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NewsBundesgerichtshof zählt Internet zur Lebensgrundlage
Das Internet hat eine immer größere Bedeutung im Alltag und ist in vielen Bereichen kaum noch wegzudenken. So sieht es auch der Bundesgerichtshof (BGH), das dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses anerkannt hat.
geil jeder sozialhilfe empfaenger bekommt nen staatlich verordneten dsl anschluss?
und was ist mit den lkeuten die aufn land wohnen und kein dsl bekommen koennen?
Lebensgrundlage?!
aehm
Ersteinmal gehts doch hier um Ausfallentschädigungen.
Ich glaube kaum dass wenn man monatelang Politik betreibt, um Hartz IV Empfängern monatlich 8Euro mehr zukommen zu lassen, es von jetzt auf gleich möglich sein wird staatliche Unterstützung für den Breitbandanschluss zu erhalten.
Da muss wieder jemand klagen gegen die Träger dieser Kosten, usw.
Also wirds bis dahin noch ein langer steiniger Weg.
Das ganze wird natürlich gespaltene Meinungen haben.
Die einen schimpfen wieder auf die Mittellosen, die anderen denken an den Grundgedanken Freiheit für Jeden.
Aber dazu will ich mich hier nicht äußern, es gibt keine Pauschale Aussage über dieses gespaltene Schwert, respektive über die Menschen welche auf der Seite der Erwerbslosen sitzen.
Mit der aktuellen Entscheidung dürfte der Bundesgerichtshof die staatlichen Eingriffsmöglichkeiten auf den digitalen Lebensraum weiter eingeschränkt haben.
So ein Käse, die Entscheidung hat mit staatlichen Befugnissen überhaupt nichts zu tun.
Auch die Überschrift ist reichlich unglücklich gewählt, denn was Lebensgrundlage eines Lebewesens ist, bestimmt immer noch die Biologie und nicht der CB-Author xyz.
Der BGH hat das so ohnehin weder formuliert noch gemeint.
Bei dieser Äußerung kann man nur bezweifeln, dass der Auto die Quelle gelesen und verstanden hat.
Hier geht es darum, dass man bei einem Ausfall eine Entschädigung bekommen soll.
Wer einen Anschluss hat, dafür zahlt und diesen aber nicht nutzen kann, weil z.B. der Provider es nicht auf die Reihe bekommt, der darf eine Entschädigung verlangen.
Es geht aber nicht darum, dass jeder einen Anschluss bekommt, der noch keinen hat. Sonst müsste die Regierung ja auch erst einmal für jeden ein Auto springen lassen, der noch keins hat....
Die Überschrift ist, wie mein Vorredner sagte, recht ungünstig gewählt. Schaut man auf die Quelle, so liest man:
[...] Ausfall der Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts grundsätzlich Fällen vorbehalten bleiben, in denen sich die Funktionsstörung typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt. [...]
dessen ständige Verfügbarkeit für die Lebensgestaltung von zentraler Wichtigkeit ist [...]
Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.
Kurzum: Das Internet ist materielles Wirtschaftsgut, dessen Ausfall (negative) Auswirkungen auf die Lebensgestaltung hat.
In dem Fall z.B. musste der Kläger in den ca. 3 Monaten ohne Internet auskommen, was für den Kläger einen "Mehraufwand" bedeutete, da er auf Telefone zugreifen musste und viele Onlinedienste nicht nutzen konnte --> Lebensgestaltung, von Lebensgrundlage wird m.M.n. explizit nicht gesprochen.
Wie sieht es dann im Knast damit aus? Verblödende TV-Geräte sind seit langem zulässig, aber ein PC mit Internet nicht.
Private Telefone sind auch verboten, allerdings very,very üblich.
Nein, zumindest kein Breitband anschluss, diese sind ja auch von der GEZ befreit.
*obwohl ich nichts dagegen hätte, wenn die Sozialhilfe dieses mitberücksichtigen würde, denn diese müssen sich ja auch schliesslich gebwerben können, bzw. haben ja sogar ein Account beider Agentur für Arbeit*
Aber jeder der von der GEZ zur Kasse gebeten wird, hat ein rechtlichen Anspruch auf eine Breitband verbindung.
Denn die GEZ schliesst ja mittlerweile Haushalte ohne Breitbandanschluss und Smartphones aus. Das ist das offizielle Statement der GEZ.
Ich z.B. habe weder Fernsehr, noch kann ich mit meinen mittlerweile veralteten (Akku) iPhone 3Gs und den 300MB Traffik, die öffentlich rechtlichen in Anspruch nehmen!
War klar das dieses faule Argument kommt und zeigt erneut das man einigen das Internet sperren müsste, zum Schutz der Allgemeinheit.
Ein Unternehmen wird wohl kaum ca. 500.000 Euro investieren, nur um ein Kuhdorf mit 2 Einwohnern und 120 Tieren einen Internetanschluss zu ermöglichen.
Wenn du es tust, dann schreib die Firmen an das du die Kosten übernimmst und schon bekommen die auch Internetzugänge, ansonsten schweig still.
Eine an sich vollkommen korrekte Entscheidung.
Wenn mein bezahltes Internet ausfällt, dann soll der Verantwortliche (hier der Provider) natürlich jegliche Mehrkosten übernehmen müssen.
Wenn mir jemand ins Auto reinfährt, dann zahlt derjenige ja auch für meinen Leihwagen.
Bei einem Ausfall meines Dsl habe ich auch schon per Tethering gesurft. Da ich HomeOffice mit einer RDP-Verbindung betreiben musste, musste ich dort auch ständig neuen Traffic kaufen um ungedrosselt weiterarbeiten zu können.
Zum Glück hat sich die Telekom da nicht quergestellt und mir jegliche Kosten ersetzt.