Ripcord
Lt. Commander
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Der Feind hört immer mit!Hydrogenium schrieb:Vor Gericht und auf hoher See….
Was lernen wir daraus?
Immer schön vorsichtig sein mit seinen Äußerungen!
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Der Feind hört immer mit!Hydrogenium schrieb:Vor Gericht und auf hoher See….
Was lernen wir daraus?
Immer schön vorsichtig sein mit seinen Äußerungen!
Reglohln schrieb:Hast du den Beitrag gelesen, um welche Äußerungen es da geht? Und hast du dir die Mühe gemacht, die Kommentarsektion zu durchstöbern und dabei diesen Post zu finden?
Ich weiß wirklich nicht, was die Leute aus der Fraktion "Die Äußerungen müssen schon extrem sein, damit das gerechtfertigt ist" usw. denn erst lesen müssen, bevor es ihnen zu weit geht. Absolut gruselig, dass Gewaltverherrlichung, Mordfantasien, Verherrlichung des 3. Reiches, Rassismus und Sexismus so anerkannt sind.
Acrylium schrieb:Haben Arbeitgeber jetzt ein Recht, auch die Inhalte solcher Chatgruppen zu erfahren und gegen den Arbeitnehmer zu nutzen? Dürfen dann Arbeitgeber alle Chatgruppen die man auf seinem privaten Handy hat einsehen, man könnte sich ja irgendwo arbeitsrechtlich relevant geäußert haben? Muss das Privathandy an den Arbeitgeber zur Durchsicht herausgegeben werden? Was ist mit persönlichen Briefen oder Unterhaltungen mit Freunden in der Freizeit? Darf auch da der Arbeitgeber Aufzeichnungen nutzen und abhören?
Und wie sieht es mit den zum Zeitpunkt meines Kommentars bereits bekannt gewordenen weiteren Äußerungen aus?AncapDude schrieb:Ist doch nicht so schwer.
Madman1209 schrieb:Sondern man hat mit der Kündigung begonnen, bevor die Aussagen von einem Gericht hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz beurteilt wurden.
Madman1209 schrieb:Wir haben kein Fallrecht wie in den USA, sondern es werden abstrakt allgemeingültige Gesetze erlassen.
Madman1209 schrieb:völlig richtig. Nur beurteilt nicht Josef Jedermann oder der Betriebsrat oder nicht einmal der Chef, ob die Äußerungen strafbewährt sind, sondern ein Gericht.
ben12345 schrieb:Schwache Rechtsprechung die hoffentlich noch angefochten wird.
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses | Streitwert-Höhe bei Kündigungsschutzklage |
bis zu sechs Monate | 1 Brutto-Monatsgehalt |
bis zu zwölf Monate | 2 Brutto-Monatsgehälter |
mehr als zwölf Monate | 3 Brutto-Monatsgehälter |
Madman1209 schrieb:Versteht mich nicht falsch: die Aussagen, die Noxiel dankenswerterweise ergänzt hat, finde ich genauso widerlich und unmöglich wie ihr (hoffentlich) alle. Aber wenn ich den Eindruck habe, ich bin auf etwas strafrechtlich Relevantes gestoßen, sollte ich zur Polizei gehen und nicht irgendwelche anderen Unternehmungen starten. Dass das Gericht jetzt im Nachhinein bestätigt hat, dass hier die Vertraulichkeit nicht gegeben war, muss in meinen Augen eben einfach als Erstes passieren - nicht als Letztes.
Nein.Zhalom schrieb:Was der Fall aber ein weiteres mal zeigt. Mit Kollegen niemals nie privat reden, auch wenn die Verlockung gross ist. Das Gerichtsurteil bestätigt das die Gesellschaft das so will, da braucht sich hinterher keiner Beschweren.
Die Kollegen die gepetzt habe gehören offenbar zu dem Teil der Gesellschaft die gefakte Freundschaften misbrauchen.
Und welche der beiden war es?AncapDude schrieb:Ist doch nicht so schwer.
Hast du die Auszüge aus dem Chat gelesen?JJJT schrieb:Wie der Typ, von dem hier die Rede ist, sich anscheinend verhalten hat ist natürlich unklug, aber trotzdem ein bedenklicher Eingriff in die Privatsphäre.
Hast Du überhaupt gelesen worum es hier geht? Es wurde doch nichts überwacht. Ein Mitglied der WA-Gruppe hat den Inhalt dem BR gemeldet.DieRenteEnte schrieb:Das Ergebnis ist eine gesetzlich gestützte Rechtfertigung, irgendwann eine Komplettüberwachung zum Standard zu erklären.
Was meinst Du denn mit "privat"? Wenn Person A Person B etwas erzählt, kann Person B diese Infos schon immer weitergeben. Dafür braucht es nichts Schriftliches und schon gar nichts Digitales. Oder glaubst Du etwa, dass "bitte sags niemandem weiter" rechtlich bindend ist?DieRenteEnte schrieb:Man kann zwei Dinge festhalten. Und zwar,
- dass jede schriftliche oder digitale Kommunikation nicht mehr privat ist und
- dass es immer schlechte Menschen geben wird.
Bitte was? Wovon sprichst Du? Was für eine Generalverdacht und was für Kollektivstrafen?DieRenteEnte schrieb:Leider müssen die tendenziell gute Menschen mit den Folgen des Generalverdachts und Kollektivstrafen aufgrund von tendenziell schlechten Menschen leiden.
Ich würde das eher als "jemand ist NACH dem Gespräch aus dem Haus gegangen und hat es weiter erzählt" werten, denn so wäre die Vertaulichkeit / Privatheit an sich gewahrt gewesen, bis eben jemand der Meinung war, die Inhalte des Privatgesprächs weitergeben zu müssen. Das macht rechtlich einen Unterschied.Reglohln schrieb:Nö, jemand hat das Fenster aufgemacht, respektive die Chatgruppe einer weiteren Person zugänglich gemacht, wenn ich es richtig verstanden habe.
Danke für den Hinweis, nein, hatte ich nicht. Das lässt die Sache in etwas anderem Licht erscheinen. Davon dürften einige Aussagen nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sein, und damit - sofern sie öffentlich getätigt werden - zur Kündigung mehrfach ausreichen.M@tze schrieb:
n8mahr schrieb:Bliebe nur noch die Sache mit der vertraulichen / geschlossenen Gruppe zu klären. Ich HOFFE, die Richter legen sich da mal fest und definieren das.
SimSon schrieb:Außerdem sehe ich hier die Kollegen in der Pflicht, solche Inhalte (Rassistisch, Sexistisch, Beleidigungen, usw.) gegenüber dem Chef zu melden.
Wer mit einer Straftat droht, eine begeht oder diese ankündigt, man dies mitbekommt, es nicht meldet, der mach sich der Mittäterschaft schuldig.n8mahr schrieb:Bliebe nur noch die Sache mit der vertraulichen / geschlossenen Gruppe zu klären. Ich HOFFE, die Richter legen sich da mal fest und definieren das.
Inwiefern ist das wichtig? Dass es nicht zu der Kündigung kommt, wenn man in solchen Chats mit Beleidigungen um sich wirft? Oder für welchen Kontext ist die Frage konkret wichtig?n8mahr schrieb:Bliebe nur noch die Sache mit der vertraulichen / geschlossenen Gruppe zu klären. Ich HOFFE, die Richter legen sich da mal fest und definieren das.
Mit Signal und verschwindenden Nachrichten wäre das wahrscheinlich nicht passiert. Zumindest nicht in einer Form die hinterher nicht solide abzustreiten wäre. ;-)Tulol schrieb:Und ganz davon abgesehen.
Der Mensch hätte auch einfach zum Kollegen fahren können und sich bei ihm auskotzen können. Aber das wäre dann schon zu unbequem.
Neintollertyp schrieb:Hast du die Auszüge aus dem Chat gelesen?