatisch gesetzte Formulierungen zu rechtlichen Punkten quasi bereits inklusive.
 
rinatb schrieb:
Wenn du mit deiner Vollmond Theorie kommst, kann ich ebenso argumentieren, dass ich einen 1GBit Anschluss per Kabel bestelle für 50€, aber nur 200Mbit akommen.
Wenn der Anbieter die Leistung vertraglich bietet, dem dann aber nicht nachkommt, dann hat er sich da selbst reingeritten, ja.

rinatb schrieb:
Ausserdem weiß ich nicht was du dir von der Diskussion erhoffst. Einen seriösen juristschen Beistand wirst du hier nicht finden.
Es geht mir um keinen seriösen, rechtlichen Beistand. Das stand nie zur Diskussion und ist in einem Forum wie diesem zu 99% das Totschlagargument. Dann kannst du dir auch die Stickys wie "How to: Sonderkündigung bei zu langsamem Internetanschluss" klemmen. Es geht mir um den Austausch und die Einschätzung. Vielleicht hat User X ja genau das eingefordert?

Dr. McCoy schrieb:
Was heißt "drauf ankommen lassen"?
Den Weg einzuschlagen, obwohl ich nach dem Eröffnen dieses Threads genau so schlau bin wie vorher und die Sonderkündigung als Plan B nehme. Das war damit gemeint - das habe ich aber offensichtlich missverständlich formuliert. Sorry.

Grüße
 
Du gibst den Anbieter vor um wie viel du reduzieren willst...

Was der Anbieter dir angeboten hat hat doch nichts mit dem Gesetzestext zu tun.
 
micha` schrieb:
Den Weg einzuschlagen, obwohl ich nach dem Eröffnen dieses Threads genau so schlau bin wie vorher und die Sonderkündigung als Plan B nehme.
Aber in dem Brief geht es doch im Schwerpunkt nicht um die Sonderkündigung. Sondern um die rechtlich gestützte Forderung zum ermäßigten Rechnungsbetrag.
 
xxMuahdibxx schrieb:
Du gibst den Anbieter vor um wie viel du reduzieren willst...

Was der Anbieter dir angeboten hat hat doch nichts mit dem Gesetzestext zu tun.
Dr. McCoy schrieb:
Aber in dem Brief geht es doch im Schwerpunkt nicht um die Sonderkündigung. Sondern um die rechtlich gestützte Forderung zum ermäßigten Rechnungsbetrag.
Ich antworte euch beiden einfach mal, weil's die gleiche ist:
Richtig, womit wir halt bei der Eingangsfrage aus dem Eröffnungspost sind:

micha` schrieb:
Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Kann der Anbieter das ablehnen und mich entsprechend zur Sonderkündigung zwingen?
Laut meiner Recherche, und da ist eben auch die Vorlage der Verbraucherzentrale NRW dabei, kann der Anbieter ja genau das (also das zwingen zur Sonderkündigung) nicht (auch wenn das hier offensichtlich einige Forenmitglieder deutlich anders sehen). Und wenn's dann in der Praxis (!) danach aussieht, dass der Anbieter es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt... Werden das vermutlich die wenigsten Kunden durchziehen. Ich versuchs mit der Vorlage der Verbraucherzentrale und kann, bei Interesse, natürlich auch gern in einige Wochen ein Update geben ob es nun die Sonderkündigung oder die Minderung geworden ist.

Grüße
 
micha` schrieb:
Hi,

das allseits bekannte Thema: Der Anschluss ist langsam. Kunde hilft sich über das Tool der Bundesnetzagentur, erstellt das Protokoll, mahnt an etc. pp. Nun ist es im Ergebnis so: Statt der 100MBit/s kommen (dauerhaft!) um die 65MBit/s an.

Der Anbieter kommt jetzt mit drei Lösungsvorschlägen:

Möglichkeit 1: Abstufung in den 50MBit/s Tarif für 5€ weniger (wenig sinnvoll)
Möglichkeit 2: Verbleiben im 100MBit/s Tarif, jedoch mit 5€ Rabatt pro Monat (Verhältnis passt nicht zur Minderleistung, aber besser als Möglichkeit 1)
Möglichkeit 3: Sonderkündigung (letzte Möglichkeit)

Ich hätte aber ehrlich gesagt gern Möglichkeit 4: Reduzierung des Preises um die Minderleistung in Prozent - so wie es die Bundesnetzagentur auch vorsieht. In meinem Fall wären das 35% Abzug auf den Monatspreis. Wie sieht es hierbei rechtlich aus? Kann der Anbieter das ablehnen und mich entsprechend zur Sonderkündigung zwingen? Das Problem, welches zur Minderleistung führt, wird mittelfristig nicht gelöst werden (Aussage des Anbieters). Der Sticky-Thread oben handelt nur von der Sonderkündigung, welche ich natürlich als Plan B verfolgen würde. Die Reduzierung des Monatspreises wär mir persönlich jedoch lieber.


Vielen Dank für euren Input!

Grüße
Ich glaube du stellst dir Punkt 2 zu einfach vor in Relation zu Punkt 1.
Wenn ich mal ohne Deine Angabe des Anbieters bei 1 und 1 oder O2 vorbeischaue sind die 50000er Anschlüsse dort 5 Euro billger als die 100000er, also was bitte soll da nicht in Relation stehen zumal du immer noch mehr hast als das im nächstgünstigeren Tarif für vertraglich eben 5 Euro weniger mtl.
Klar ist es ärgerlich wenn der Anbieter nicht liefern kann, aber liegt es an ihm oder am Klingeldraht vor Ort?
Dann wirste woanders auch nicht glücklicher aber hast 15mbit mehr als wenn du 50k normal buchst.

Mal in die Fritte geschaut was der DSLAM bringt, was an der Fritte anliegt?
Zack sieht man doch ob es am alten Klingeldraht im Haus liegt, wenn nicht und dein Abieter nicht will dann kündige außerordentlich und hoffe auf mehr Durchfluß beim nächsten der dann...irgendwann mal geschaltet wird.
 
Einfallslos2023 schrieb:
Ich glaube du stellst dir Punkt 2 zu einfach vor in Relation zu Punkt 1.
Ich versuche mich einfach den Vorgaben der TKG Novelle zu orientieren.
Einfallslos2023 schrieb:
Wenn ich mal ohne Deine Angabe des Anbieters bei 1 und 1 oder O2 vorbeischaue sind die 50000er Anschlüsse dort 5 Euro billger als die 100000er, also was bitte soll da nicht in Relation stehen zumal du immer noch mehr hast als das im nächstgünstigeren Tarif für vertraglich eben 5 Euro weniger mtl.
Die Novelle zielt ja auch darauf ab, die vermeintlich unlautere Bewerbung mit den nicht zu realiserenden Geschwindigkeiten zu unterbinden (hier darf sich vermutlich u.a. Vodafone mit dem Kabelnetz angesprochen fühlen). Bezüglich der Preisgestaltung sieht die TKG Novelle ja explizit die Reduzierung im Vergleich zur Minderleistung beim jeweiligen Vertrag vor. Die Preisgestaltung der Anbieter ist ja schon seit Jahren so, dass die höheren Geschwindigkeiten, aus Preis-Leistung-Sicht, oftmals deutlich attraktiver sind. Würde sich die Novelle jetzt an den jeweiligen Preisgestaltungen der Anbieter orientieren, könnten diese das ganze System easy ausdribbeln: 16er Tarif für 40€, 50er für 41€, 100er für 42€ usw. - daher vermute ich auch den Hintergrund hin zum Recht auf das prozentuale Reduzieren des Preises im Bezug auf die Minderleistung und nicht zum nächstgeringeren Vertrag - um genau solche Aktionen zu verhindern.

Grüße
 
solche Aktionen hättest einzig und alleine du unterbinden können
in den 14 Tagen Widerrufsrecht in denen du Zeit hattest einen Blick drauf zu werfen was die dir minimum garantieren
da steht doch minimum, für gewöhnlich, maximum
ja und wenn man sich da drauf einlässt dann ist das so
 
Lt. Dem Bsp. Der Bundesnetzagentur passt das mit den 5€

Beispiel: Ein Kunde hat einen Tarif mit 100 Mbit/s (44,95 €) gebucht und erhält nur 80 Mbit/s. Dem Kunden wird nach Minderung lediglich das Entgelt für den 50 Mbit/s-Tarif in Rechnung gestellt (39,95 €), was einen Minderbetrag von 5,00 € ausmacht. Der Kunde erhält weiterhin 80 Mbit/s und wird damit für die vorangegangene Schlechtleistung zu seinen Gunsten überkompensiert.
 
Einfallslos2023 schrieb:
in den 14 Tagen Widerrufsrecht in denen du Zeit hattest einen Blick drauf zu werfen was die dir minimum garantieren
da steht doch minimum, für gewöhnlich, maximum
ja und wenn man sich da drauf einlässt dann ist das so
Sorry, das ist einfach Humbug und ich werde da nicht weiter drauf eingehen. Allein wenn die Störungen erst nach 14 Tagen auftreten würden, wärst du nach deiner Ansicht scjon in den Allerwertesten gekniffen. Freu dich einfach, dass die TKG-Novelle auch für dich gilt - auch wenn du sie offensichtlich nicht verstehst oder nicht verstehen möchtest.

Ich meld mich hier gern nochmal, wenn ich Rückmeldung vom Anbieter hab - aktuell dreht sichs hier nur wenig zielführend im Kreis.

Grüße
 
na ich bin ja nicht der Einzige der dir sagt dass das mit den 5 Euro passt
mach einfach keine Themen auf wenn du es nicht verträgst keiner auf Deine überzogenen Sparversuche eingeht weil sie haltlos sind
mal biste der Hund mal biste der Baum, so ist das eben

n Screenshot Deiner Fritte fehlt übrigens immer noch, dass gemäß DSLAM und Hausverkabelung mehr gehen würden, tut es also anscheinend nicht

und keiner kann dem Provider ans Bein pissen wenn zwischen Bürgersteig und seiner Dose halt nur Klingeldraht liegt
 
Dann verstehe ich aber nicht vollständig worauf du hinaus willst.
Sollen die Provider jetzt einheitlich maximal einen VDSL 50Mbit Vertrag für 50€ monatlich anbieten, den sie dann (je nach Kundenstandort) künstlich beschränken (obwohl teilweise auch 250Mbit möglich wären), sodass alle die gleiche Leistung erhalten. Mehr Geschwindigkeit gibt es dann nicht, weil praktisch nicht gewährleistet werden kann, das ein Anteil der Bevölkerung die früher beworbene Maximalgeschwindigkeit nicht vollumfänglich erhalten kann.
Oder willst du, dass ein Techniker vor Abschluss des Vertrages bei dir vorbeikommt und die Leitungsparameter durchmisst und dann der Tarif passend gewählt werden kann (dessen Kosten dann an den Kunden weitergegeben werden in Form von Einmalzahlungen oder Tariferhöhungen)? Das ist bei shared Technologien wie Mobilfunk und Kabel komplett unmöglich, abseits von stochastischer Normalverteilung, einen absoluten Wert anzugeben.

Die Diskussion der Werbung wurde doch vor Jahren schon geführt und entschieden, dass die Provider die Tarife nur noch mit dem Zusatz "bis zu" oder "maximal" anbieten dürfen. Durch die Leistungsbeschreibung wurde es zudem noch transparenter für den Kunden mit welcher Toleranz gerechnet werden muss. Und soweit ich jetzt gegengecheckt habe, haben alle großen Provider die identische Leistungsbeschreibung abhängig von der Technolgie angegeben.

Ich wünsche dir viel Erfolg mit deinem Vorhaben. Dein Totschlagargument ist die Novelle (von deren Erwähnung du nicht müde wirst, wie gut sie für uns alle ist...da gebe ich dir auch Recht...aber in deinem Einzelfall schießt deine Erwartungshaltung über das Ziel hinaus). Aber du bist mMn an einen Provider geraten, der die Novelle und die juristischen Grenzen mit seinen Gegenangeboten sehr gut umgesetzt hat. Daher würde mich eigentlich am meisten interessieren von welchen Provider wir hier eigentlich die ganze Zeit schreiben. Denn dieser verdient, auch wenn du es noch nicht wahrhaben willst, ein Lob für sein Verhalten.

Verstehe mich nicht falsch. Hättest du in deinem Eingangspost geschrieben, dass dein Internet instabil ist mit langen Ausfallzeiten, oder der Provider sich kein bisschen kulant zeigt mit Tarifanpassungen oder Sonderkündigungsrecht (außerordentliches Kündigungsrecht), dann würde ich dir vollkommen zustimmen, dass das eine streitbare Grundlage ist. Danach stellt sich dann immer nur die Frage nach Alternativen (gibt es andere Technolgien oder ist ein Umzug notwendig).

Nimm meine Aussagen nicht so ernst/schwer. Wir diskutieren hier gerade ein nicht lebensentscheidendes Thema, welches eigentlich keine heftigen Emotionen verdient. Aber schreib gerne in ein paar Wochen/Monaten/Jahren (je nach eingeschlagenen Weg) wie die Sache ausgegangen ist.
Und dass wir unterschiedlicher Meinung in dieser Angelegenheit sind, ist auch vollkommen in Ordnung. In anderen Angelegenheiten haben wir mit Sicherheit eine größere Schnittmenge. ;)


LG
 
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rinatb schrieb:
Hast du keine Leistungsbeschreibung deines Provider akzeptiert?
Bei 1und1 z.B. gilt bei DSL 100 Vertrag eine minimal zugesicherte Geschwindigkeit von 54.000kbit/s.
Mit deinen Werten hätte man also bei 1und1 nicht viel Verhandlungsspielraum, geschweige Minderungsanspruch.
Wieder eine falsch Information. Die minimale Geschwindigkeit interessiert seit 2021 und dem neuen tkg keinen mehr!

Es müssen 90% der maximalgeschwindigkeit an min 2 von 3 messtagen min 1x erreicht werden. Erreichst du es nicht, kannst du kündigen oder Preis mindern..


Die 5euro sind doch aber ein fairer Deal wenn der 50er Tarif nur 5euro weniger kostet.

Du bekommst sogar etwas mehr als 50Mbit und zahlst den gleichen Preis wie für 50Mbit.
 
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Einfallslos2023 schrieb:
mach einfach keine Themen auf wenn du es nicht verträgst keiner auf Deine überzogenen Sparversuche eingeht weil sie haltlos sind
Du hast hier im Thread mehrfach Beiträge verfasst, obwohl du dich offensichtlich nicht annähernd mit der Novelle beschäftigt hast (und die völlig falsch sind) - sonst wären diese Beiträge überhaupt nicht erst entstanden. Ich finde es unfassbar müßig mich mehrfach mit Menschen austauschen zu müssen, die nicht einmal das Mindestmaß an Lesewillen für ein Thema einbringen - und dann zügig auf die emotionale Schiene umsteigen. Ob ich das jetzt aus überzogenen Sparwillen, aus purer Langeweile und Hobbylosigkeit, aus krankhafter Rechthaberei oder weil ich einfach gerne den Anschluss hätte, der mir versprochen wurde mache ist doch völlig unerheblich. Davon abgesehen wäre der Thread nie entstanden, wenn der Anbieter einfach schreiben würde: "Wir fixen das. Geben sie uns x Wochen." Der Ausbau bzw. die Beseitigung der Störung/Minderleistung steht für den Anbieter aber, und das mitten in einer Großstadt, überhaupt nicht zur Debatte. Den Anbieter juckt auch meine mögliche Bandbreite in der Fritzbox überhaupt nicht. Genau durch diese Grundhaltung eiern zahlreiche Haushalte im ländlichen Bereich mit prähistorischen Bandbreiten durch die Gegend.


rinatb schrieb:
Dein Totschlagargument ist die Novelle (von deren Erwähnung du nicht müde wirst, wie gut sie für uns alle ist...da gebe ich dir auch Recht...aber in deinem Einzelfall schießt deine Erwartungshaltung über das Ziel hinaus).
Das ist kein Totschlagargument, sondern eben die Grundlage der Diskussion. Ich hab den Thread ja explizit darauf bezogen. Es geht um keine Beratung der Anzeige in der Fritzbox und es geht nicht um veraltete "bis zu" Klauseln usw. Dass ich das ständig wiederholen muss, liegt einfach an den zahlreichen Antworten, die am Thema vorbeischießen. Es wird sich gerne so lauthals über die Untätigkeit der Politik beschwert -dann wird dem Verbraucher eine solche Möglichkeit an die Hand gegeben und die Beiträge lauten dann teilweise "selbst Schuld, wenn du das nicht in 14 Tagen klärst / kann man nix machen / passt alles / versteh nicht was du willst" und die Leute setzen sich null damit auseinander und rotzen (sorry) einfach nur Beiträge hin. Das macht Threads unübersichtlich, anstrengend und, in der Konsequenz, für andere mit ähnlichen Problemen teilweise auch nutzlos und abschreckend.

In aller Deutlichkeit aber auch: das bezieht sich nicht auf alle Beiträge. Es waren durchaus zielführende dabei und dafür möchte ich mich an dieser Stelle nochmal herzlich bedanken.

rinatb schrieb:
Und beide Optionen wurden dem TE geboten.
Wurden sie. Aber auch gern nochmal: es geht um diese Passage:

An festgestellte Abweichungen zwischen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit und der vertraglich vereinbarten Qualität waren nach bisherigem Recht lediglich die zivilrechtlichen Ansprüche des Schadensersatzes und der Kündigung, jedoch bislang kein Recht zur Minderung zugunsten des Kunden geknüpft. Durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz wurde ein Minderungsrecht bei Schlechtleistung eingeführt: Nach § 57 Abs. 4 Satz 2 TKG haben Verbraucher nun die Möglichkeit, bei Abweichungen das vertraglich vereinbarte Entgelt gegenüber ihrem Anbieter in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Daneben besteht auch weiterhin die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Thats it. Genau dafür hab ich den Thread aufgemacht - und mir Erfahrungen aus der Praxis erhofft und/oder kompetente Einschätzungen von Usern mit mehr Einblick als ich.

Jetzt bin ich aber ernsthaft raus, auch weil die Mail an den Provider eben von mir gesendet worden ist, und warte einfach mal ab. Wenn da eine Rückmeldung kommt, egal ob positiv oder negativ für meine Ansicht, melde ich mich nochmal. Wird vermutlich aber eine Tage dauern, erst recht mit einem Wochenende dazwischen.


Schönes Wochenende euch allen!

Grüße
 
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sei mir nicht böse aber du verstehst es nicht

jede Vertragsbestätigung beinhaltet einen Passus wie:

Eine maximale Datengeschwindigkeit von 250 MBit/s im Download und 40 MBit/s im Upload
 Eine normalerweise zur Verfügung stehende Datengeschwindigkeit von 200 MBit/s im Download
und 33 MBit/s im Upload
 Eine minimale Datengeschwindigkeit von 105 MBit/s im Download und 12 MBit/s im Upload

Nur weil du 250000 buchst bzw in Deinem Fall 100000 heisst das nicht dass du die bekommst sondern eben, wie hier Zitat....

Eine normalerweise zur Verfügung stehende Datengeschwindigkeit von 200 MBit/s im Download
und 33 MBit/s im Upload
 Eine minimale Datengeschwindigkeit von 105 MBit/s im Download und 12 MBit/s im Upload

und damit sichert sich der Provider ab, wäre das dein Vertrag könntest du also nicht auf die 250000 pochen sondern allenfalls auf die 200000

und so sieht das auch die Bundesnetzagentur.

und von den 200000 die dann in der Fritte anliegen gehen technisch bedingt noch 5% weg bleiben 190000.

Und nun schau mal bei dir ins Kleingeduckte was bei dir normalerweise anliegt, rechne paar % ab und dann haste die Novelle auch verstanden.


Oder denkste die Provider sind blöd?
Die pingen deine Buchse an wenn du den Antrag stellst und dann kommt sowas wie 200000 hier raus und das kommt dann ins Kleingedruckte weil eben 250000er Tarif gemäß Verteiler die eine Sache ist aber was an der Dose ankommt dank der mehr oder weniger guten Hausinstallation eine andere.

und nochmal für dich:
https://www.verbraucherzentrale-nie...s-sie-gegen-zu-langsames-internet-tun-koennen

Zitat:

Was steht im Produktinformationsblatt?​

Ihr Festnetz- oder Mobilfunkanbieter hat Ihnen vor Vertragsschluss ein Produktinformationsblatt ausgehändigt. Darin wird die zur Verfügung stehende Übertragungsrate angegeben – also das, was maximal, normalerweise und mindestens an Datenübertragungsraten angeboten wird. Aufgeteilt sind diese in Download und Upload.



im Zweifelsfall also einfach noch einmal googlen was NORMALERWEISE bedeutet und dann das Fass hier wieder zumachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Einfallslos2023 nein, auch du hast es nicht verstanden.

Der Kunde darf laut TKG den Mund aufmachen, sobald nicht regelmäßig mindestens 90% der maximalen Datenrate erreicht werden. Was unter "normalerweise zur Verfügung stehend" genannt ist, spielt schon hier keine Rolle mehr. Und es sind bereits Netto-Datenraten gemeint.

Schafft dein 250er Anschluss nur einen Sync unterhalb von 239 Mbit/s, kommen in der Messung mit ziemlicher Sicherheit bereits weniger als 90% von 250 Mbit heraus und hiermit liegt bereits eine Minderleistung vor.

Für 90 Mbit/s benötigt man einen DSL-Snyc von 96 Mbit/s. Auch hier das Gleiche: Wird der nicht erreicht, kriegst du laut Gesetz bereits Geld wieder, wenn du das mit regelmäßigen Messungen belegst.
 
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ach soll da so sein? dann hätte ich mit meiner Leitungskapazität von nur 201 Mbit beim 250000er Vertrag ja schon jahrelang den Rabattjoker verschenkt


siehe Photo

soll ich jetzt meckern und diskutieren oder einfach froh sein dass ich für 5 Euro mehr Grundgebühr statt bei der 100k Leitung eben fast die doppelte Bandbreite habe?

dessen muss man sich doch bewusst sein, diskutierst du hier dein "Recht" durch wirste gekündigt da unbequem, oder eben in den kleineren Tarif gesteckt

was hab ich dann von 35 für 100k statt 40 für 200 von den 250? nüscht

und wie sollen das Nettoraten sein? wo verschwinden dann bitte die 14k die mir fehlen weil nur 186 rum anliegen auf den 2m Kabel bis in die 7590?
bissl Schwund ist immer

btw der Telekomtechniker selbst sagte DSLAM hin oder her, bei dem was im Bürgersteig liegt bis hierher geht nicht mehr, was soll der Provider da nun dran ändern?
nur 100000er Leitungen verkaufen obwohl gut 200k gehen?
 

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Für VDSL 250 hat der Provider sowieso ein Ass im Ärmel, der steckt dich dann in den 175er-Tarif, welcher gleich viel kostet. Edit: Aber deine Geschwindigkeit würde sich dadurch auch nicht verringern, da dieser bis 204 Mbit/s geht und deine Leitung das ja schafft...

Wo der Schwund ist? Mach doch mal einen Speedtest. Du wirst nie im Leben 200 Mbit/s im Speedtest erreichen. Die Datenraten in der Tabelle sind Brutto-DSL-Datenraten. Deine Internetverbindung wird durch die verschiedenen Protokoll-Overheads noch um Einiges reduziert. Deswegen brauchst du auch 266 Mbit/s DSL-Sync, um echte 250 Mbit/s aus dem Internet saugen zu können.
 
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