Der DSL Anschluß ist doch eh schon beim Regelsatz mit drinne. Dafür wurde aber das Zigaretten- und Alkoholgeld gestrichen.
Warte ab bis eine Maschine deine Arbeit verrichtet, du durch einen jüngeren Ersetzt wirst, oder schlichtweg nicht mehr in der Lage bist deinen Beruf auszuüben aus welchem Grund auch immer.
Hartz IV bezieht man schon nach einem Jahr Arbeitslosigkeit und das kann auch bei jemanden der Fall sein der sich wirklich um eine Arbeitsstelle bemüht. Du solltest nicht jeden Hartz IV Empfänger als Alkoholiker oder Nikotinsüchtigen abstempeln. Dein Horizont scheint auf jeden Fall nicht sehr weit zu reichen. Entschuldigung, aber das musste jetzt wirklich sein.
@Topic
Finde ich gut, da das Internet wahrhaftig einen hohen Stellenwert im Leben eines so ziemlich jedem deutschen Bundesbürger hat. Bin mal gespannt, wie Hoch der Schadensersatz sein wird, wenn die ersten Klagen kommen werden.
Da die Frage schon aufgekommen ist. Die Leute die keinen Breitbandanschluss haben, können natürlich keinen Schadensersatz verlangen, da sie nie im Besitz eines solchen waren und so kein Schaden durch Ausfall entstanden ist. Ist leider ziemlich bitter für diese Leute.
Das Internet erleichtert auch die Stellensuche von Arbeitslosen, da diese, im Gegensatz zu früher, nicht ständig Bewerbungsmappen, Fotos etc. kaufen müssen. Die Kosten für diesen Aufwand wird ja auch anteilig von der Arbeitsagentur erstattet. Ich würde es gut finden, wenn Arbeitssuchende einen Breitbandanschluss zugesprochen bekommen. Es muss sich ja nicht gleich um einen Glasfaser-Anschluss handeln, eine einfache 1000er Leitung würde es ja auch schon tun.
Es handelt sich auf jeden Fall um ein sehr interessantes Thema, worüber sich sehr schön diskutieren lässt. Ich bitte aber um Respekt gegenüber den Arbeitssuchenden. Man muss nicht jedem die Rolle zuweisen, die die Gesellschaft gerne sieht. Gerade wenn man sich selber als Intellektuellen bezeichnet, muss man doch in der Lage sein differenzieren zu können.