Madman1209
Fleet Admiral
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- Nov. 2010
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Hi,
nein, damit komme ich nicht. Aber ich komme damit, dass ein Gericht bei uns keine Gesetze erlässt und dieses Urteil eben keine allgemeingültige gesetzliche Definition darstellt. Wir haben kein Fallrecht wie in den USA, sondern es werden abstrakt allgemeingültige Gesetze erlassen. Solange das nicht der Fall ist hat das Gericht das eben für diesen einen Fall geklärt, eine allgemeingültige, gesetzlich verlässliche Aussage ist das aber eben noch nicht.
@Noxiel
Vielen Dank für den Kontext und die Ausführungen!
völlig richtig. Nur beurteilt nicht Josef Jedermann oder der Betriebsrat oder nicht einmal der Chef, ob die Äußerungen strafbewährt sind, sondern ein Gericht. Und der Pfad, der hier genommen wurde, war eben nicht der, dass jemand eine Anzeige gestellt hat, dann ein Gericht entschieden hat, dass hier keine Vertraulichkeit erwartet werden darf, und dann die Person gekündigt wurde. Sondern man hat mit der Kündigung begonnen, bevor die Aussagen von einem Gericht hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz beurteilt wurden.
Wir haben in Deutschland eine Strafprozessordnung und auch etwas, das sich "Beweisverbot" nennt. Und hier wurde meiner Meinung nach einfach die normale Ordnung über den Haufen geworfen und erstmal "pro aktiv" ein Schritt unternommen, der - in meinen Augen - vorab hätte auf seine, wie soll ich sagen, "rechtliche Unbedenklichkeit" hätte geprüft werden sollen.
Versteht mich nicht falsch: die Aussagen, die Noxiel dankenswerterweise ergänzt hat, finde ich genauso widerlich und unmöglich wie ihr (hoffentlich) alle. Aber wenn ich den Eindruck habe, ich bin auf etwas strafrechtlich Relevantes gestoßen, sollte ich zur Polizei gehen und nicht irgendwelche anderen Unternehmungen starten. Dass das Gericht jetzt im Nachhinein bestätigt hat, dass hier die Vertraulichkeit nicht gegeben war, muss in meinen Augen eben einfach als Erstes passieren - nicht als Letztes.
VG,
Mad
Beelzebot schrieb:Und jetzt komm bitte nicht mit: Was ist Hass und wer definiert das...
nein, damit komme ich nicht. Aber ich komme damit, dass ein Gericht bei uns keine Gesetze erlässt und dieses Urteil eben keine allgemeingültige gesetzliche Definition darstellt. Wir haben kein Fallrecht wie in den USA, sondern es werden abstrakt allgemeingültige Gesetze erlassen. Solange das nicht der Fall ist hat das Gericht das eben für diesen einen Fall geklärt, eine allgemeingültige, gesetzlich verlässliche Aussage ist das aber eben noch nicht.
@Noxiel
Vielen Dank für den Kontext und die Ausführungen!
rosenholz schrieb:Es gibt keinen Anspruch auf Vertraulichkeit bei strafbewährten Äußerungen.
völlig richtig. Nur beurteilt nicht Josef Jedermann oder der Betriebsrat oder nicht einmal der Chef, ob die Äußerungen strafbewährt sind, sondern ein Gericht. Und der Pfad, der hier genommen wurde, war eben nicht der, dass jemand eine Anzeige gestellt hat, dann ein Gericht entschieden hat, dass hier keine Vertraulichkeit erwartet werden darf, und dann die Person gekündigt wurde. Sondern man hat mit der Kündigung begonnen, bevor die Aussagen von einem Gericht hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz beurteilt wurden.
Wir haben in Deutschland eine Strafprozessordnung und auch etwas, das sich "Beweisverbot" nennt. Und hier wurde meiner Meinung nach einfach die normale Ordnung über den Haufen geworfen und erstmal "pro aktiv" ein Schritt unternommen, der - in meinen Augen - vorab hätte auf seine, wie soll ich sagen, "rechtliche Unbedenklichkeit" hätte geprüft werden sollen.
Versteht mich nicht falsch: die Aussagen, die Noxiel dankenswerterweise ergänzt hat, finde ich genauso widerlich und unmöglich wie ihr (hoffentlich) alle. Aber wenn ich den Eindruck habe, ich bin auf etwas strafrechtlich Relevantes gestoßen, sollte ich zur Polizei gehen und nicht irgendwelche anderen Unternehmungen starten. Dass das Gericht jetzt im Nachhinein bestätigt hat, dass hier die Vertraulichkeit nicht gegeben war, muss in meinen Augen eben einfach als Erstes passieren - nicht als Letztes.
VG,
Mad