Djura schrieb:Musst du auch nicht. Reicht vollkommen, wenn das ein Gericht feststellt.
Das Gericht hat nichts dergleichen festgestellt. Es hat erst einmal nur das Urteil des Vorgerichts revidiert, nun wird weiter verhandelt. Und soweit aus dem Artikel hevor geht, geht es auch nicht darum, ob die Aussagen Strafrechtlich relevant sind, sondern nur, ob sie Arbeitsrechtlich als Grund für eine Kündigung gelten. Das sind zwei ganz unterschiedliche Paar Stiefel.
Penman schrieb:Jemanden, der so über Firma spricht, traue ich ja nicht mehr zu an dem gemeinsamen Erfolg zu arbeiten. Und so ein gestörtes Vertrauensverhältnis ist eben auch ein Kündigungsgrund und mitunter deswegen war die Kündigung wahrscheinlich auch legitim.
Als erstes würde ich mir als Chef die Frage stellen, ob es ein Einzelfall ist, und somit nur ein persönliches Problem des Arbeitnehmers, oder ob - in den Grundzügen - die Kollegen ähnlich denken, vielleicht nicht in so drastischen Ausmaßen. In letzterem Fall ist eindeutig das gesamte Arbeitsklima falsch und ich habe als Chef meine Arbeit nicht richtig gemacht.
Das spielt aber immer noch alles keine Rolle aus meiner Sicht, denn es geht im Verfahren um die Zulässigkeit des Chat-Verlaufs für eine Kündigung. Und aus meiner Sicht sollten sämtliche Chats, sofern nicht von Arbeitgeber bereit gestellt, also von den Angestellten selbst eingerichtet, als Privat gelten. Und dort darf auch so jemand wie der Delinquent hier seine Meinung kundtun, ganz egal, was ich persönlich von dieser halte.