s0undjan schrieb:wenn jemand mitbekommt, das andere eine Straftat planen, bzw. dazu aufrufen
Hast Du einen anderen Artikel gelesen als ich? Dort steht nirgends etwas von einer geplanten Straftat oder einem Aufruf zu selbiger. Es ist von Beleidigungen die Rede, mehr nicht.
Nur ging es in der Gruppe nicht nur um Privates, sondern auch um Berufliches. Konkret soll der Arbeitnehmer sich – wie es in der Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts heißt – in „stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen“ geäußert haben. Wie der Spiegel berichtet, fielen etwa Sätze wie „in die Fresse hauen“.
Wenn Du auf das "Gewalt anstachelnder Weise" anspielst, muss das noch lange keine (geplante/dazu aufgerufene) Straftat sein, sondern bezieht sich höchstwahrscheinlich im Prinzip auf das genannte "in die Fresse hauen" und ähnliche Bemerkungen. Ich glaube wir müssen uns da nicht erst in Diskussionen ergehen, dass das sicherlich kein Aufruf zur Gewalt war, sondern ein lapidarer Ausdruck, der in diesem Zusammenhang fiel.